Bundesgesetz über den Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR-Gesetz)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Frauen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2015

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2016

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) für lebenslanges Lernen, ABl. Nr. C 111 vom 06.05.2008 S. 1. sieht die Erarbeitung von umfassenden und auf Lernergebnissen basierenden Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Der EQR besteht aus acht Referenzniveaus, die anhand von Lernergebnissen charakterisiert sind und Lernergebnisse aus unterschiedlichen Lern- und Arbeitskontexten berücksichtigt, die durch formales, nicht-formales und informelles Lernen erzielt werden. Dieses Gesetz regelt den Aufbau eines NQR in Österreich. Bis dato wurden die acht Ebenen des NQR in einem Ministerratsvortrag aus 2009 definiert, sowie Niveaubeschreibungen, Umsetzungsstand und Anbindung an die Ebenen des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) an die Europäische Kommission gemeldet. Konkrete Zuordnungen von Qualifikationen konnten mangels einer konkreten Ablaufbeschreibung noch nicht durchgeführt werden. Den unterschiedlichen Positionen der Stakeholder zum NQR soll ein Sachverständigenverfahren gerecht werden. Die derzeit mangelnde Transparenz und Bekanntheit des Modells soll durch die Eintragung in das NQR-Register – eine öffentlich zugängliche Datenbank – gelöst werden.

 

Ziel(e)

Der NQR bezweckt die umfassende Vergleichbarkeit von Qualifikationen aus den verschiedenen nationalen Qualifikationssystemen und Lernkontexten (formal, nicht-formal, informell) anhand von Lernergebnissen. Ferner dient der NQR der Erleichterung der Verständlichkeit des österreichischen Qualifikationssystems in Europa, der Förderung grenzüberschreitender Mobilität, der Förderung der Durchlässigkeit innerhalb und zwischen den formalen und nicht-formalen Bereichen des Qualifikationssystems im Sinne des lebenslangen Lernens und der Förderung der europäischen Dimension im Hochschulbereich. Die Lernergebnisorientierung zielt insbesondere auf ein Zusammenrücken von Ausbildung und beruflicher Tätigkeit, welche sich besonders in der Beschreibung von Kompetenzen (im Sinn der Anwendung von Gelerntem in unterschiedlichen Lern- und Arbeitssituationen) ausdrückt. Die Förderung von Lern- und Ausbildungsmobilität war schon bisher eine bedeutende Zielsetzung der Politik der Europäischen Union. Nunmehr soll auch die Arbeitskräftemobilität durch den besseren Vergleich von Qualifikationen gefördert werden. Der NQR zielt auf eine verbesserte Koordination der segmentierten nationalen Qualifikationslandschaft ab. Unter gleichbleibender Zuständigkeit der einzelnen Ressorts wird mit dem NQR ein gemeinsames nationales Referenzsystem geschaffen, das Synergien und Durchlässigkeit erleichtern kann.

Folgender Zielindikator ist durch das NQR-Gesetz zu erreichen: Zuordnung der für das österreichische Qualifikationssystem wesentlichsten Schul- und Ausbildungsabschlüsse (dies sind u.a. insbesondere Berufsbildende mittlere und höhere Schulabschlüsse, Lehrabschluss, Meister) in der beruflichen Bildung bis Ende 2018. Diese sekundären Indikatoren sind bis 2020 zu erreichen: vollständige Ausrichtung der Lehrpläne im formalen Bildungssystem, insbesondere der Berufsbildung auf die Lernergebnisorientierung; Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung um 20 %.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Niveaus des nationalen Qualifikationssystems werden durch den NQR transparent gemacht und mit dem EQR verknüpft. Die acht Qualifikationsniveaus des NQR entsprechen den acht Qualifikationsniveaus des EQR. Die Zuordnung der Qualifikation zu einem Qualifikationsniveau erfolgt durch die NQR-Koordinierungsstelle, erforderlichenfalls unter Einholung von Expertisen sachverständiger Personen sowie einer Stellungnahme des NQR-Beirats. Nach der Zuordnung erfolgt die Eintragung der Qualifikation in das NQR-Register, außer es wird ein qualifizierter Einspruch der NQR-Steuerungsgruppe abgegeben.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zum Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen" der Untergliederung 30 Bildung und Frauen bei.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das NQR-Gesetz sieht die Schaffung einer nationalen NQR-Koordinierungsstelle (NKS) vor, die mit ein- bis drei vollzeitäquivalenten Mitarbeiter/innen mit fundierten Erfahrungen zu diesem Thema (akademische Ausbildung oder gleichwertig) die angesprochenen Aufgaben erfüllen wird. Es werden aufgrund der Konstruktion in der Privatwirtschaftsverwaltung keine Bundesplanstellen benötigt. Die Aufwendungen werden pro Jahr mit 190 000 Euro (inkl. Overheads und Sachverständigenkosten) veranschlagt und sind aus Sachmitteln des Bundes zu bedecken. Die nationale NQR-Koordinierungsstelle wird, wie im Gesetz angesprochen, in der OeAD-GmbH aufgebaut. Dieses ausschließliche Recht wird aufgrund der bereits bestehenden Struktur (die OeAD-GmbH bekommt seit 2010 EU Mittel und nationale Mittel für dieses Thema zugesprochen. Zudem ergeben sich Synergien zum nationalen EUROPASS Zentrum, zur ECVET Kontaktstelle, zur Bologna Servicestelle sowie mit der Abwicklung des Programmes Erasmus+; sämtliche genannten Stellen sind in der Struktur der OeAD-GmbH verankert.

