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Zahl: BMI-ZD1000/0010-III/7/b/2017
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B E R I C H T
des Bundesministers für Inneres
gemäß § 57 Abs. 2 des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2015 über den Zivildienst und die mit ihm zusammenhängende finanzielle Gebarung für die Jahre 2014, 2015 und 2016.
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Bundesministerium für Inneres 4
1.1 Vorbemerkungen 4
1.2 Legistische Maßnahmen 5
1.3 Auslandsdienst gemäß § 12b ZDG 6
1.4 Unabhängiger Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten 7
1.5 Bescheiderlassung im Rahmen des Aufsichtsrechtes 8
1.6 Verfahren vor der Volksanwaltschaft, politische Kontrolle durch den
Nationalrat und den Bundesrat, Rechnungshofkontrolle 8
1.6.1 Beschwerdeverfahren vor der Volksanwaltschaft 8
1.6.2 Politische Kontrolle durch den Nationalrat 8
1.6.3 Politische Kontrolle durch den Bundesrat 8
1.6.4 Rechnungshofkontrolle 8
2. Zivildienstserviceagentur 9
2.1 Allgemeine Entwicklungen im Überblick 9
2.2 Zivildienstfeststellung 12
2.3 Zivildiensterklärungen 15
2.4 Anzahl aller bescheidmäßig anerkannten Zivildiensteinrichtungen 17
2.4.1 Zivildiensteinrichtungen – Stand 31.12.2014 17
2.4.2 Zivildiensteinrichtungen – Stand 31.12.2015 18
2.4.3 Zivildiensteinrichtungen – Stand 31.12.2016 19
2.5 Einteilung gemäß § 28 ZDG 20
2.5.1 Anzahl aller anerkannten Zivildiensteinrichtung – Stand 31.12.2014 20
2.5.2 Anzahl aller anerkannten Zivildiensteinrichtung – Stand 31.12.2015 20
2.5.3 Anzahl aller anerkannten Zivildiensteinrichtung – Stand 31.12.2016 20
2.6 Bedarf und erfolgte Zuweisung Zuweisungspflichtiger 21
2.7 Zuweisungen nach Bundesländern und Dienstleistungssparten 22
2.7.1 Zuweisung – Stand 31.12.2014 22
2.7.2 Zuweisung – Stand 31.12.2015 23
2.7.3 Zuweisung – Stand 31.12.2016 24
2.8. Finanzielle Gebarung 25
2.8.1 Berichtsjahr 2014 25
2.8.1.1 Auszahlungen 25
2.8.1.2 Einzahlungen 26
2.8.2 Berichtsjahr 2015 29
2.8.2.1 Auszahlungen 29
2.8.2.2 Einzahlungen 30
2.8.3 Berichtsjahr 2016 33
2.8.3.1 Auszahlungen 33
2.8.3.2 Einzahlungen 34
2.9 Hereinbringung von zu Unrecht empfangenen Bezügen 37
2.10 Informationsangebot der Zivildienstserviceagentur 38
3. Berichte der Länder 41
3.1 Burgenland 41
3.2 Kärnten 42
3.3 Niederösterreich 43
3.4 Oberösterreich 46
3.5 Salzburg 48
3.6 Steiermark 49
3.7 Tirol 50
3.8 Vorarlberg 51
3.9 Wien 52
1. Bundesministerium für Inneres (BM.I)
1.1 Vorbemerkungen
Der hier vorliegende Zivildienstbericht für die Jahre 2014 bis 2016 zeigt, dass der Zivildienst seine Erfolgsgeschichte fortgesetzt und weiter an Bedeutung, aber auch an Vielfalt dazugewonnen hat.
Noch nie gab es so viele Zivildiensteinrichtungen, noch nie war deren Bedarf an Zivildienstleistenden so hoch und noch nie wurden so viele Zivildienstleistende zugewiesen wie im eben abgelaufenen Jahr. Dazu kommt, dass immer mehr junge Männer von der Möglichkeit Gebrauch machen, ein Freiwilliges Sozialjahr, Freiwilliges Umweltschutzjahr oder einen Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland absolvieren und damit zur Leistung des ordentlichen Zivildienstes nicht mehr heranzuziehen sind.
Der Erfolg des Zivildienstes beruht vor allem auf seiner kontinuierlichen Weiterentwicklung, sei es hinsichtlich der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Vielzahl an unterschiedlichen Einrichtungen und Einsatzbereiche oder der Effizienzsteigerungen in der Verwaltung.
Zivildienstleistende sind nach wie vor in vielen Gebieten des österreichischen Sozial- und Gesundheitssystems ein wichtiger Faktor, ohne den die hohen Standards in diesen Bereichen nicht in der derzeitigen Form und Qualität aufrechterhalten werden könnten. Der Zivildienst erfüllt darüber hinaus wichtige gesellschaftliche Funktionen und stellt eine Brücke zwischen den Generationen und verschiedenen sozialen Schichten dar. Der Einsatz zahlreicher junger Menschen in gemeinnützigen Einrichtungen während des Zivildienstes stellt auch die Basis für ehrenamtliches Engagement junger Menschen in Österreich über den Zivildienst hinaus dar.
Als der für den Zivildienst zuständige Bundesminister werde ich mich auch in Zukunft bestmöglich dafür einsetzen, den Zivildienst weiter in bewährter Art und Weise auszubauen, zu fördern und nachhaltig zu festigen.
1.2 Legistische Maßnahmen
Änderung des Zivildienstgesetzes 1986 (BGBl. I Nr. 146/2015)
Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 - 2018 sieht die Bündelung der Auslandsdienste sowie deren gesetzliche Verankerung und finanzielle Absicherung im Freiwilligengesetz (BGBl. I Nr. 17/2012, i.d.g.F.) vor, welches durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vollzogen wird.
Die Bestimmung des § 12b Zivildienstgesetz wurde mit 1.1.2016 durch BGBl. I Nr. 146/2015 außer Kraft gesetzt. Der Gedenkdienst, Friedensdienst oder Sozialdienst im Ausland ist im Rahmen des Freiwilligengesetzes weiterhin Bestand der Rechtsordnung.
Freiwilligendienste stützten sich bis 1.1.2016 auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Durch die Zusammenführung aller Auslandsdienste in einem Gesetz (FreiwG) ist sowohl eine administrative Erleichterung als auch die Gleichbehandlung unterschiedlicher Fallkonstellationen zu erwarten.
Die Novellierung enthält im Wesentlichen folgende Punkte:
1.3 Auslandsdienst gemäß § 12b ZDG
Gemäß § 12b Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 betrug die Mindestdauer des freiwilligen Gedenkdienstes, Friedensdienstes oder Sozialdienstes für Zivildienstpflichtige, die sich vertraglich zur unentgeltlichen Leistung bei einem anerkannten Träger verpflichtet hatten, 12 Monate.
