795 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/7 (III-171 und Zu III-171 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

 

 

Der Bericht erstreckt sich auf folgende Verwaltungsbereiche:

 

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen

-       Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden

Wirkungsbereich der Bundesministerien für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Verkehr, Innovation und Technologie

-       FFG und FWF – Interne Kontrollsysteme

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 18. Sitzung am 28. Mai 2015 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch die Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 17. September 2015 unter Beiziehung von Auskunfts­personen im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

 

 

 

21. Sitzung am 17. September 2015

 

Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden

An der Debatte zum Kapitel „Haftungsobergrenzen im Bereich der Länder und Gemeinden“ am 17. September 2015 beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Hermann Gahr, Martina Schenk, Elmar Mayer, Mag. Christoph Vavrik, Mag. Gerald Hauser, Erwin Preiner, Werner Neubauer und Dorothea Schittenhelm sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling und der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser.

Als Auskunftspersonen waren anwesend: Univ.Prof. Dr. Stefan Pichler (WU) und DI Dr. Thomas Steiner (ÖBFA)

 

 

Bei der Abstimmung am 17. September 2015 wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/7 (III-171 und Zu III-171 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2015 09 17

                             Andrea Gessl-Ranftl                                                          Dr. Gabriela Moser

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau