10426/J XXV. GP

Eingelangt am 05.10.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Schulsponsoring und Transparenz bei Schulrechnungen

 

Mit der Novelle des Schulunterrichtsgesetzes ist das Werbeverbot an Schulen 1997 gelockert worden. Sie können mit Partnern Verträge abschließen und Erlöse zweckgebunden verwenden, solange die gesetzliche Aufgabe der Schule nicht beeinträchtigt wird.

 

Laut medial verbreiteten Meldungen organisieren Unternehmungen und Geldinstitute Schulveranstaltungen und stellen diese finanziell auf die Beine. Im Gegenzug machen diese Betriebe bei Veranstaltungen Werbung für sich.

 

Ein Vater soll für einen Schulausflug die Buskosten übernommen haben. Eltern sollen Geld für eine Schulbibliothek und gebrauchte Computer gespendet haben.

 

Schulsponsoring soll zugenommen haben und mitunter mit gewissen Erwartungen auch bei Noten verbunden  sein. Spenden sollen auch für Projekt- und Diplomarbeiten verwendet werden.

 

Eine Tiroler Mutter hat laut einem Medienbericht 60 Euro für den Schulausflug nach Südtirol, zwölf Euro Kopiergeld und 2,46 Euro fürs Werken bezahlt. Diese Beträge sollen Lehrer einer Pflichtschule verlangt haben, die Eltern sollen vorher nicht um Einverständnis gefragt worden sein und keine Rechnung erhalten haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende

 

Anfrage:

 

1.    Sind Sie für oder gegen Schulsponsoring?

2.    Soll das Werbeverbot an Schulen bestehen bleiben, noch mehr gelockert oder verschärft werden?

3.    Reichen die Budgets der Schulen aus oder müssen sie auf Sponsoren und/oder Unterstützung von Eltern zurückgreifen?


4.    Wenn ja, was ist bezüglich Sponsoren und Unterstützung von Eltern erlaubt und was untersagt?

5.    Dürfen Spenden für Projekt- und Diplomarbeiten verwendet werden?

6.    Wenn ja, warum nicht?

7.    Wenn nein, wie stellen Sie das ab?

8.    Welche Schulkosten sind von den Schulen zu übernehmen?

9.    Welche Schulkosten sind von den Eltern zu übernehmen?

10. Sind beispielweise Schulausflüge, Kopiergeld und  Materialien fürs Werken vom Schulerhalter, also den Gemeinden, zu zahlen?

11. Muss für die diversen Zahlungen der Eltern eine Rechnung ausgestellt werden?

12. Wenn ja, wieso erfolgt das nicht?

13. Wenn nein, warum nicht?