708 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über die Regierungsvorlage (679 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundestheaterorganisationsgesetz geändert wird

Im vorliegenden Gesetzentwurf ist zur finanziellen Absicherung der Bundestheater vorgesehen, die Basisabgeltung ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. Euro auf 162,936 Mio. Euro zu erhöhen. Zusätzlich kann in Hinkunft der Bund für die Bühnengesellschaften einen finanziellen Beitrag für bestimmte Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für kulturpolitische Sondervorhaben leisten. Die betreffenden Maßnahmen und Sondervorhaben sowie der finanzielle Beitrag des Bundes hierzu sind in den dreijährigen Leistungs- und Zielvereinbarungen zwischen der Bundestheater-Holding GmbH und dem Bundeskanzler festzulegen.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Stellung der Bundestheater-Holding GmbH gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht gestärkt.

Im Sinne einer organisatorischen Straffung des Bundestheaterkonzerns werden im vorliegenden Entwurf die Anzahl der Mitglieder in den Aufsichtsräten reduziert.

Im Hinblick auf die zusätzlichen Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH ist im Entwurf weiters die Möglichkeit der Bestellung von zwei Geschäftsführern vorgesehen.

 

Der Kulturausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Elisabeth Hakel die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Karlheinz Töchterle, Dr. Jessi Lintl, Katharina Kucharowits, Dr. Harald Walser, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer und die Ausschussobfrau Abgeordnete Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V, dagegen: F,G,T,N) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte vom Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: F,G,T,N dagegen: S,V ).

 

Ein im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: F,G,T,N , dagegen: S,V ).

 

Ein weiterer im Zuge der Debatte von der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (dafür: F,G,T,N, dagegen: S,V ).

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (679 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 06 24

                                 Elisabeth Hakel                                                 Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau