658 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie
über die Regierungsvorlage (627 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird
Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft legt im Rahmen dieses Gesetzentwurfs nach gemeinsamen Vorbereitungen mit den Sozialpartnern, dem für die Berufsschulen zuständigen Bundesministerium für Bildung und Frauen und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende Reformmaßnahmen betreffend die Lehrlingsausbildung vor:
- Erstellung von standardisierten Curricula für Teilqualifikationen, die die Eingliederung sog. potenti-eller „NEETs“ (Not in Employment, Education or Training) in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen,
- Formulierung einer Zieldefinition für Qualität in der Berufsausbildung. Damit sollen bestehende Prozesse zur weiteren Entwicklung der Ausbildungsqualität, insb. der 2013 gestartete Prozess „Qua-litätsmanagement in der Lehre“ einen gesetzlichen Rahmen erhalten,
- Einrichtung eines Qualitätssauschusses beim Bundes-Berufsausbildungsbeirat: Dieser Ausschuss erhält eine umfassende Zuständigkeit für die Erarbeitung von Angeboten, Programmen und Projek-ten, um Lehrlinge, Lehrbetriebe und sonstige Ausbildungsträger bei einer erfolgreichen Ausbildung zu unterstützen.
- Vereinfachung bei Lehre mit Matura durch Schaffung eines transparenten zeitlichen Rahmens für die gleichzeitige Absolvierung der Lehrausbildung mit der Berufsreifeprüfung.
- Neu durchzuführendes § 3a-BAG-Verfahren zur Feststellung der für die Ausbildung erforderlichen Sachausstattung und betrieblichen Organisation, wenn zehn Jahre in einem bestimmten Lehrberuf kein Lehrling aufgenommen wurde. Auch diese Bestimmung dient der Qualitätssicherung.
- Einführung der Möglichkeit für den Landes-Berufsausbildungsbeirat, eine zwischenzeitliche Über-prüfung der für die Ausbildung notwendigen betrieblichen Ausstattung und Organisation zu beantra-gen, wenn sich Hinweise ergeben, dass die Voraussetzungen nicht bzw. nicht mehr vollständig vor-liegen.
- Änderung der Formalvoraussetzungen für die Bestellung von Prüfern und Prüferinnen für die Lehr-abschlussprüfung, um sicherzustellen, dass auch zukünftig die erforderliche Anzahl an qualifizierten Prüfern für die Lehrabschlussprüfung zur Verfügung steht, bei gleichzeitiger stärkerer Betonung von prüfungsdidaktischen und prüfungspädagogischen Anforderungen an Prüfer und Prüferinnen.
- Einbeziehung der Auszubildenden in der überbetrieblichen Ausbildung in die zentralen Schutzbe-stimmungen des Mutterschutzgesetzes.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 09. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Walter Schopf die Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Bernhard Themessl, Mag. Birgit Schatz und Josef Schellhorn sowie der Sektionschef im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Matthias Tschirf in Vertretung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, dagegen: F, G; nicht anwesend: T) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (627 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 06 09
Walter Schopf Peter Haubner
Berichterstatter Obmann