10955/J XXV. GP
Eingelangt am 23.11.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung
betreffend Mobbing am Arbeitsplatz
Mobbing ist ein Verhalten unter Arbeitnehmern, das darauf abzielt, eine Person zu verletzen, einzuschüchtern, zu entmutigen, auszugrenzen oder aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen. Mobbing kann auch von Vorgesetzten ausgehen oder sich gegen solche richten.
Doch nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist Mobbing. Damit von Mobbing
gesprochen werden kann, müssen solche Handlungen häufiger, übereinen längeren Zeitraum und systematisch erfolgen sowie eine erhebliche Stärke erreichen. Der Gemobbte ist meist unterlegen und sieht sich außerstande, sich zu wehren oder der Situation zu entkommen.
Eine gesetzliche Definition von Mobbing gibt es in Österreich nicht. Ob Mobbing
vorliegt kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. In einigen Fällen kann "Mobbing“ den Tatbestand geschlechtlicher Diskriminierung erfüllen und Grund für einen berechtigten Austritt des gemobbten Mitarbeiters oder aber Anlass
für eine Schadenersatzforderung wegen Diskriminierung bilden.
(Quelle: www.wko.at)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung folgende
Anfrage
1. Zu wie vielen Fällen von Mobbing kam es seit Beginn dieser Gesetzgebungsperiode in Ihrem Ressort, bzw. in nachgeordneten
Dienststellen? (aufgegliedert nach Jahren, Dienststellen, Stellung sowie Geschlecht der Opfer und Täter)
2. Wie oft kam es seit Beginn dieser GP zu Disziplinarverfahren auf Grund von Mobbing?
3. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus für die jeweiligen Täter?
4. Welche Konsequenzen ergaben sich daraus die jeweiligen Opfer?
5. Was unternehmen Sie, um Ihre Mitarbeiter hinsichtlich Mobbings zu sensibilisieren?