816 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 999/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen Antibiotikaresistenz

Die Abgeordneten Dr. Eva Mückstein, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. März 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Entwicklung von Antibiotika zählt zu den bedeutendsten Fortschritten der modernen Medizin. Weil sie aber übermäßig und teils unsachgemäß eingesetzt werden, sind immer mehr Bakterien gegen sie immun geworden. Vor allem die Zunahme von Resistenzen gegenüber wichtigen Antibiotikagruppen und von multiresistenten Keimen ist beunruhigend.

In Österreich gibt es laut ,Nationalem Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz‘ zwar Empfehlungen und Statements von Fachgesellschaften, es fehlen jedoch auf die österreichische Situation abgestimmte Leitlinien für die therapeutische Verschreibung von Antibiotika. Ein einfacher Schnelltest, der anzeigt, ob ein Patient an einer bakteriellen Erkrankung oder an einer Virusinfektion leidet, wird nicht von allen Krankenkassen bezahlt und deshalb von den ÄrztInnen kaum verwendet.

Der Infektiologe Wolfgang Graninger von der Medizinischen Universität Wien sagt in einem Interview im Profil Nr. 13 vom 23. März 2015, dass Schulungen für die MedizinerInnen mindestens ebenso wichtig sind wie die Entwicklung von neuen Antibiotika.

Im NAP zur Antibiotikaresistenz scheinen viele dieser Maßnahmen nur als ,empfohlen‘ und nicht als ,geplant‘ auf.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 01. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Eva Mückstein die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Johann Hechtl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Judith Schwentner, Erwin Spindelberger und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Dr. Eva Mückstein, Ulrike Weigerstorfer Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Antibiotikaresistenzen eingebracht, der einstimmig beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Antibiotika müssen richtig eingesetzt werden, sonst werden Antibiotikaresistenzen gefördert. Das bedeutet, dass die zur Verfügung stehenden Medikamente wirkungslos werden.

Es sind daher unter Berücksichtigung der europäischen Initiativen zu diesem Thema Maßnahmen zu ergreifen, um den Antibiotikaverbrauch zu erheben, zu analysieren und Maßnahmen zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen abzuleiten. Ziel muss es sein, einen zielgerichteten und maßvollen Umgang mit Antibiotika zu unterstützen. Daher sind auch fachliche Grundlagen für die Schaffung von Qualitätsstandards erforderlich, die sich auf Basis von mit wissenschaftlichen Grundlagen und vorhandener Evidenz mit dem Einsatz von Antibiotika befassen.“

 

Der den Verhandlungen zu Grunde liegende Entschließungsantrag 999/A(E) der Abgeordneten Dr. Eva Mückstein Kolleginnen und Kollegen fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: G, N, T; dagegen: S, V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 999/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 10 01

                                  Johann Hechtl                                                Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau