Normengesetz 2016

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMWFW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2016

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Erarbeitung eines zeitgemäßen Normengesetzes sowie die Schaffung einer österreichischen Normenstrategie (durch das BMWFW) fand Eingang in das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018.

Das Arbeitsprogramm hat zum Ziel die Transparenz in der Normschaffung zu erhöhen.

Die Normung wird zunehmend bedeutsamer für die im internationalen Wettbewerb stehende und weltweit vernetzte österreichische Volkswirtschaft, da sie immer mehr Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft erfasst. Gleichzeitig ist sie inzwischen weitgehend Ergebnis eines europäischen und internationalen Prozesses. Der Umfang von Normen rein österreichischen Ursprungs beträgt inzwischen weniger als 10 % des österreichischen Normenwerks.

 

Ziel(e)

Die bestehende Steuerungs-, Aufsichtsarchitektur und die finanziellen Rahmenbedingungen für die österreichische Normungsinfrastruktur sind an die bestehenden Gegebenheiten anzupassen.

Umsetzung der Ziele des Regierungsprogrammes 2013-2018

* Novellierung des Normengesetzes mit folgenden Schwerpunkten: Kontrolle des Normungsinstituts mit konkretem Aufsichtsrecht im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

* Normung nur mehr auf Antrag, Einspruchsrecht gegen Normungsanträge und Schaffung einer Schlichtungsstelle

* Neuausrichtung der Finanzstruktur des Normenwesens unter gleichzeitiger Entlastung der Anwender

* Erleichterter Zugang zu Normen und zur Mitarbeit im Normungsprozess für KMU; mittelfristiges Ziel sollte der kostenlose Zugang zu den verbindlichen Normen sein

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Festlegung des Anwendungsbereiches für die Normungsorganisation

-       Festlegung der Rechte und Pflichten der Normungsorganisation und strukturelle Anforderungen

-       Festlegung der Grundsätze der Normungsarbeit

-       Festlegung der Anforderungen an die Erteilung der Befugnis

-       Einführung einer gesetzlich verankerten Schlichtungsstelle

-       Festlegung der finanziellen Leistungen des Bundes und der Länder

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Tourismusunternehmen und Förderung des Unternehmergeistes“ der Untergliederung 40 (Wirtschaft) bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die finanziellen Aufwendungen des Bundes und der Länder beschränken sich auf die in § 15 des Gesetzes dargestellten Punkte. Für die Erteilung von Normenaufträgen für 25 nationale Normen jährlich (ohne zu übernehmende Normen) wurden Kosten in der Höhe von 375.000 Euro für die interessierten Kreise abgeschätzt. Für drei Normungsvorhaben stellt der Bund zusätzlich jährlich max. 45.000 Euro zur Verfügung. Diese Vorhaben werden durch den Normungsbeirat festgelegt.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Nettofinanzierung Bund

‑1.386

‑1.394

‑1.402

‑1.411

‑1.419

Nettofinanzierung Länder

‑620

‑620

‑620

‑620

‑620

Nettofinanzierung Gesamt

‑2.006

‑2.014

‑2.022

‑2.031

‑2.039

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Strukturelle und inhaltliche Berücksichtigung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 im Hinblick auf die österreichischen Notwendigkeiten.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2016

2017

2018

2019

2020

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

1.386

1.394

1.402

1.411

1.419

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2016

2017

2018

2019

2020

gem. BFRG/BFG

40.02.01 Wirtschaftsförderung

 

1.371

1.379

1.387

1.396

 

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

2016

2017

2018

2019

2020

Sitzungen (Vorbereitung, Teilnahme, Nachbereitung)

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

1,30

132.415

135.064

137.765

140.520

143.331

 

 

VD-Höherer Dienst 2 A1/5-A1/6; A: DK VI-VIII; PF 1/S

0,30

37.325

38.072

38.833

39.610

40.402

SUMME

 

 

 

169.741

173.136

176.598

180.130

183.733

Bearbeitung von Dokumenten

Bund

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

0,50

35.108

35.810

36.526

37.257

38.002

Vertretung national, europäisch

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

0,30

30.557

31.169

31.792

32.428

33.076

Gremien, Besprechungen

Bund

VD-Höherer Dienst 1 A1/7-A1/9; A: DK IX

0,10

17.769

18.124

18.487

18.856

19.234

Juristische Angelegenheiten

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

0,50

50.929

51.948

52.986

54.046

55.127

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

GESAMTSUMME

 

304.104

310.186

316.390

322.717

329.172

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

VBÄ GESAMT

 

3,00

3,00

3,00

3,00

3,00

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2016

2017

2018

2019

2020

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

106.436

108.565

110.736

112.951

115.210

 

Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufwand (€)

2016

2017

2018

2019

2020

Leistung des Bundes pro Jahr § 15 Abs. 4

Bund

1

930.000,00

930.000

930.000

930.000

930.000

930.000

Leistungen der Länder pro Jahr § 15 Abs. 4

Länder

1

620.000,00

620.000

620.000

620.000

620.000

620.000

Leistung des Bundes § 15 Abs. 7

Bund

1

45.000,00

45.000

45.000

45.000

45.000

45.000

GESAMTSUMME

 

 

 

1.595.000

1.595.000

1.595.000

1.595.000

1.595.000

 

Davon Bund

 

 

975.000

975.000

975.000

975.000

975.000

 

Davon Länder

 

 

620.000

620.000

620.000

620.000

620.000

 

Der Bund und die Länder stellen auf Grund des Normengesetzes 2016 für die Abgeltung der rein österreichischen Normen, die verbindlich erklärt werden sollen (Copyrightabgeltung) und die Mitgliedsbeiträge für CEN und ISO 1.55 Millionen Euro zur Verfügung. Der Beitrag in dieser Höhe ist im Verhältnis von 60:40 zwischen Bund und Ländern aufzuteilen.

Für die Schaffung von max. drei Normungsvorhaben nach § 15 Abs. 7 stellt der Bund jährlich zusätzlich max. 45.000 Euro zur Verfügung. Diese Vorhaben werden vom Normungsbeirat festgelegt.

Der zusätzliche Personalbedarf in der Größe von 1 PJ wird durch interne Umschichtung der Sektion I des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft erreicht.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.