1115/J XXV. GP
Eingelangt am 24.03.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Einrichtung eines Generalsekretariats
Dem Vernehmen nach ist im Bundesministerium für Justiz die Einrichtung der Stelle eines Generalsekretärs geplant.
Gemäß § 7 Abs. 11 BMG kann der Bundesminister mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte einen Generalsekretär betrauen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Hat der Bundesminister
für Justiz einen Generalsekretär mit der zusammenfassenden Behandlung
aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte
einen Generalsekretär betraut? Wenn ja, wen? Auf welcher Rechtsgrundlage?
2. Wenn nein, beabsichtigt der Bundesminister für Justiz, zukünftig einen Generalsekretär mit der zusammenfassenden Behandlung aller zum Wirkungsbereich des Bundesministeriums gehörenden Geschäfte zu betrauen?
3. Wenn 1. oder 2 mit
„ja“ beantwortet werden: Ist es geplant, dafür eine (oder
mehrere) zusätzliche Planstelle(-n) in diesem Zusammenhang anzufordern?
4. Ist es geplant A1/7, A1/8 oder A1/9 Stellen in diesem Zusammenhang zu schaffen und/oder sondervertragliche Dienstverhältnisse (§ 36 VBG) zu begründen? Wenn ja, wie viele? Bitte auch um Aufschlüsselung der Verwendungsgruppe(-n).
5. Ist es geplant, die Stelle des Generalsekretärs auszuschreiben? In welcher Form?
6. Wenn nein, wie und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Besetzung?