942 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1230/A(E) der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Recht auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters für öffentlich Bedienstete, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden

Die Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Juni 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Den Antragsteller erreichen immer wieder Beschwerden von öffentlich Bediensteten, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden, aber durch eine Anwendung der Anrechnungsbestimmungen im neuen Besoldungsrecht durch Neuberechnung und Anrechnung von berufsnützlichen Privatwirtschaftszeiten, wie sie für ab dem 12.2.2015 Neueintretende gelten, wesentlich besser aussteigen würden. Die Änderungen des Besoldungsrechtes wurden unter anderem durch EuGH-Erkenntnisse angeregt, die die Nichtanrechnung von Privatwirtschaftserfahrungszeiten (Schlechterstellung dieser gegenüber früherer Beschäftigung im öffentlichen Dienst) abgelehnt haben.

Nun ermöglicht zwar das seit 12.2.2015 gültige Recht für neu in den öffentlichen Dienst Aufzunehmende die Anrechnung von bis zu 10 Jahren aus der Privatwirtschaft, aber wer am 12.2.2015 schon einen Vorrückungsstichtag hatte, darf solche Zeiten nicht angerechnet bekommen. Eine Neuberechnung des Besoldungsdienstalters ist bei derzeitiger Gesetzeslage ausgeschlossen.

Dies stellt eine Ungleichbehandlung der vor und nach dem 12.2.2015 Aufgenommenen dar.

Lediglich bei Kündigung des derzeitigen Vertrages und neuerlicher Aufnahme in den öffentlichen Dienst würden die neuen Bestimmungen angewendet. Dies würde sicherlich mehr bürokratischen Aufwand verursachen, als die Ermöglichung des Antragsrechtes auf Neuberechnung des Besoldungsdienstalters (nach den ab 12.2.2015 gültigen Bestimmungen) für öffentlich Bedienstete, die gemäß den im Bundesgesetzblatt vom 12.2.2015 veröffentlichten Bestimmungen automatisch ins neue Besoldungsrecht übergeleitet wurden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Harald Walser die Abgeordneten Otto Pendl, Christian Lausch, Johann Singer, Christoph Hagen, Mag. Daniela Musiol, Dr. Nikolaus Scherak und Mag. Wolfgang Gerstl sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, N, dagegen: S, V, T).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Otto Pendl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 03

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann