767 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (674 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Entsprechend dem Regierungsprogramm soll eine Teilpension eingeführt werden. Die Teilpension bezweckt, dass Personen mit einem Anspruch auf eine Korridorpension nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter tätig bleiben.

Die Teilpension ist geschlechtsneutral konzipiert. Da diese von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension abhängt, diese im Übergangszeitraum nur Männern offen steht, kommt diese Leistung im Übergangszeitraum nur Männern zu Gute, bis das Pensionsantrittsalter für Frauen betreffend die Korridorpension an jenes der Männer herangeführt wurde. Im Rahmen der Verabschiedung der Korridorpension hat der Gesetzgeber in den Erläuterungen klargestellt, dass das notwendig ist, um das Ziel eines einheitlichen Pensionsalters für Frauen und Männer zu erreichen.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich der Entwurf auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B‑VG („Sozialversicherungswesen“).

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. Juli 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hechtl die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, August Wöginger, Mag. Gertrude Aubauer, Ing. Markus Vogl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Birgit Schatz, Ing. Waltraud Dietrich, Josef Muchitsch und Peter Wurm sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, T, dagegen: F, G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (674 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 07 01

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann