Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Erweiterte bilaterale Bildungskooperationen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich

-       Erweiterte bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       ExpertInnenaustausch, Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Deutsch als Fremdsprache

-       bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

‑12

‑12

‑12

‑12

‑13

 

In den Ressorts BMWFW, BKA und BMBF belaufen sich die Aufwendungen für die Betreuung des Abkommens auf jeweils 0,05 VBÄ, ein Mehraufwand ist nicht zu erwarten.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Bulgarien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur, Bildung, Wissenschaft und Jugend

 

Einbringende Stelle:

BMEIA

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2015

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Zwischen Österreich und Bulgarien gilt gegenwärtig noch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung samt Anhang vom 7.7.1974 (BGBl. Nr. 340/1974). Bulgarien will nun als Mitglied der Europäischen Union in offensichtlicher Abgrenzung zur kommunistischen Vergangenheit ein neues Kulturabkommen abschließen in Analogie zu anderen ehemaligen ehemaligen Warschauer-Pakt Staaten (wie z.B. Tschechische Republik, Slowakische Republik) bzw. zu Nachfolgestaaten der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (wie z.B. Slowenien, Kroatien, Mazedonien).

 

Die im Rahmen des "alten" Abkommens vorgesehenen Treffen der Gemischten Kommission haben nur mehr unregelmäßig stattgefunden, die Laufzeit des zuletzt gemeinsam beschlossenen Arbeitsprogramms endete 2011.

 

Von einem neuen Kulturabkommen sind insbesondere auf bulgarischer Seite neue Impulse für die Zusammenarbeit in den vom Abkommen umfassten Bereichen zu erwarten. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten bestmöglich gefördert und eine zeitgemäße vertragliche Basis dafür geschaffen werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Eine Zurückweisung des bulgarischen Wunsches nach einem neuen Kulturabkommen könnte eine atmosphärische Belastung der bilateralen Kontakte darstellen.

 

Keine neuen Impulse für die Zusammenarbeit in den vom Abkommen umfassten Bereichen.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Eine Evaluierung ist nach dem Ablauf des nächsten auf dem neuen Abkommen basierenden Arbeitsprogramms vorgesehen. Das wird nicht vor 2019 sein.

 

Ziele

 

Ziel 1: Erweiterte bilaterale Bildungskooperationen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

derzeit sporadische Kontakte im Bildungsbereich

5 ExpertInnenaustausche und 50 TeilnehmerInnen an Deutsch als Fremdsprache-Weiterbildungsveranstaltungen

 

Ziel 2: Erweiterte bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

derzeit sporadische Kontakte im Kunst- und Kulturbereich

Durchführung von fünf Aktivitäten in Umsetzung der unter Artikel 3 des Abkommens genannten Kooperationen

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: ExpertInnenaustausch, Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Deutsch als Fremdsprache

Beschreibung der Maßnahme:

Know-how Transfer: österreichisches Berufsbildungssystem, Austausch von Informations- und Dokumentationsmaterial sowie von Fachliteratur über neue Entwicklungen im Allgemein- und Berufsbildungsbereich, Teilnahme bulgarischer LehrerInnen an Fortbildungsveranstaltungen zur Vertiefung der Kenntnisse von Sprache und Landeskunde Österreichs im Sinne der Stärkung europäischer Vernetzung im Bildungsbereich

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

sporadischer ExpertInnenaustausch, wenige TeilnehmerInnen an Deutsch als Fremdsprache-Fortbildungsveranstaltungen

5 ExpertInnenaustausche, 50 TeilnehmerInnen an Deutsch als Fremdsprache-Fortbildungsveranstaltungen

 

Maßnahme 2: bilaterale Kooperationen in den Bereichen Kunst und Kultur

Beschreibung der Maßnahme:

Verbesserung der Kenntnis der Kultur des jeweils anderen Landes durch Informationsaustausch, Kooperation bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen, Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen, Einrichtungen des Denkmalschutzes, Zusammenarbeit im Rahmen der Kulturprogramme der Europäischen Union und internationaler Organisationen/Netzwerke, Durchführung von ExpertInnenaustauschen und Kurzaufenthalten von KünstlerInnen

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

derzeit sporadische Kontakte im Kunst- und Kulturbereich

Durchführung von fünf Aktivitäten in Umsetzung der unter Artikel 3 des Abkommens genannten Kooperationen

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte

 

Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Aufwendungen

12

12

12

12

13

Nettoergebnis

‑12

‑12

‑12

‑12

‑13

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

Vollbeschäftigtenäquivalente

0,15

0,15

0,15

0,15

0,15

 

Erläuterung der Bedeckung:

Die in Maßnahme 1 genannten Aktivitäten finden ihre Bedeckung in den Detailbudgets 30.01.04 und 30.01.01 des BMBF

Die in Maßnahme 2 genannten Aktivitäten finden ihre Bedeckung in den Detailbudgets 32.02.01 und 32.02.02 des BKA

Allfällige Kosten, die die Durchführung von Aktivitäten im BMWFW betreffen finden Bedeckung im Detailbudget 31.03.01 des BMWFW

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

 

Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Jahr

Körperschaft

Verw.gr.

VBÄ

Personalaufw.

Repr.

Bund

VD-Gehob. Dienst 2 A2/5-A2/6; B: DK V-VI; PF 2/1-2

0,05

3.708,21

Repr.

Bund

VD-Gehob. Dienst 2 A2/5-A2/6; B: DK V-VI; PF 2/1-2

0,05

3.708,21

Repr.

Bund

VD-Gehob. Dienst 2 A2/5-A2/6; B: DK V-VI; PF 2/1-2

0,05

3.708,21

 

Repr*: Repräsentatives Jahr

 

Betrieblicher Sachaufwand

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Jahr

Personalaufwand

Overhead %

Arbeitsplatzbez. betr. Sachaufw.

Repr.

3.708,21

5

185,41

Repr.

3.708,21

5

185,41

Repr.

3.708,21

5

185,41

 

Repr*: Repräsentatives Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.6 des WFA – Tools erstellt.