Vorblatt
Ziel(e)
- Stärkung der außen, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Beziehungen mit China und zum asiatischen Raum.
Umsetzung des Regierungsprogramms
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Beitritt zur AIIB
Fristgerechte Zahlung der Anteile und Mitwirken an einer nachhaltigen, den besten internationalen Standards entsprechenden Geschäftstätigkeit der Bank im Bereich Infrastruktur unter Berücksichtigung von internationalen Umwelt- und Sozialstandards.
Wesentliche Auswirkungen
Das Gesamtkapital der AIIB wird $ 100 Mrd. betragen. Durch den Österreich auf Basis seines relativen wirtschaftlichen Gewichts zugewiesenen Kapitalanteil von 0,5% sind $ 500,8 Mio. zu zeichnen, wovon ca. $ 100 Mio. einzahlbar sind, der Rest stellt abrufbares Kapital dar.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Der österr. einzahlbare Kapitalanteil beträgt $ 100 Mio. bzw. € 91 Mio. und ist bis 2019 in fünf gleichen Tranchen zu leisten, wobei die erste Tranche vom jeweiligen Mitgliedsland zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bzw. gleichzeitig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde und die zweite Tranche ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Articles of Agreement (AoA) fällig wird. Es wird davon ausgegangen, dass die AoA Ende 2015 bzw. Anfang 2016 in Kraft treten werden, sodass sich die erste Tranche möglicherweise auf 2016 verschieben könnte.
Basierend auf den jetzigen Erfahrungen werden sich die Kosten für das BMF aus zusätzlicher Reisetätigkeit pro Jahr ca. bei 50.000 bis 100.000 Euro - abhängig beispielsweise von einer Ministerteilnahme an der Jahrestagung der AIIB bewegen.
Darüber hinaus gehende finanzielle Aufwendungen sind momentan noch nicht genau bewertbar.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Nettofinanzierung Bund |
‑18.300 |
‑18.300 |
‑18.300 |
‑18.300 |
‑18.300 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Österreichischer Beitritt zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB)
Einbringende Stelle: |
BMEIA |
|
Vorhabensart: |
Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung |
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Laufendes Finanzjahr: |
2015 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2015 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt der Maßnahme „Einflussnahme auf die Strategien und Investitionen der IFIs durch Beiträge, Programme und Interventionen, und damit Erhaltung oder Beibehaltung des Vorsprungs der Qualität und Effizienz der IFIs sowie der ODA Leistung des BMF“ für das Wirkungsziel „Erhaltung und graduelle weitere Verbesserung der hohen Qualität der Leistungen und der Effizienz der Internationalen Finanzinstiutionen (IFIs) und der Qualität der ODA (Official Development Assistance bzw. Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) - Leistung des BMF in rankings.“ der Untergliederung 45 Bundesvermögen bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Trotz starkem Wirtschaftswachstum in der Region sehen sich die zukünftigen Klientenländer der AIIB mit großen wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Herausforderungen konfrontiert. In den Jahren 2008- 2009 kam es aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer deutlichen Abkühlung des Wachstums, wobei sich die wirtschaftliche Lage in der Region aber relativ rasch erholte. Die Wachstumsraten befinden sich generell jedoch noch immer deutlich unter Vorkrisenniveau. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass das Wachstum in den ärmsten Ländern der Region deutlich langsamer an Fahrt gewinnt. Momentan geht beispielsweise die Asiatische Entwicklungsbank davon aus, dass die Länder der Region Asien Pazifik in den Jahren 2014 -2019 durchschnittliche Wachstumsraten von 6,2%, aufweisen.
Als neue Investitionsbank, die in Partnerschaft mit bestehenden multilateralen Investitions- und Entwicklungsbanken arbeitet, könnte die AIIB eine wichtige Rollen spielen, um Kapital für die großen Bedürfnisse an Infrastruktur in Asien zur Verfügung zu stellen. Die AIIB wird so die nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der Region befördern und zum Wachstum der Region und der Weltwirtschaft beitragen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Nicht Beitritt
Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen
Nicht anwendbar
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierung ob alle Raten seitens Österreichs zeitgerecht gezahlt wurden.
Evaluierung der Geschäftstätigkeit der Bank
Evaluierung der Ausschreibungsergebnisse in Bezug auf den Erfolg österr. Firmen
Evaluierung der nachhaltigen wirtschaftl. und sozialen Entwicklung der Region
Ziele
Ziel 1: Stärkung der außen, wirtschafts- und entwicklungspolitischen Beziehungen mit China und zum asiatischen Raum.
Beschreibung des Ziels:
Ein Beitritt zur AIIB steht in Übereinstimmung mit dem im Regierungsprogramm der Bundesregierung enthaltenen Ziel, den Ausbau von strategischen Partnerschaften zu aufstrebenden Wirtschaftsmächten wie China zu fördern. Dabei sind insbesondere auch die Aktivitäten Chinas im zentralasiatischen Raum zu berücksichtigen. Die chinesische Initiative und zukünftige AIIB Aktivitäten sollten daher auch im Zusammenhang mit den politischen Ambitionen Chinas im Großraum Eurasien gesehen werden. Im Rahmen der AIIB kann Österreich aktiv seine entsprechenden Interessen in dieser Region einbringen.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist festzuhalten, dass österreichische Unternehmen stark in Asien vertreten sind und bei einem Fernbleiben Österreichs von der AIIB Gefahr laufen, auf dem asiatischen Markt benachteiligt zu werden. Mit einem Handelsvolumen von erstmalig über € 10 Mrd. baute China seine Position als wichtigster Handelspartner Österreichs in Asien zuletzt aus. Der Entwurf der Bank für ihre Procurement Policy ist weitestgehend an jener der EBRD angelehnt, bei der die österr. Firmen relativ erfolgreich sind.
Aus entwicklungspolitischer Sicht ist die Teilnahme am Gründungsprozess eine Gelegenheit, bei einer neuen Institution mitzuarbeiten und österreichische Interessen einzubringen.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Handelsvolumen von über € 10 Mrd. von Österreich mit China; davon österreichische Exporte in der Höhe von € 3,38 Mrd. (gem. Statistik Austria-Zahlen für das Jahr 2014)
Momentan geht die Asiatische Entwicklungsbank davon aus, dass die Länder der Region Asien Pazifik in den Jahren 2014 -2019 durchschnittliche Wachstumsraten von 6,2% aufweisen. |
2020
deutliche Erhöhung des österreichischen Handelsvolumens in den asiatischen Raum und insbesondere nach China gem. Statistik Austria Zahlen (ausschlaggebend ist reales Wachstum).
Erreichung bzw. Überschreitung der prognostizierten durchschnittlichen Wachstumsraten für die Länder der Region Asien Pazifik von 6,2% (gem. Statistik der Asiatischen Entwicklungsbank). |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Beitritt zur AIIB
Beschreibung der Maßnahme:
Das Gesamtkapital der AIIB wird $ 100 Mrd. betragen. Österreich sollte der AIIB beitreten und im Gleichklang mit den Ankündigungen der anderen nicht regionalen Gründungsmitgliedern angekündigt, seinen vollen, ihm auf Basis seines relativen wirtschaftlichen Gewichts zugewiesenen Kapitalanteil von 0,5% ($ 500,8 Mio.) zeichnen.
Österreich hat die Unterzeichnung der Absichtserklärung am 23. März 2015 durch den Ministerrat genehmigt und die unterzeichnete Absichtserklärung durch Herrn Bundespräsident Fischer anlässlich seines Staatsbesuchs in China am 27. März an Staatspräsident Xi Jinping übergeben. Österreich wurde damit potentielles Gründungsmitglied der AIIB und nahm seither an den Verhandlungen über das Übereinkommen zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur Investitionsbank (Articles of Agreement) teil. Die Verhandlungen wurden beim 5. Treffen der Chefverhandler in Singapur am 23. Mai finalisiert und der Text des Übereinkommens durch die Konferenz durch Akklamation angenommen. Durch die Teilnahme westlicher Staaten wie Österreich konnten wichtige Eckpunkte betreffend Governance, Umwelt- und Sozialstandards bereits durchgesetzt werden. Gemeinsam mit anderen europäischen potentiellen Gründungsmitgliedern konnten wichtige Punkte der europäischen Position hinsichtlich Safeguards im Übereinkommen bzw. in den Erläuterungen verankert werden. Diese betrafen vor allem die Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips und eine adäquate Ausgestaltung der Rechte des Verwaltungsrates. Die Prinzipien der Oversight Mechanismen wie Transparenz und Unabhängigkeit wurden ebenfalls in das Übereinkommen aufgenommen. Das Prinzip der „best practices“ in Bezug auf die operativen Policies und die Berücksichtigung einer nachhaltigen Schuldentragfähigkeit in den Empfängerländern findet sich in den Erläuterungen, die der authentischen Interpretation des Übereinkommens dienen, wieder.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Durch die Teilnahme westlicher Staaten wie Österreich konnten wichtige Eckpunkte betreffend Governance und Umwelt- und Sozialstandards bereits durchgesetzt werden. Gemeinsam mit anderen europäischen potentiellen Gründungsmitgliedern konnten wichtige Punkte der europäischen Position hinsichtlich Safeguards im Übereinkommen bzw. in den Erläuterungen verankert werden. Diese betrafen vor allem die Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips und eine adäquate Ausgestaltung der Rechte des Verwaltungsrates. Die Prinzipien der Oversight Mechanismen wie Transparenz und Unabhängigkeit wurden ebenfalls in das Übereinkommen aufgenommen. Das Prinzip der „best practices“ in Bezug auf die operativen Policies und die Berücksichtigung einer nachhaltigen Schuldentragfähigkeit in den Empfängerländern findet sich in den Erläuterungen, die der authentischen Interpretation des Übereinkommens dienen, wieder. Die versch. operationellen Policies werden im Laufe des Herbstes ausgearbeitet und auf Ebene der Chefverhandler vorabgestimmt. |
Fristgerechte Zahlung der jeweiligen Anteile
Mitarbeit an der Umsetzung einer nachhaltigen, internationale Standards im Bereich Umwelt und Soziales respektierenden Geschäftstätigkeit der Bank durch Teilnahme Österreichs im Verwaltungsrat und im Board of Governors. |
Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips in den Articles of Agreement |
Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips in der Geschäftstätigkeit der AIIB und Einhaltung von von best international practices im Bereich Umwelt und Soziales. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Betrieblicher Sachaufwand |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
Aufwendungen gesamt |
100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
in Tsd. € |
Gesamt |
Betrieblicher Sachaufwand |
500 |
Aufwendungen gesamt |
500 |
– Finanzierungshaushalt – Projekt
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
Erläuterung
Österreich wird den vollen, ihm auf Basis seines relativen wirtschaftlichen Gewichts zugewiesenen Kapitalanteil von 0,5% ($ 500,8 Mio.) zeichnen. Der einzahlbare Anteil beträgt rd. $ 100 Mio. Dieser ist über fünf Jahre in gleichen Tranchen zu leisten, wobei die erste Tranche vom jeweiligen Mitgliedsland zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bzw. gleichzeitig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde und die zweite Tranche ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Articles of Agreement (AoA) fällig wird. Es wird davon ausgegangen, dass die AoA Ende 2015 bzw. Anfang 2016 in Kraft treten werden, sodass sich die erste Tranche möglicherweise auf 2016 verschieben könnte.
Basierend auf den jetzigen Erfahrungen werden sich die Kosten für das BMF aus zusätzlicher Reisetätigkeit pro Jahr ca. bei 50.000 bis 100.000 Euro abhängig beispielsweise von einer Ministerteilnahme an der Jahrestagung der AIIB bewegen. Die AIIB verfügt über einen non resident Board. Die Stimmrechtsgruppenfrage ist jedoch erst in Verhandlung. Vor dem Hintergrund, dass Österreich ein eher kleinerer Anteilseigner ist, ist nicht davon auszugehen, dass Ö in den nächsten Jahren einen Executive Director (Verwaltungsrat) stellen wird. Momentan erfolgt die Betreuung der AIIB ohne zusätzliches Personal. Ob, und wie weit bei einem Vollbetrieb der AIIB zusätzliches Personal notwendig sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht serös abgeschätzt werden. Sollten sich neue Informationen im Laufe des Ratifikationsverfahrens ergeben, so wird die WFA dahingehend ergänzt werden.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Unternehmen
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen.
Erläuterung
Möglichkeit der Teilnahme bei den Ausschreibungen der AIIB
Procurement Politik der AIIB entspricht weitgehend derjenigen der EBRD
Anhang mit detaillierten Darstellungen
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
18.300 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Durch Entnahme von Rücklagen |
45.02.01 Kapitalbeteiligungen |
45.02.01 Kapitalbeteiligungen |
18.200 |
18.200 |
18.200 |
18.200 |
18.200 |
gem. BFRG/BFG |
15.01.01 Zentralstelle |
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100 |
100 |
100 |
100 |
100 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung der Kapitaleinzahlung in der UG 45 erfolgt durch Rücklagenentnahme. Die Bedeckung der Reisekosten ist in der UG 15 gem. BFRG/BFG gegeben.
Projekt
Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufwand (€) |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Reisetätigkeit |
Bund |
1 |
100.000,00 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
GESAMTSUMME |
|
|
|
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
100.000 |
Basierend auf den jetzigen Erfahrungen werden sich die Kosten für das BMF aus zusätzlicher Reisetätigkeit pro Jahr ca. bei 50.000 bis 100.000 Euro - abhängig - beispielsweise von einer Ministerteilnahme an der Jahrestagung der AIIB bewegen. Die AIIB verfügt über ein non resident Board. Die Stimmrechtsgruppenfrage ist jedoch erst in Verhandlung. Vor dem Hintergrund, dass Österreich ein eher kleinerer Anteilseigner ist, ist nicht davon auszugehen, dass Ö in den nächsten Jahren einen Executive Director stellen wird. Momentan erfolgt die Betreuung der AIIB ohne zusätzliches Personal. Ob, und wie weit bei einem Vollbetrieb der AIIB zusätzliches Personal notwendig sein wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht serös abgeschätzt werden. Sollten sich neue Informationen im Laufe des Ratifikationsverfahrens ergeben, so wird die WFA dahingehend ergänzt werden.
Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Wirksamkeit im Haushalt |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Einzahlung des österr. Anteils an der AIIB |
Erwerb von Kapitalanteilen |
Bund |
Erträge (EH) |
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Aufwendungen (EH) |
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Einzahlungen (FH) |
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Auszahlungen (FH) |
18.200.000 |
18.200.000 |
18.200.000 |
18.200.000 |
18.200.000 |
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Zugang (VH) |
18.200.000 |
18.200.000 |
18.200.000 |
18.200.000 |
18.200.000 |
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Abgang (VH) |
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Österreich wird den vollen, ihm auf Basis seines relativen wirtschaftlichen Gewichts zugewiesenen Kapitalanteil von 0,5% ($ 500,8 Mio.) zeichnen. Der einzahlbare Anteil beträgt rd. $ 100 Mio.. Dieser ist über fünf Jahre in gleichen Tranchen zu leisten, wobei die erste Tranche vom jeweiligen Mitgliedsland zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bzw. gleichzeitig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde und die zweite Tranche ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Articles of Agreement (AoA) fällig wird. Es wird davon ausgegangen, dass die AoA Ende 2015 bzw. Anfang 2016 in Kraft treten werden, sodass sich die erste Tranche möglicherweise auf 2016 verschieben könnte.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Unternehmen |
Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen |
Mindestens 10 000 betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. € Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.