10636/J XXV. GP

Eingelangt am 21.10.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Unterfinanzierung des RH seit 6 Jahren

BEGRÜNDUNG

 

Seit sechs Jahren werden dem Rechnungshof die benötigten Budgetmittel verweigert. Seit damals braucht er seine Rücklagen auf und spart Dienstposten ein. Auch nötige Investitionen in die EDV Ausstattung mussten unterbleiben.

Dazu muss man aber wissen, dass in den letzten Jahren laufend  neue Aufgaben für den Rechnungshof dazukamen: Parteiengesetz, Medientransparenzgesetz, EU-Stabilitätspakt, erweiterte Gemeindeprüfungen. Man muss auch wissen, dass ein Rechnungshofprüfer ein Vielfaches seiner Kosten hereinbringt, indem er Probleme aufzeigt und Verbesserungen empfiehlt. Das Rechnungshofbudget zu kürzen ist also Sparen am falschen Ort.

Seit 2013 muss der RH von seinem Budget einen Dienstgeberanteil für die Pensionen seiner Angestellten an den Bund überweisen, ohne dass sein Budget dementsprechend erhöht worden wäre. Da die Einsparungsmöglichkeiten innerhalb des RH äußerst begrenzt sind – ein Großteil der Ausgaben sind Personalausgaben – greift er zum Ausgleich auf seine Rücklagen zurück. Die Rücklagen werden spätestens 2017 aufgebraucht sein.

Präsidentin Kraker wies darauf hin, dass im Budgetplan für 2017 32,955 Mio für den Rechnungshof vorgesehen seien. Die Steigerung gegenüber 2016 ist vernachlässigbar und kompensiert nur einen Bruchteil der Inflation. Zusätzlich beinhaltet diese Zahl bereits eine Auflösung von Rücklagen des Rechnungshofs in Höhe von 1,3 Mio. Die Rücklagen können damit nicht ihrem eigentlichen Zweck dienen, etwa der Erneuerung der EDV-Einrichtung, sondern werden für den laufenden Betrieb verbraucht.

Bei den Budgetverhandlungen im Herbst werden die Regierungsparteien offenlegen müssen, ob sie den Rechnungshof als lästigen Kritiker betrachten, den sie mit Kürzungen gefügig machen wollen, oder ob sie dem wichtigsten Kontrollorgan des Parlaments und dieser Republik die nötigen Mittel zur Verfügung stellen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    In welcher Form werden Sie den budgetären Engpass des Rechnungshofs beheben?

2)    Unterstützen Sie die Aussage des ehemaligen Präsidenten des Rechnungshofs, dass die durch Rechnungshofprüfungen ermöglichten Einsparungen die Ausgaben für den Rechnungshof bei Weitem übersteigen, bzw. was haben Sie dem entgegen zu setzen?