Ende 2015 waren 25 Träger eines Auslandsdienstes vom BM.I anerkannt und insgesamt 2243 Zivildienstpflichtige zu einem derartigen Dienst im Ausland eingesetzt worden.
ADRA Österreich |
ALLIANZ FÜR KINDER IN KRIEGS- UND KRISENGEBIETEN |
Bund Evangelikaler Gemeinden in Österreich |
CARITAS der Diözese Feldkirch |
CHICA Österreich |
Childrenplanet |
CONCORDIA Verein für Sozialprojekte |
Eine Welt - OÖ. Landlerhilfe |
GEDENKDIENST - Verein für historisch-politische Bildungsarbeit und Internationalen Dialog |
Gesellschaft für Österreichisch-Arabische Beziehungen |
GUATEMALA SOLIDARITÄT ÖSTERREICH |
Horizont 3000 - Österreichische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit |
Informationsgruppe Lateinamerika-IGLA |
INTERSOL - Verein zur Förderung INTERnationaler SOLidarität |
Jugend Eine Welt - Don Bosco Aktion Österreich |
Niemals Vergessen, Verein zur Förderung von Holocaust-Gedenkstätten |
NPH Österreich - Hilfe für Waisenkindern - Unsere kleinen Brüder und Schwestern |
Ordensgemeinschaft der Salvatorianer |
Österreichische Friedensdienste |
Österreichische Jungarbeiterbewegung, ÖJAB |
Österreichischer Auslandsdienst |
Pfarre Frastanz |
Provinz Österreich der Gemeinschaft der Missionsschwestern vom Kostbaren Blut |
VIDES Austria |
Volontariat bewegt – Verein zur Förderung von Freiwilligeneinsätzen |
Der Bundesminister für Inneres war aufgrund § 12b Abs. 8 Zivildienstgesetz ermächtigt, namens des Bundes einen gemeinnützigen, nicht auf Gewinn gerichteten Verein zu gründen und zu unterstützen. Ziel des Auslandsdienst Fördervereines war es, die Auslandsdienste insb. finanziell zu fördern. Der Auslandsdienst Förderverein vergab autonom nach bestimmten Qualitätskriterien die - vom BM.I - bereitgestellten Fördermittel an anerkannte Träger.
Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes waren für die Jahre 2014, € 684.000,00 und 2015 € 648.000,00.
Anzahl der Entsendungen im Berichtszeitraum gegliedert nach Dienstleistungssparten:
Dienstleistungssparte |
Entsendungen |
Entsendungen |
Gedenkdienst (GD) |
54 |
48 |
Friedensdienst (FD) |
1 |
0 |
Sozialdienst (SD) |
64 |
75 |
Gesamt |
119 |
123 |
Die vollständige Leistung des Auslandsdienstes hat zur Folge, dass diese Zivildienstpflichtigen nicht mehr zum ordentlichen Zivildienst heranzuziehen sind. Im Falle der vorzeitigen Beendigung dieses Dienstes wird den betreffenden Zivildienstpflichtigen die im Dienst zurückgelegte Zeit, soweit sie zwei Monate übersteigt, auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet und es ist eine Restdienstzeit im ordentlichen Zivildienst zu leisten.
1.4 Unabhängiger Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten
Der nach § 43 ZDG eingerichtete Unabhängige Beirat für Zivildienstbeschwerde-angelegenheiten besteht aus einem Richter als Vorsitzenden und einem Richter als Stellvertreter, einem rechtskundigen Vertreter des Bundesministeriums für Inneres als Berichterstatter, sowie auf Vorschlag des Österreichischen Bundesjugendringes, der Wirtschaftskammer Österreich und der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte entsandten Mitgliedern.
Der Unabhängige Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten hat Beschwerden von Zivildienstpflichtigen nach § 37 Abs. 1 ZDG zu behandeln und über ihre Erledigung Empfehlungen an den Bundesminister für Inneres zu beschließen.
Im Jahr 2014 wurde eine Beschwerde, in den Jahren 2015 und 2016 keine Beschwerde beim Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten gemäß § 37 Abs. 1 ZDG eingebracht.
Die Kanzleigeschäfte des Zivildienstbeschwerderates werden durch die beim Bundesministerium für Inneres eingerichtete Geschäftsstelle geführt.
1.5 Bescheiderlassung im Rahmen des Aufsichtsrechtes
Im Berichtszeitraum wurden vom Bundesminister für Inneres keine Bescheide der Landeshauptleute in Ausübung des Aufsichtsrechtes nach § 28a Abs. 1a bzw. § 4 Abs. 5 ZDG abgeändert bzw. aufgehoben.
1.6 Verfahren vor der Volksanwaltschaft, politische Kontrolle durch den Nationalrat und den Bundesrat, Rechnungshofkontrolle
1.6.1 Beschwerdeverfahren vor der Volksanwaltschaft
Im Zeitraum 2014 bis 2016 wurde ein Beschwerdeverfahren von der Volksanwaltschaft geführt.
1.6.2 Politische Kontrolle durch den Nationalrat
In den Jahren 2014 und 2015 wurden jeweils zwei und im Jahr 2016 wurde eine parlamentarische Anfrage zum Thema „Zivildienst“ beantwortet.
1.6.3 Politische Kontrolle durch den Bundesrat
In den Jahren 2014 bis 2016 gingen keine parlamentarische Anfragen des Bundesrates ein.
1.6.4 Rechnungshofkontrolle
Der Bericht des Rechnungshofes zum Zivildienst ist auf der Homepage des Rechnungshofes unter http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/zivildienst-2.html einsehbar.
Die Zahl der anerkannten Zivildiensteinrichtungen nahm in den letzten Jahren stetig zu und stieg im Jahr 2016 auf den Höchststand von 1.632. Neu hinzugekommen sind vor allem Einrichtungen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und Kindergärten.
Die Gründe für die steigenden Zahlen bei den Zuweisungen und Zivildiensteinrichtungen liegen unter anderem in den Zivildienstgesetz-Novellen der letzten Jahre, durch die der Zugang zum Zivildienst vereinfacht und die Verwaltung weiter entbürokratisiert wurden.
Mitverantwortlich für den Erfolg des Zivildienstes ist aber auch die Zivildienstserviceagentur, deren Rechtsgrundlage sich in § 2a ZDG findet. Mit einem umfassenden Informations- und Serviceangebot ist die Bundesbehörde mit Sitz in Wien die erste Anlaufstelle für Zivildienstinteressente, Zivildienstpflichtige und Organisationen. Der Aufgabenbereich der 28 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand 31.12.2016) umfasst u.a. folgende Bereiche:
Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1975 zu einer fest etablierten Institution in Österreich entwickelt. Es ist dem Bundesministerium für Inneres und der Zivildienstserviceagentur ein besonderes Anliegen, diese erfolgreiche Entwicklung weiterhin zu unterstützen und den Zivildienst auch in Zukunft konstant zu stärken.
