85 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe“

Die Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ein Blindenführhund kann für hochgradig Sehbehinderte und Erblindete ein Ersatz des verlorenen Augenlichtes sein und ist auf Zeit gesehen die wesentlich kostengünstigere Variante, um diesen Menschen die Bewältigung der Erfordernisse des Alltags ohne Inanspruchnahme von teurem Pflegepersonal zu gewährleisten.

Dazu ist aber eine gesetzliche Verankerung wie in Deutschland und in der Schweiz erforderlich, damit auch in Österreich Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt und somit von der öffentlichen Hand mit finanziert werden können.

Ein gut ausgebildeter Blindenführhund – das zeigt die Erfahrung – ist ein verlässlicher und treuer Weggefährte, Partner und Freund der/des Betroffenen und übernimmt darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende psychologische und therapeutische Komponente. Der Hund reflektiert die Zuneigung der Bezugsperson total, stellt sich voll auf den blinden Menschen ein und vermittelt der/dem Betroffenen das Gefühl von Sicherheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit.

Die Anschaffungskosten für einen gut ausgebildeten Blindenführhund können sich aber viele Blinde und hochgradig Sehbehinderte nicht leisten. Wie erwähnt, gibt es in Deutschland und auch in der Schweiz bereits eine gesetzliche Regelung, wonach Blindenführhunde als offiziell anerkannter ‚Reha-Behelf‘ gelten - diese Maßnahme sollte auch in Österreich realisierbar sein.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Marcus Franz die Abgeordneten Erwin Spindelberger, Dr. Andreas F. Karlsböck, Michael Ehmann, Mag. Helene Jarmer, Dr. Erwin Rasinger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Eva Mückstein, Mag. Gerald Loacker, Johann Hechtl, Dietmar Keck, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Gerhard Schmid und Josef A. Riemer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, T, N dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2014 03 20

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau