10918/J XXV. GP

Eingelangt am 23.11.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Winter,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Lebensmittelverschwendung durch Mindesthaltbarkeit

Das EU-Parlament hat 2014 als das Jahr gegen Lebensmittelverschwendung erklärt und verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2025 den Anteil der weggeworfenen Lebensmittel zu halbieren. In der Europäischen Union werden jedes Jahr pro Person durchschnittlich 179 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen. Das macht insgesamt zirka 89 Millionen Tonnen Abfall pro Jahr. Gemäß einer von der EU finanzierten Untersuchung " Preparatory study on food waste across EU 27" gehen 42 Prozent aller weggeworfenen Lebensmittel auf das Konto der privaten Haushalte. 39 Prozent landen bei den Herstellern im Müll, 14 Prozent in der Gastronomie und 5 Prozent bei den Einzelhändlern.

Österreichische Haushalte werfen bis zu 157.000 Tonnen an angebrochenen und original verpackten Lebensmittel weg, obwohl diese bei rechtzeitigem Konsum genießbar gewesen wären. Der Wert dieser Lebensmittel entspricht etwa 300 bis 400 Euro pro Haushalt.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist jener Zeitpunkt, bis zu dem die Ware bei richtiger Lagerung ihre spezifische Eigenschaften behält. Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird vom Hersteller in Eigenverantwortung festgelegt und endet normalerweise vor dem tatsächlichen Verderb eines Lebensmittel.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Gesundheit folgende

Anfrage

1)  gibt es in Ihrem Ministerium Bestrebungen das Mindesthaltbarkeitsdatum zu verändern?

2)    gibt es in Ihrem Ministerium aktuelle Studien zu diesem Themengebiet?