 

Der angesprochene Betrag von 190 000 Euro wird gemeinsam durch die federführenden Ressorts zur Verfügung gestellt. Das BMBF beteiligt sich mit 135 000 Euro, der restliche Betrag (i.e. 55 000 Euro) wird von Seiten des BMWFW aufgebracht. Es wird entsprechend dem Gesetz ein Vertrag mit drei Vertragspartnern (BMBF, BMWFW, OeAD-GmbH) errichtet. Der unterschiedliche Deckungsanteil der Kosten ergibt sich im Wesentlichen aus der Relation der erwarteten Zuordnungsanträge (s. unten). Das gesamte operative Budget der nationalen NQR-Koordinierungsstelle beträgt somit ca. 245 000 Euro (nationale und EU-Mittel). Allfällige Einnahmen der NKS bei der Zuordnung von nicht-formalen Qualifikationen sind zweckgebunden (i.e. NQR) zur Kostendeckung zu verwenden.

Folgende Teilbereiche (vorbehaltlich des zu erstellenden Finanzplans im Rahmen der Vertragserrichtung mit der OeAD-GmbH) sind aktuell abschätzbar, sind jedoch umschichtbare Schätzwerte.

             - 160 000 Euro Personalkosten (gemessen an VOÄ Akademiker/innen oder gleichwertig; die OeAD-GmbH hat geringere Jahresdurchschnittswerte gemeldet als Bundesstellen in v1/2 oder 3)

             - 20 000 Euro für Sachverständige im Zuordnungsverfahren: Zu erwarten sind derzeit vier große Bereiche der Antragstellung in 2016/17 i.e. die Einordnung der berufsbildenden mittleren Schulen, der berufsbildenden höheren Schulen, der Lehrabschlüsse sowie subsummiert Anträge aus anderen Ressorts (u.a. BMG). Pro Antrag werden zwei bis drei Sachverständige je vier bis fünf Tage arbeiten, dies ergibt eine gesamte Sachverständigen-Tagesanzahl von ca. 75 Tagen, die OeAD-GmbH zahlt aktuell einen Tagessatz von 300 Euro/pro Tag/pro Person für gleichartige Evaluierungen

             - 40 000 Euro für Kommunikationsmaßnahmen, Veranstaltungen und Website

             - 25 000 Euro für Overheads und weitere Verpflichtungen bezüglich des Vertrages mit der Europäischen Kommission

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2015

2016

2017

2018

2019

Zuordnung der Qualifikationen

0

190 000

190 000

190 000

0

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben berücksichtigt die Empfehlung zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen, ABl. Nr. C 111 vom 06.05.2008 S. 1 durch die Verknüpfung der österreichischen Qualifikationsniveaus mit den in der Empfehlung enthaltenen Qualifikationsniveaus. Durch die Einbeziehung von Lernergebnissen, die im informellen Lernen erzielt wurden, wird auch die Empfehlung zur Validierung nicht-formalen und informellen Lernens, ABl. Nr. C 398 vom 22.12.2012 S. 1 berücksichtigt.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.9 des WFA – Tools erstellt.