969 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 505/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die zulässige Höhe der Bauverwaltungskosten im WGG

Die Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Entgeltrichtlinienverordnung des Jahres 1993 regelt das Volumen der rechtlich zulässigen Pauschalbeträge, die als gemeinnützig anerkannte Bauträger zur Deckung der Bauverwaltungskosten in Rechnung stellen dürfen. Höchstsätze können auch dann verrechnet werden, wenn den derart generierten Einnahmen geringere Kosten gegenüberstehen. Wie aus dem Bericht des Landesrechnungshofes Kärnten 2007/7, S. 10 hervorgeht, machen gemeinnützige Bauträger von der geschilderten Möglichkeit Gebrauch:

„Laut Stellungnahme der NHK (Anm. Neue Heimat, Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft Kärnten, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) habe das WGG durch die Modifikation des Kostendeckungsprinzips Möglichkeiten zur Erzielung von Gewinnen und damit zur Bildung von Rücklagen geschaffen. Aufgrund der privatwirtschaftlichen Organisation der NHK sei der Geschäftsführer durch das Gesellschaftsrecht verpflichtet, alle im WGG vorhandenen Gewinnerzielungsmöglichkeiten wahrzunehmen und damit innerhalb der gesetzlichen Ertragsbeschränkungen betriebswirtschaftlich zu agieren.“

Der Landesrechnungshof hat empfohlen, den Mieten die tatsächlichen Verwaltungskosten gegenüberzustellen, oder Pauschalsätze derart festzulegen, dass diese den tatsächlichen Kosten möglichst entsprechen.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Hafenecker, MA die Abgeordneten Norbert Sieber, Dr. Harald Troch, Harald Jannach und Mag. Gerald Loacker sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Harald Mahrer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, T, dagegen: S, V, G, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dr. Harald Troch gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2015 12 04

                                Dr. Harald Troch                                                              Mag. Ruth Becher

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau