10777/J XXV. GP

Eingelangt am 10.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Finanzielle Gebarung der AGES durch Dronabinol-Arzneimittel



Der Einsatz von Arzneimitteln auf Dronabinol-Basis dient der Behandlung bei mittelschwerer bis schwerer Muskelsteife ("Spastik"), sofern mit konventionellen Arzneimitteln kein Behandlungserfolg erzielt werden kann. Nach § 6 Abs 2 Z. 1 SMG und § 6a Abs 1 SMG ist nur die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungsicherheit (AGES) bzw. eine zu diesem Zweck zu gründende Tochtergesellschaft zum Anbau der pflanzlichen Ausgangsstoffe für Cannabinoidarzneien berechtigt, während die Verarbeitung und Herstellung der jeweiligen Arzneimittelspezialitäten duch Gewerbetreibende mit einer Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften erfolgen darf. Die Abgabe der Arzneimittelspezialitäten erfolgt regulär durch Apotheken.

Laut Medienberichten liefert die AGES die angebauten pflanzlichen Ausgangsstoffe ausschließlich an eine Firma mit Sitz in Deutschland, die wiederum die Arzneimittelspezialitäten für den österreichischen Markt herstellt.

Aus dieser Situaton ergibt sich eine Monopolstellung der AGES, die Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität aufwirft. Um die Marktrelevanz und die Bedeutung für das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem genauer einschätzen zu können, ist eine Erhebung der finanziellen Gebarung der AGES im Bereich der pflanzlichen Dronabinol-Ausgangsstoffe notwendig.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war der Mitteleinsatz der AGES für Herstellung und Vertrieb von pflanzlichen Ausgangsstoffen für Cannabinoid-Arzneien? (getrennt nach Jahren, 2008-2015)

2.    Wie hoch war der erzielte Umsatz der AGES duch den Absatz von pflanzlichen Ausgangsstoffen für Cannabinoid-Arzneien? (getrennt nach Jahren, 2008-2015)


3.    Welchen mengenmäßigen Umfang erreichte der Absatz von pflanzlichen Ausgangsstoffen für Cannabinoid-Arzneien durch die AGES? (getrennt nach Jahren, 2008-2015)

4.    Wie hoch war der erzielte Gewinn/Verlust der AGES durch den Absatz von pflanzlichen Ausgangsstoffen für Cannabinoid-Arzneien? (getrennt nach Jahren, 2008-2015)

5.    Welche Preissetzungsverfahren werden beim Absatz von pflanzlichen Ausgangsstoffen für Cannabinoid-Arzneien angewandt? (getrennt nach Jahren, 2008-2015)

6.    Haben alle Gewerbetreibenden mit Berechtigung zur Herstellung von Arzneimitteln und Giften die Möglichkeit, pflanzliche Ausgangsstoffe für Cannabinoid-Arzneien von der AGES zu beziehen?

7.    Wenn nein, wodurch ist solche eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt?

8.    Prüft die AGES regelmäßig die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des eigenen Herstellungsverfahrens im Vergleich zu den Herstellungsverfahren in anderen EU-Mitgliedstatten?

9.    Wann hat eine solche Prüfung zuletzt stattgefunden?