2.3 Zivildiensterklärungen
Die Zählung der Zivildienstanträge wurde nach dem Bearbeitungsdatum der Zivildienstserviceagentur vorgenommen.
Differenz Jänner-Dezember 2013 zu 2014: +1.263 (= Steigerung um 8,05 %)
Differenz Jänner-Dezember 2014 zu 2015: -710 (= Minderung um 4,19 % )
Differenz Jänner-Dezember 2015 zu 2016: -1.016 (= Minderung um 6,25%)
Die Zählung der Zivildienstanträge wurde nach dem Bearbeitungsdatum der
Zivildienstserviceagentur vorgenommen.
Differenz Jänner-Dezember 2013 zu 2014: +1.263 (= Steigerung um 8,05 %)
Differenz Jänner-Dezember 2014 zu 2015: -710 (= Minderung um 4,19 % )
Differenz Jänner-Dezember 2015 zu 2016: -1.016 (= Minderung um 6,25%)
2.4 Anzahl aller bescheidmäßig anerkannten Zivildiensteinrichtungen aufgegliedert nach Bundesländern und Dienstleistungssparten
2.4.1 Stand: 31. Dezember 2014
2.4.2 Stand: 31. Dezember 2015
2.4.3 Stand: 31. Dezember 2016
2.5 Einteilung gemäß § 28 ZDG
2.5.1 Anzahl aller anerkannten Zivildiensteinrichtungen geordnet nach Kategorien und Bundesländern mit Stand vom 31. Dezember 2014
Kategorie |
Bgld |
Ktn |
NÖ |
OÖ |
Stmk |
Szbg |
Tirol |
Vlbg |
Wien |
Alle |
in % |
1 |
4 |
5 |
6 |
12 |
7 |
5 |
7 |
4 |
8 |
58 |
3,7 |
2 |
58 |
40 |
84 |
112 |
94 |
48 |
60 |
59 |
142 |
697 |
44,8 |
3 |
14 |
29 |
37 |
156 |
90 |
77 |
106 |
61 |
92 |
662 |
42,5 |
Alle |
76 |
74 |
127 |
280 |
191 |
130 |
173 |
124 |
242 |
1.417 |
91,0 |
in % |
4,9 |
4,8 |
8,2 |
18,0 |
12,3 |
8,3 |
11,1 |
8,0 |
15,5 |
91,0 |
|
2.5.2 Anzahl aller anerkannten Zivildiensteinrichtungen geordnet nach Kategorien und Bundesländern mit Stand vom 31. Dezember 2015
Kategorie |
Bgld |
Ktn |
NÖ |
OÖ |
Stmk |
Szbg |
Tirol |
Vlbg |
Wien |
Alle |
in % |
1 |
4 |
5 |
6 |
12 |
7 |
5 |
7 |
4 |
8 |
58 |
3,7 |
2 |
65 |
40 |
89 |
113 |
99 |
49 |
61 |
64 |
151 |
731 |
46,9 |
3 |
16 |
29 |
41 |
208 |
93 |
77 |
134 |
69 |
101 |
768 |
49,3 |
Alle |
85 |
74 |
136 |
333 |
199 |
131 |
202 |
137 |
260 |
1.557 |
100,0 |
in % |
5,5 |
4,8 |
8,7 |
21,4 |
12,8 |
8,4 |
13,0 |
8,8 |
16,7 |
100,0 |
|
2.5.3 Anzahl aller anerkannten Zivildiensteinrichtungen geordnet nach Kategorien und Bundesländern mit Stand vom 31. Dezember 2016
Kategorie |
Bgld |
Ktn |
NÖ |
OÖ |
Stmk |
Szbg |
Tirol |
Vlbg |
Wien |
Alle |
in % |
1 |
4 |
5 |
6 |
12 |
7 |
5 |
6 |
4 |
9 |
58 |
3,6 |
2 |
63 |
42 |
91 |
110 |
109 |
50 |
62 |
65 |
156 |
748 |
45,8 |
3 |
16 |
34 |
44 |
237 |
96 |
82 |
144 |
72 |
101 |
826 |
50,6 |
Alle |
83 |
81 |
141 |
359 |
212 |
137 |
212 |
141 |
266 |
1.632 |
100,0 |
in % |
5,1 |
5,0 |
8,6 |
22,0 |
13,0 |
8,4 |
13,0 |
8,6 |
16,3 |
100,0 |
|
Kategorie 1 |
Zuordnung gem. § 28 Abs. 4 Z 1 ZDG |
||||||||||
Kategorie 2 |
Zuordnung gem. § 28 Abs. 4 Z 2 ZDG |
||||||||||
Kategorie 3 |
Zuordnung gem. § 28 Abs. 2 ZDG |
||||||||||
Aus der Zuordnung zu Kategorien ergibt sich die Vergütungsverpflichtung bzw. der Anspruch des Rechtsträgers gem. § 28 Abs. 2 - 4 ZDG. |
|||||||||||
2.6 Bedarf und erfolgte Zuweisungen Zivildienstpflichtiger nach Terminen für die Jahre 2014 bis 2016
2.7 Zuweisung Zivildienstpflichtiger aufgegliedert nach Bundesländern und Dienstleistungssparten
2.7.1 Stand: 31. Dezember 2014
2.7.2 Stand: 31. Dezember 2015
2.7.3 Stand: 31. Dezember 2016
Bei
den Auszahlungen für den Personalaufwand sind die die Personalkosten
für das bei der Zivildienstserviceagentur und für das beim Referat
III/7/b im BMI beschäftigte Personal angefallen.
Bei den Auszahlungen für den Betrieblichen Sachaufwand sind die Kosten für den laufenden Dienstbetrieb der Zivildienstserviceagentur, wie Miete, Büromaterial, Post- und Telefongebühren, etc., den Kosten für Pauschalvergütung und Verpflegung für die bei der Zivildienstserviceagentur eingesetzten Zivildienstleistenden und die Kosten für die Reisekostenvergütung für alle österreichweit eingesetzten Zivildienstleistenden und die Kosten für das Zivildienstgeld gemäß § 28 ZDG, welches an die einzelnen Einrichtungen angewiesen wird, angefallen.
Bei den Auszahlungen für Transfers sind die Kosten für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für alle österreichweit eingesetzten Zivildienstleistenden, den Kosten für den Auslandsdienst Förderverein und erstmals die Kosten für die Überweisung an den FLAF gemäß § FLAG 1967 angefallen.
