10616/J XXV. GP
Eingelangt am 19.10.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Minderjährige Drogentote -durch Asylanten verschuldet?
Am 27. September war die Jugendliche leblos in einem Stiegenhaus in der Egger-Lienz-Straße am Südring gefunden worden, danach konnte sie reanimiert werden. Ein Syrer hatte die Rettung verständigt und zunächst angegeben, er und ein Freund hätten aus dem Fenster beobachtet, dass zwei Marokkaner das Mädchen in dem Hauseingang abgelegt hätten.
Die beiden Syrer verwickelten sich bei der Einvernahme aber in Widersprüche. So fanden die Beamten heraus, dass das Mädchen aus der Wohnung der Syrer weggelegt wurde. Die beiden Syrer sind mittlerweile geständig, dass Suchtgift mit im Spiel war.
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, wird ermittelt wegen des Verdachts der unterlassener Hilfeleistung und wegen des Verdachts der Weitergabe von Suchtgift an eine Minderjährige. Es bestehe der Verdacht, dass einer der beiden das Suchtgift zur Verfügung gestellt habe und damit dem Mädchen ermöglicht worden sei, das Suchtgift zu konsumieren. Die beiden Syrer befinden sich auf freiem Fuß, es wurde keine Untersuchungshaft verhängt. http://tirol.orf.at/news/stories/2801793/
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Wie beurteilen Sie als Sozialminister diesen Vorfall?
2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, dass Kinder und Jugendliche – vor allem junge Mädchen – nicht Opfer von Drogenexzessen, verursacht durch kriminelle Elemente aus der Asylantenszene, werden?
3. Gibt es hier insbesondere eigene Informations- und Aufklärungskampagnen, um Kinder und Jugendliche – vor allem junge Mädchen – vor solchen gefährlichen Situationen zu schützen?
4. Haben sich die beiden Verdächtigen in einem Schulungs- bzw. Ausbildungsprogramm des AMS bzw. des BMASK befunden?
5. Da in der medialen Berichterstattung über das Alter des Mädchens unterschiedliche Angaben gemacht wurden: Wie alt war das Mädchen zur Tatzeit wirklich?
6. Sind Ihnen die sozialen Hintergründe des Mädchens bekannt (z.B. lebte es im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern, lebte es in einer betreuten Unterkunft, wer trug die Verantwortung für das minderjährige Mädchen, usw.)?