10659/J XXV. GP

Eingelangt am 03.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Rückführungsabkommen

 

Verteidigungsminister Doskozil äußerte am 19.10.2016 gegenüber den Medien, dass können viele Migranten auch nach negativem Asylbescheid nicht abgeschoben werden können, weil Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten fehlen. Auszug aus diePresse vom 19.10.2016:

"Bis zu 90 Prozent der Asylentscheidungen werden in Österreich aufgrund fehlender Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten aktuell nicht umgesetzt. Das bedeutet: Viele Migranten können auch nach einem negativen Asylbescheid oft nicht abgeschoben werden. "Aktuell ist es nicht wesentlich, ob jemand ins Asylverfahren kommt (...) weil wir unsere Entscheidungen bis zu einem hohen Grad - 80 bis 90 Prozent - nicht umsetzen", sagte Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Dienstagabend bei einer Podiumsdiskussion mit Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) in Wien."

Demgegenüber widersprach Innenminister Sobotka oben erwähnten Zahlen: bisher seien seit Jänner 2016 7826 Menschen außer Landes gebracht worden, siehe ebenfalls diePresse vom 19.10.2016:

"Diese Zahlen, die Doskozil am Dienstagabend bei einer gemeinsamen Diskussion mit Wolfgang Sobotka (ÖVP) nannte, waren für das Ressort des Innenministers am Mittwoch jedoch nicht nachvollziehbar. (...)  Im Jahr 2016 habe es in Österreich bis Ende September rund 11.500 negative Asylbescheide gegeben. Seit Jänner seien 7826 Betroffene außer Landes gebracht worden (freiwillige und unfreiwillige Ausreisen). Das "Delta" betrage also rund 3700 Personen, also gut 30 Prozent. "Wir können die 80 bis 90 Prozent nicht nachvollziehen", so die Sprecherin des Innenministers."

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Zu wie vielen Rückführungen kam es im Jahr 2015?

a.    Bei wie vielen Personen handelte es sich dabei um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

b.    Bitte um Auflistung nach jeweiligen Herkunftsstaat.

2.    Zu vielen Rückführungen kam es bisher im Jahr 2016?

a.    Bei wie vielen Personen handelte es sich dabei um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge?

b.    Bitte um Auflistung nach jeweiligen Herkunftsstaat.

3.    Wie viele Personen, die einen negativen Asylbescheid erhalten haben, faktisch aber nicht abgeschoben werden können, befinden sich momentan in Österreich?

a.    Bitte um Auflistung nach jeweiligen Herkunftsstaat.

b.    Jeweils: finden mit betroffenen Staaten momentan Verhandlungen über Rückführungsabkommen statt?

                                  i.    Wenn ja, in welchem Status befinden sich diese?

                                ii.    Wenn ja, in welchem Zeitraum sollen diese abgeschlossen werden?

                               iii.    Wenn nein, weshalb nicht?

4.    Wie genau erfolgt die Abstimmung des Innenministers mit dem Außenministers in dieser Thematik?

a.    Inwiefern ist der Innenminister in die Verhandlungen bzgl Rückführungsabkommen mit den jeweiligen Herkunftsstaaten eingebunden?