827 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP
Bericht
des Finanzausschusses
über die Regierungsvorlage (782 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Bundesvermögen sowie Anhebungsverzicht
Ziel der Regierungsvorlage ist zum einen die bestmögliche Verwertung von nicht mehr benötigten Bundesliegenschaften im In- und Ausland (Kasernen, Residenzen und ehem. Konsulat).
Zum anderen wird die Einräumung eines Baurechtes bezweckt, unter teilweisem Bauzinsverzicht als temporäre Belastung einer Bundesliegenschaft für Zwecke des derzeitigen Schulbetriebes der internationalen Schule in Kagran sowie Mietzinsanhebungsverzicht bei den seit 1948/1950 bestehenden Bestandsrechten des Vereines der Wiener Sängerknaben für den Schulbetrieb im Augarten.
Der Gesetzesbeschluss hat Verfügungen über Bundesvermögen gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG zum Gegenstand, bei denen auf Grund dieser Verfassungsbestimmung die Mitwirkung des Bundesrates ausgeschlossen ist. Der Bundesrat kann gegen diesen Gesetzesbeschluss des Nationalrates keinen Einspruch erheben.
Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Petra Bayr, MA und Dr. Rainer Hable sowie der Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling.
Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, N, T, dagegen: F, G) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (782 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2015 10 06
Dr. Christoph Matznetter Mag. Andreas Zakostelsky
Berichterstatter Obmann