2.8.1.2 EINZAHLUNGEN Detailbudget 11.03.04.00 Zivildienst:
Im Berichtsjahr 2014 wurden Einzahlungen getätigt:
Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit
und Transfers...................................................................................... € 3,447.421,14
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit................................... .. € 0,00
Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie
gew. Vorschüssen………………………………………………. €.......... 3.030,62
Insgesamt ………………………………………………………..... € 3,450.451,76
Verglichen mit den Ausgaben des Jahres 2013 ergeben sich:
Mehreinzahlungen bei operativen Verwaltungstätigkeiten….... € 368.789,65
Mindereinzahlungen bei Rückzahlung von Vorschüssen…….. € 629,38
Im Übrigen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Bei den Auszahlungen für den Betrieblichen Sachaufwand sind die Kosten für den laufenden Dienstbetrieb der Zivildienstserviceagentur, wie Miete, Büromaterial, Post- und Telefongebühren, etc., den Kosten für Pauschalvergütung und Verpflegung für die bei der Zivildienstserviceagentur eingesetzten Zivildienstleistenden, die Kosten für die Reisekostenvergütung für alle österreichweit eingesetzten Zivildienstleistenden, die Kosten für das Zivildienstgeld gemäß § 28 ZDG, welches an die einzelnen Einrichtungen angewiesen wird, und die Kosten für den Ausbildungsbeitrag gemäß § 38a ZDG angefallen.
Bei den Auszahlungen für Transfers sind die Kosten für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für alle österreichweit eingesetzten Zivildienstleistenden, den Kosten für den Auslandsdienst Förderverein und die Kosten für die Überweisung an den FLAF gemäß § FLAG 1967 angefallen.
2.8.2.2 EINZAHLUNGEN Detailbudget 11.03.04.00 Zivildienst:
Im Berichtsjahr 2015 wurden Einzahlungen getätigt:
Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit
und Transfers...................................................................................... € 3,825.318,61
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit................................... . € 0,00
Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie
gew. Vorschüssen………………………………………………. € 1.649,38
Insgesamt ……………………………………………………….. € 3,826.967,99
Verglichen mit den Ausgaben des Jahres 2014 ergeben sich:
Mehreinzahlungen bei operativen Verwaltungstätigkeiten ....... € 377.897,47
Mindereinzahlungen bei Rückzahlung von Vorschüssen........... € 1.381,24
Im Übrigen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Bei den Auszahlungen für den Betrieblichen Sachaufwand sind die Kosten für den laufenden Dienstbetrieb der Zivildienstserviceagentur, wie Miete, Büromaterial, Post- und Telefongebühren, etc., den Kosten für Pauschalvergütung und Verpflegung für die bei der Zivildienstserviceagentur eingesetzten Zivildienstleistenden, die Kosten für die Reisekostenvergütung für alle österreichweit eingesetzten Zivildienstleistenden, die Kosten für das Zivildienstgeld gemäß § 28 ZDG, welches an die einzelnen Einrichtungen angewiesen wird, und die Kosten für den Ausbildungsbeitrag gemäß § 38a ZDG angefallen.
Bei den Auszahlungen für Transfers sind die Kosten für Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe für alle österreichweit eingesetzten Zivildienstleistenden und die Kosten für die Überweisung an den FLAF gemäß § FLAG 1967 angefallen.
2.8.3.2 EINZAHLUNGEN Detailbudget 11.03.04.00 Zivildienst:
Im Berichtsjahr 2016 wurden Einzahlungen getätigt:
Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit
und Transfers...................................................................................... € 3,852.331,33
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit................................... .. € 0,00
Einzahlungen aus der Rückzahlung von Darlehen sowie
gew. Vorschüssen……………………………………………….. €............ 820,00
Insgesamt ………………………………………………………..... € 3,853.151,33
Verglichen mit den Ausgaben des Jahres 2015 ergeben sich:
Mehreinzahlungen bei operativen Verwaltungstätigkeiten ....... .. € 27.012,72
Mindereinzahlungen bei Rückzahlung von Vorschüssen........... ... € 829,38
Im Übrigen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
2.9 Hereinbringung von zu Unrecht empfangenen
Bezügen
(§ 32 Abs. 5 ZDG)
Übergenüsse entstanden aufgrund von:
Nichteinrechnung von Zeiten in den ordentlichen Zivildienst (§ 15 ZDG)
Unterbrechung des Zivildienstes (§ 19 ZDG)
Vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst (§ 19a ZDG)
Wegfall des Anspruches bzw. Änderung der Höhe einer zuerkannten Wohnkostenbeihilfe (§ 34 ZDG)
Wegfall des Anspruches bzw. Änderung der Höhe eines zuerkannten Familienunterhaltes/Partnerunterhaltes (§ 34 ZDG)
Übergenüsse für die Jahre 2014 - 2016 |
|
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|
|
Anzahl Übergenüsse: |
1331 |
|
|
|
|
|
€ |
|
|
in Gesamthöhe von: |
161.223,88 |
|
|
|
davon bis 31.12.2016 bezahlt: |
125.743,92 |
|
|
|
|
|
35.479,96 |
|
|
|
|
|
|
|
Offene Forderungen mit 31.12.2016: |
|
|
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|
€ |
|
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aus 2014 |
14.513,62 |
|
|
|
aus 2015 |
9.065,40 |
|
|
|
aus 2016 |
11.900,94 |
|
|
|
|
35.479,96 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
€ |
Offene Forderungen aus dem Berichtszeitraum 2011-2013: |
62.374,89 |
|||
davon konnten bis 31.12.2016 hereingebracht werden: |
49.028,85 |
|||
|
|
|
|
13.346,04 |
|
|
|
|
|
Offene Gesamtforderungen aus Übergenüssen mit 31.12.2016: |
48.826,00 |
|||
In allen Fällen wurden rechtliche Schritte eingeleitet, um eine Verjährung |
||||
der Forderungen des Bundes zu vermeiden. |
|
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2.10 Informationsangebot der Zivildienstserviceagentur
Auf der Homepage der Zivildienstserviceagentur unter www.zivildienst.gv.at finden Bürgerinnen und Bürger umfassende Informationen zum Zivildienst, Formulare, Berechnungstools für finanzielle Angelegenheiten und Infoblätter zum Ausdrucken. Das Platzangebot auf der Homepage bietet einen direkten Zugang zu tagesaktuellen Informationen über Einrichtungen, untergeordnete Einsatzstellen, Zuweisungstermine und freie Plätze. Die Zivildienstpflichtigen können über das Platzangebot mehrere elektronische Zuweisungswünsche abgeben und mit den Einrichtungen Kontakt aufnehmen. Am Ende des Zivildienstes haben Zivildienstleistende die Möglichkeit, ihre Einrichtung mit einem elektronischen Fragebogen zu bewerten. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden ebenfalls im Platzangebot veröffentlicht.
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zivildienstserviceagentur wird im Besonderen darauf geachtet, die Zuweisungswünsche der Zivildienstpflichtigen und die Anforderungen von Wunschkandidaten der Zivildiensteinrichtungen weitestgehend zu berücksichtigen, um eine möglichst wunschgemäße Ableistung des Zivildienstes sicherzustellen. Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zum Zivildienst werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch, per E-Mail oder direkt beim Infopoint der Behörde in der Paulanergasse 9, 1040 Wien, beantwortet.
Neben der Verwaltung des Zivildienstes – der Kernaufgabe der Zivildienstserviceagentur – führen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt bei den Einrichtungen oder in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Landesregierungen Schulungen für Vorgesetzte der Zivildienstleistenden durch. Außerdem werden am Zivildienst-Informationsstand bei den Messen für Beruf und Studium („BeSt3“) in Wien, Graz, Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg gerne alle Fragen zum Zivildienst beantwortet. Im Besonderen werden dabei Auskünfte erteilt, wie Zivildienstpflichtige Ihre Wunsch-Zivildienststelle finden und sich als Wunschkandidat einer Einrichtung anfordern lassen können.
Auszug aus dem Informations- und Besuchsprogramm der Zivildienstserviceagentur
Informations- und Besuchsprogramm der Zivildienstserviceagentur |
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Datum |
Bezeichnung |
11.02.2014 |
Teilnahme am Tag des Zivildienstes, HTL Wien Donaustadt, 1220 Wien |
17.02.2014 |
Vortrag zum Zivildienst, Rainergymnasium, 1050 Wien |
25.02.2014 |
Rechtsträgerschulung Kärnten, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
06.03. bis 09.03.2014 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, Wiener Stadthalle, 1150 Wien |
24.03.2014 |
Vortrag zum Zivildienst, Vita-Bildung, 1020 Wien |
07.04.2014 |
Schulung von Zivildienst-Vorgesetzten über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1230 Wien |
09.04.2014 |
Rechtsträgerschulung Wien, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1220 Wien |
10.04.2014 |
Rechtsträgerschulung Salzburg, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 5020 Salzburg |
29.04.2014 |
Rechtsträgerschulung Tirol, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 6020 Innsbruck |
30.04.2014 |
Rechtsträgerschulung Vorarlberg, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 6800 Feldkirch |
26.05.2014 |
Rechtsträgerschulung Oberösterreich, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 4020 Linz |
22.10. bis 24.10.2014 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, 6020 Innsbruck |
14.11.2014 |
Schulung von Zivildienst-Vorgesetzten über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1230 Wien |
27.11. bis 29.11.2014 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
09.12.2014 |
Vortrag zum Zivildienst, HAK-IBC Hetzendorf, 1120 Wien |
10.12.2014 |
Vortrag zum Zivildienst, Verein JUVIVO, 1150 Wien |
05.03. bis 08.03.2015 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, Wiener Stadthalle, 1150 Wien |
16.03.2015 |
Schulung von Zivildienst-Vorgesetzten über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1230 Wien |
29.04.2015 |
Schulung von Zivildienst-Vorgesetzten über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1230 Wien |
02.11.2015 |
Schulung von Zivildienst-Vorgesetzten über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1230 Wien |
11.12.2015 |
Schulung von Zivildienst-Vorgesetzten über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, Diakonie Österreich, 1170 Wien |
15.02.2016 |
Teilnahme am Tag des Zivildienstes, HTL Wien Donaustadt, 1220 Wien |
03.03. bis 06.03.2016 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, Wiener Stadthalle, 1150 Wien |
02.06.2016 |
Rechtsträgerschulung NÖ, Informationsveranstaltung für Rechtsträger und Vorgesetzte gemeinsam mit dem Amt der NÖ Landesregierung, 3430 Tulln an der Donau |
18.11.2016 |
Rechtsträgerschulung Wien, Schulung von Zivildienst-Verantwortlichen über Rechte und Pflichten beim Zivildienst, 1220 Wien |
19.10. bis 21.10.2016 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, 6020 Innsbruck |
24.11. bis 26.11.2016 |
Betreuung des Zivildienst-Informationsstandes, BeSt - Messe für Beruf und Studium, 9020 Klagenfurt am Wörthersee |
3. Berichte der Länder
3.1 Burgenland
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 83
Stand am 1. Jänner 2014: 84
Stand am 31. Dezember 2016: 83
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 49
davon anlassbedingt: 22
Routinekontrollen: 27
Bericht:
Im genannten Zeitraum wurden 27 Routinekontrollen, davon 22 anlassbedingt, durchgeführt.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 0
Davon zufriedenstellend gelöst: 0
Bericht:
Im genannten Zeitraum wurden keine Schlichtungsverfahren durchgeführt.
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 2
Bericht:
Im genannten Zeitraum wurden 2 Krankenstandsüberprüfungen durchgeführt.
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 59
Bericht:
Im genannten Zeitraum wurden 59 Strafverfahren eingeleitet und erledigt.
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.): 0
Im genannten Zeitraum wurden keine Veranstaltungen, Schulungen, usw. durchgeführt.
Es kann festgestellt werden, dass, wie aus den ha. eingelangten Berichten sowie weiteren behördlichen Wahrnehmungen erkennbar ist, eine ordnungsgemäße Durchführung der Zivildienstagenden im Burgenland gegeben ist.
3.2 Kärnten
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 81
Stand am 1. Jänner 2014: 69
Stand am 31. Dezember 2016: 81
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 48
Insgesamt: 48
davon anlassbedingt: 3
davon Routinekontrollen: 45
Bericht:
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 48 Trägerorganisationen, welche Zivildienstleistende zugewiesen erhalten haben, im Rahmen von Routinekontrollen bzw. anlassbedingt überprüft. Beanstandungen gab es in geringem Ausmaß, unter anderem in Bezug auf die Einhaltung der Dienstzeiten, der zeitgerechten Weiterleitung der Krankenstandsmeldungen sowie der Auslegung der Verpflegungsverordnung.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 4
Davon zufriedenstellend gelöst: 4
Bericht:
Die Schlichtungsverfahren im Sinne des § 55 Abs. 4 ZDG wurden direkt vor Ort bei den Trägerorganisationen vorgenommen, wobei sämtliche Schlichtungsfälle zu einem positiven Abschluss gebracht werden konnten.
Zusätzlich war es in 14 Fällen notwendig, „mediatorisch“ zwischen Zivildienstleistenden und Vorgesetzten zu vermitteln.
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 57
Bericht:
Es handelt sich hierbei um die Gesamtzahl aller amtsärztlichen Überprüfungen durch die Bezirksverwaltungsbehörden in Kärnten.
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 39
Bericht:
Strafverfahren gegen Zivildienstleistende wurden im Wesentlichen wegen Nichteinhaltung der Pflichten bei Krankenstand und ungerechtfertigtem Fernbleiben vom Dienst (tageweise oder nur stundenweise) durchgeführt.
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.):
Im Berichtszeitraum war keine Notwendigkeit gegeben, eine Informationsveranstaltung für die Trägerorganisationen und Bezirksverwaltungsbehörden durchzuführen.
Eine solche Veranstaltung wird dann selbstverständlich ins Auge gefasst werden, wenn es Änderungen in Bezug auf die derzeitig gültigen Durchführungsbestimmungen zur behördlichen Überwachung geben sollte.
Generell wird jedoch empfohlen, dass derzeit in Verwendung befindliche Formular „Behördliche Überwachung – Kontrollbesuch“ zu aktualisieren, um eine bessere Zuordnung der Bereiche, welche den Zivildienstleistenden bzw. die Einrichtung betreffen, zu erreichen.
3.3 Niederösterreich
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 141
Stand am 1. Jänner 2014: 127
Stand am 31. Dezember 2016: 141 (davon 9 ohne Zuweisung)
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 102
davon anlassbedingt: 10
Routinekontrollen: 92
Bericht:
Diese Kontrollbesuche waren großteils angekündigte Kontrollbesuche, aber es wurden
vermehrt auch unangekündigte Kontrollbesuche durchgeführt; dies insbesondere dann,
wenn Fragen der Beaufsichtigung von zentraler Bedeutung waren (z.B. im Rettungsdienst).
Bei den angekündigten Kontrollbesuchen durch Vertreter des Amtes der NÖ Landesregierung und der Bezirksverwaltungsbehörden waren durchwegs auch Vertreter des
Rechtsträgers, jedenfalls die jeweiligen Vorgesetzen und – so weit möglich - alle
Zivildienstleistenden oder zumindest die gewählte Vertrauensperson anwesend.
Die gewählten Vertrauenspersonen oder deren Stellvertreter nahmen ihre Funktion wahr.
Im Zuge der Kontrollbesuche wurden auch die Daten der Anerkennung überprüft bzw.
geändert; insbesondere auch die Anzahl der Zivildienstplätze und die anerkannten
Zivildiensttätigkeiten.
Bemerkt werden darf, dass die Kontrollbesuche zwar zu Beanstandungen und Anzeigen
gegen die Vorgesetzten und zu Aufträgen seitens der Behörde geführt haben, von den
Vertretern der Rechtsträger, den Vorgesetzten und Zivildienstleistenden aber auch
weiterhin durchaus als Zeichen einer serviceorientierten Verwaltung gesehen wurden.
Im Rahmen der behördlichen Überwachung wurden auch auf schriftlichem Weg
Dienstpläne überprüft sowie auch Krankenstände bzw. Übersichtslisten und Bestätigungen
und Dienstfreistellungen. Anlassbezogen fanden damit im Zusammenhang auch vermehrt
Besprechungen im Amt der NÖ Landesregierung statt.
Die Bezirksverwaltungsbehörden kamen ihren Aufgaben im Rahmen der behördlichen
Überwachung u.a. durch Erhebungen über die Einhaltung der Pflichten durch die
Zivildienstleistenden in Form von Fragebögen nach.
Die teilweise direkt und teilweise auch im Wege der Zivildienstserviceagentur an den
Landeshauptmann herangetragenen telefonischen oder schriftlichen Anfragen/
Beschwerden und Anliegen von Zivildienstleitenden wurden entweder in Form eines
(anlassbezogenen) Kontrollbesuches oder in Form von schriftlichen Stellungnahmen und
anschließenden Besprechungen im Amt der NÖ Landesregierung erledigt.
Es wurden regelmäßig über telefonische Anfragen Auskünfte in rechtlichen Belangen
(auch bei disziplinären Problemen mit Zivildienstleistenden) an die Vertreter der
Rechtsträger, die Vorgesetzten, aber auch an Zivildienstleistende erteilt.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 0
Bericht:
Sämtliche Anfragen und Beschwerden wurden im Rahmen der behördlichen Überwachung
behandelt. Schlichtungsanträge wurden keine eingebracht.
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 499
Bericht:
Es handelt sich dabei um die Gesamtzahl aller amtsärztlichen Überprüfungen durch die
Bezirksverwaltungsbehörden in Niederösterreich. Aber auch die Einschaltung von Vertrauensärzten durch die Vorgesetzten war von Bedeutung.
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 1.077
Bericht:
Diese Zahl umfasst sowohl die Strafverfahren gegen Zivildienstleistende als auch gegen
die Rechtsträger und Vorgesetzten.
Strafverfahren gegen Zivildienstleistende wurden im Wesentlichen wegen Nichteinhaltung
der Pflichten bei Krankenstand und ungerechtfertigtem Fernbleiben vom Dienst (tageweise
oder nur stundenweise) durchgeführt.
Strafverfahren gegen Rechtsträger und Vorgesetzte wurden hauptsächlich wegen
Verstößen gegen eine angemessene Beschäftigung (Dienstzeit und Tätigkeiten) und
Beaufsichtigung durchgeführt.
Ein Rückgang zum Berichtszeitraum 2011 bis 2013 kann sicherlich auch auf die intensive
Schulung der Rechtsträger und Vorgesetzten sowie sonstige regelmäßige Maßnahmen
der behördlichen Überwachung (wie Kontrollen bezüglich Dienstzeit, Tätigkeiten und
Krankenständen und dementsprechende Anzeigen) und die konsequente Vollziehung der
Bestimmungen des Zivildienstgesetzes durch die Rechtsträger bzw. Vorgesetzten
zurückgeführt werden.
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.):
Die Daten über die Anerkennung von Einrichtungen aufgrund der vom Landeshauptmann
erlassenen Bescheide und die von der Zivildienstserviceagentur übermittelten Daten über
die Zuweisung der Zivildienstleistenden werden an die nach dem Einsatzort zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet.
Am 2. Juni 2016 fand eine eintägige Informationsveranstaltung für Vorgesetzte und
Vertreter von Rechtsträgern neu anerkannter Einrichtungen und Einsatzstellen statt. An
dieser Veranstaltung nahmen auch Vertreter der Zivildienstserviceagentur teil.
Im Fokus der behördlichen Überwachung standen im Berichtszeitraum auch die Pflichten
des Rechtsträgers und der Vorgesetzten.
Damit im Zusammenhang wurden unter anderem bei Veranstaltungen einzelner Rechtsträger Schulungen durchgeführt (z.B. Caritas St. Pölten, Emmausgemeinschaft St.
Pölten, Lebenshilfe NÖ).
3.4 Oberösterreich
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 359
Stand am 1. Jänner 2014: 253
Stand am 31. Dezember 2016: 359
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 305
davon anlassbedingt: 17
Routinekontrollen: 288
Bericht:
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum 305 (davon anlassbedingt 17) Überprüfungen gem.
§ 55 ZDG statt. Die Erstattung einer Anzeige war nicht erforderlich. Im Sinne des Erlasses des Bundesministeriums für Inneres zur behördlichen Überwachung wurde darauf geachtet, dass die Überprüfungen nicht als repressiver Akt sondern serviceorientiert empfunden wurden.
Trotzdem war es notwendig, einige Einrichtungen zu „verwarnen“ und darauf hinzuweisen, dass bei der nächsten festgestellten Übertretung der anzuwenden Rechtsmaterien Anzeige zu erstatten ist.
Einrichtungen und Einsatzstellen bei denen im Zuge der Überprüfungen Unsicherheiten bzw. Übertretungen der anzuwendenden Rechtsmaterien festgestellt worden sind, wurden (bzw. werden – falls die letzte Überprüfungen nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt) allesamt nochmals unangekündigt überprüft.
Im Zuge der nochmals durchgeführten Überprüfungen wurden keine Verfehlungen mehr festgestellt.
Hauptgründe für festgestellte Mängel waren vor allem Unregelmäßigkeiten in der Vollziehung der Dienstzeitverordnung und Probleme bei den von den Zivildienstleistenden durchzuführenden Tätigkeiten.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 0
Bericht:
Schlichtungsverfahren im Sinne des § 55 Abs. 4 ZDG wurden keine durchgeführt, allerdings war es gelegentlich notwendig „mediatorisch“ zwischen Zivildienstleistenden und Vorgesetzten zu vermitteln.
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 75
Bericht:
Diese Krankenstandsüberprüfungen wurden aufgrund des Wunsches von Zivildiensteinrichtungen bzw. in kleinerem Ausmaß aufgrund bestehender Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Krankenstandes durch die Behörde durchgeführt.
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 254
Bericht:
Vorwiegend wurden die Strafverfahren aufgrund von Anzeigen der Vorgesetzten der Zivildienstleistenden eingeleitet. Hauptgründe für die Anzeigen waren mangelnde Pünktlichkeit der Zivildienstleistenden, die Nichtbefolgung von Weisungen bzw. unentschuldigte Dienstabwesenheiten.
Nicht notwendig war die Einleitung von Strafverfahren gegen Vorgesetzte der Zivildienstleistenden.
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.):
In den Jahren 2014 – 2016 waren wir jeweils in der 3. September-Woche mit einem Zivildienst-Stand auf der Studieninformationsmesse der Johannes Kepler Universität Linz vertreten.
Die Zivildienstleistenden, die in den Landes-Krankenhäusern (gespag) und in den Heimen des Landes Oberösterreich ihren Dienst ableisten, werden von uns an 4 Terminen pro Jahr zum Thema Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden eingeschult.
In den Jahren 2014, 2015 und 2016 haben wir in den Jugendservice-Regional-Points des Landes Oberösterreich jeweils in zeitlicher Nähe zu den Stellungsterminen Zivildienst-Hotlines durchgeführt. Bei diesen Hotlines standen wir für Fragen, Beschwerden und Anregungen zum Zivildienst zur Verfügung.
Zahlreiche Bezirksverwaltungsbehörden wurden auf eigenen Wunsch zu Schulungszwecken bei Überprüfungen gemäß § 55 ZDG begleitet.
Eine Informationsveranstaltung für alle Rechtsträger von anerkannten Zivildiensteinrichtungen wurde 2014 in Zusammenarbeit mit der Zivildienstserviceagentur in Linz abgehalten.
2014 wurde auch eine Schulung für die Zivildienstreferentinnen und Zivildienstreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt.
3.5 Salzburg
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 137
Stand am 1. Jänner 2014: 126
Stand am 31. Dezember 2016: 137
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 42
davon anlassbedingt: 27
Routinekontrollen: 15
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 5
Davon zufriedenstellend gelöst: 5
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 38
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 24
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.):
Schulung der Bezirksverwaltungsbehörden und der Einrichtungen am 10.04.2014
3.6 Steiermark
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 212
Stand am 1. Jänner 2014: 193
Stand am 31. Dezember 2016: 212
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 223
davon anlassbedingt: 21
Routinekontrollen: 202
Bericht:
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum 223 Überprüfungen gem. § 55 ZDG statt. Die
Erstattung einer Anzeige war nicht erforderlich.
Bei Mängeln wurde auf die geltende Rechtslage verwiesen und neuerlich über das
tatsächliche Prozedere aufgeklärt, besonders in den Bereichen Verpflegungs- und
Dienstzeitverordnung sowie in den konkreten Ausübungen von Hilfstätigkeiten.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 16
Bericht:
Es wurden sechzehn Schlichtungsverfahren im Sinne des § 55 Abs. 4 ZDG
zufriedenstellend gelöst.
Weiters ist darauf hinzuweisen, dass eine Vermittlung zwischen ZDL und Vorgesetzten öfters notwendig war.
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 49
Bericht:
Auf Antrag der Einrichtungen wurde die Rechtmäßigkeit der Krankenstände
überprüft.
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 22
Bericht:
Anzeigen von Vorgesetzten. Hauptgründe für die Anzeigen waren die verspätete
und/oder fehlerhafte Übermittlung der Krankenstandsbestätigungen sowie
mangelnde Pünktlichkeit.
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.):
Im Jahr 2014 erfolgte eine Schulung der Organe der Bezirksverwaltungsbehörden bezüglich
der gültigen Rechtslage und das Prozedere der landesweiten einheitlichen behördlichen
Überwachung.
3.7 Tirol
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 212
Stand am 1. Jänner 2014: 167
Stand am 31. Dezember 2016: 212
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 192
davon anlassbedingt: 9
Routinekontrollen: 183
Bericht:
In den Jahren 2014 bis 2016 wurden neun anlassbedingte und 183 Routinekontrollen (Einrichtungen und Einsatzstellen) durchgeführt. Die Überprüfungsergebnisse waren als durchaus positiv zu bewerten.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 3
Davon zufriedenstellend gelöst: 2
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen: 36
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren: 126
Bericht:
In den Jahren 2014 bis 2016 wurden insgesamt 126 Strafverfahren eingeleitet, wobei anzumerken ist, dass diese überwiegend Zivildienstleistende / Zivildienstpflichtige betroffen haben.
Sonstiges (Veranstaltungen, Schulungen usw.):
Informationsveranstaltungen betreffend „Zivildienst für Vorgesetzte und Rechtsträger“, sowie für Bezirksverwaltungsbehörden wurden im Berichtszeitraum durchgeführt.
3.8 Vorarlberg
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 141
Stand am 01. Jänner 2014: 111
Stand am 31. Dezember 2016: 141
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 54
Routinekontrollen: 54
davon anlassbedingt: 0
Bericht:
Im Berichtszeitraum wurden bei 54 Einrichtungen Routinekontrollen durchgeführt. Bei den Kontrollen wurden im Wesentlichen folgende Mängel festgestellt:
Zivildienstabzeichnen nicht getragen, Broschüre über Rechte und Pflichten liegt nicht auf, Wochendienstplan nicht rechtzeitig erstellt, Wahl der Vertrauensmänner nicht durchgeführt (teilweise von den Zivildienstleistenden nicht gewollt).
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 3
Bericht:
Im Berichtszeitraum mussten 3 Schlichtungsverfahren wegen Unstimmigkeiten bei der Verpflegsgeldbemessung und Arbeitszeit bearbeitet werden. Sämtliche Schlichtungsfälle konnten positiv zum Abschluss gebracht werden.
Sonstiges (Krankenstandsüberprüfungen, Strafverfahren, Veranstaltungen, Schulungen usw.):
Im Berichtszeitraum wurden durch die Bezirksverwaltungsbehörden 32 Krankenstands-überprüfungen und 51 Strafverfahren durchgeführt. Den Strafverfahren lagen im Wesentlichen folgende Übertretungen zugrunde: verspätete oder ungenügende Krankmeldung, unentschuldigte Abwesenheit, nicht gewissenhafte Dienstverrichtung.
Im Jahr 2014 fand eine Schulung für Rechtsträger bzw. Einrichtungen mit Vertretern der Zivildienstserviceagentur statt.
3.9 Wien
Anzahl der anerkannten Einrichtungen: 266
Stand am 1. Jänner 2014: 225
Stand am 31. Dezember 2016: 266
Anzahl der Kontrollbesuche (Einrichtungen und Einsatzstellen): 199
davon anlassbedingt: 13
Routinekontrollen: 186
Bericht:
Anlassbedingte Kontrollen von Zivildiensteinrichtungen bzw. Einsatzstellen erfolgten in den meisten Fällen aufgrund schriftlicher Beschwerden von Zivildienstleistenden.
Neben den Kontrollorganen der Magistratsabteilung 62 nahm an diesen anlassbedingten Überprüfungen vor Ort teilweise ein/e Vertreter/in der Zivildienstserviceagentur teil.
Wesentliche Beschwerdepunkte der anlassbedingten Kontrollen betrafen die Tätigkeiten bzw. den Einsatzbereich von Zivildienstleistenden. Weiters betrafen die Beschwerden Fragen der Verpflegung, der Auszahlung von finanziellen Ansprüchen nach dem ZDG sowie der Erstellung bzw. Änderung von Dienstplänen.
Bei den durchgeführten Routinekontrollen ist es bis jetzt zu keinen größeren Beanstandungen gekommen. Die zuerst befragten Zivildienstleistenden waren im Wesentlichen mit ihrer Tätigkeit in der Einrichtung zufrieden und es wurde von diesen ein gutes Einvernehmen mit den Vorgesetzten und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung bescheinigt. Großes Augenmerk wurde bei diesen Kontrollen wie im letzten Erhebungszeitraum auf die Verpflegssituation in der Einrichtung gelegt. In diesem Zusammenhang konnte festgestellt werden, dass die Einrichtungen im Wesentlichen die Bestimmungen betreffend die Verpflegung der Zivildienstleistenden gesetzes- und verordnungskonform eingehalten haben.
Ebenfalls wurden bei den Kontrollen Informationen eingeholt, ob in den Einrichtungen ordnungsgemäße theoretische und praktische Einschulungen durchgeführt werden und überprüft, ob die Broschüre „Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden“ in der Einrichtung aufliegt. In mehreren Fällen mussten die Vorgesetzten der Zivildienstleistenden darauf hingewiesen werden, die Einschulungen qualitativ zu verbessern, und sie wurden aufgefordert, die Broschüre „Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden“ in der Einrichtung aufzulegen.
Bei diesen Routineüberprüfungen konnte von den Überprüfungsorganen der Eindruck gewonnen werden, dass die Kontrollen von den Zivildienstleistenden sehr positiv aufgenommen wurden.
Bei der Befragung der Vorgesetzten der Zivildienstleistenden musste festgestellt werden, dass die Einstellung der Zivildienstleistenden, ihren Dienst gewissenhaft zu verrichten (Pünktlichkeit lässt oft zu wünschen übrig) und Weisungen der Vorgesetzten pünktlich und genau zu erfüllen, häufig mangelhaft ist.
Im Übrigen wurden mit den Vorgesetzten allgemeine Fragen des Zivildienstes erörtert und für zukünftige Fragen Hilfestellung angeboten.
Ein Großteil der Vorgesetzten der Zivildienstleistenden sah die Überprüfung nicht nur als Kontrolle, sondern auch als Service der Behörde an und wurde demgemäß begrüßt.
Anzahl der Schlichtungsverfahren: 33
Davon zufriedenstellend gelöst: 33
Bericht:
Die bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Beschwerden betrafen hauptsächlich Tätigkeiten bzw. den Einsatzbereich von Zivildienstleistenden, Fragen der Verpflegung, der Auszahlung von finanziellen Ansprüchen nach dem ZDG sowie der Erstellung bzw. Änderung von Dienstplänen.
In 13 Fällen kam es aufgrund von Beschwerden zu anlassbezogenen Kontrollen der Einrichtungen. Bei weiteren Beschwerden wurden lediglich die Rechtsträger mit dem Ersuchen um Stellungnahme angeschrieben.
Die Antwortschreiben der Überwachungsbehörde an die Beschwerdeführer wurden in diesem Fällen aufgrund der Stellungnahmen der Rechtsträger erstellt.
Alle Schlichtungsverfahren konnten für die Beteiligten zufriedenstellend gelöst werden.
Anzahl der Krankenstandsüberprüfungen:
Bericht:
Für Zivildienstleistende, welche krankheitsbedingt ihren Zivildienst nicht versehen können und während dieser Zeit ihren Aufenthalt in Wien haben, hatten die Rechtsträger bis zum Inkrafttreten der Zivildienstgesetznovelle 2013 am 1. Oktober 2013 Krankmeldungen an die Magistratsabteilung 62 zu übermitteln.
Aufgrund der ZDG-Novelle 2013 entfiel mit 1. Oktober 2013 die verpflichtende Weiterleitung der Krankmeldungen an die Bezirksverwaltungsbehörde (Magistratsabteilung 62). Der Vorgesetzte eines Zivildienstleistenden kann nun selbst entscheiden, bei begründeten Zweifeln an der Erkrankung oder bei immer wiederkehrenden Erkrankungen eines Zivildienstleistenden, eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten und diese um amtsärztliche Überprüfung der Dienstverhinderung zu ersuchen.
Amtsärztliche Untersuchungen wurden vor Inkrafttreten der ZDG-Novelle 2013 von der Magistratsabteilung 62 veranlasst, wenn der Zivildienstleistende nach längerer Zeit (ab 2010 ca. 5 Tage) seinen Dienst nicht wieder angetreten hat, bei mehrmaligen kurzfristigen Krankenständen sowie auf Ersuchen des Rechtsträgers. Seit Inkrafttreten der ZDG-Novelle 2013 erfolgt die Veranlassung einer amtsärztlichen Untersuchung nur mehr auf Ersuchen des Rechtsträgers. Auf Ersuchen des Rechtsträgers wurden im Zeitraum vom 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2016 37 amtsärztliche Untersuchungen von der Magistratsabteilung 62 bei den Bezirksgesundheitsämtern der Stadt Wien in Auftrag gegeben.
Das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung wird dem Rechtsträger und der Zivildienstserviceagentur übermittelt.
Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren:
Wien, im April 2017