1117/J XXV. GP

Eingelangt am 25.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Haftungen des Bundes für Exportförderungen

BEGRÜNDUNG

 

Im Jänner 2013 veröffentlichte der Rechnungshof seine Überprüfung der Organisation, der Effizienz, der Wirtschaftlichkeit und des Risikogehalts der Haftungen des Bundes für Exportförderungen sowie deren Auswirkungen auf die heimische Exportwirtschaft im Zeitraum zwischen 2006 und 2010[1].

Der Rechnungshof hob am Ende dieser Überprüfung vierzig Empfehlungen hervor.

Etwas mehr als ein Jahr danach stellt sich die Frage, ob bzw. in wie weit diese Empfehlungen bereits umgesetzt wurden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie wurden seitens des Bundesministeriums für Finanzen mit dem Bericht des Rechnungshofes, insbesondere mit seinen Schlussempfehlungen verfahren?

 

2)    Gibt es unter den vierzig Schlussempfehlungen welche die Sie nicht zu berücksichtigen gedenken? Wenn ja, welche und  warum nicht? Wenn nein, in welchem Zeithorizont ist mit der vollständigen Umsetzung zu rechnen?

 

3)    Werden den Mitgliedern des Beirats mittlerweile die Länderrisikoberichte, wie vom Rechnungshof gefordert, zugänglich gemacht? Wenn nein, warum nicht?


4)    Wurde die Zusammenlegung der beiden für das Ausfuhrförderungsverfahren betrauten Gremien, wie gegenüber dem Rechnungshof angegeben, durchgeführt? Wann begann die Testphase? Gibt es bereits Erfahrungen bzw. eine Evaluierung?

 

5)    Konnte die Antragsbearbeitung mittlerweile durch eine Erweiterung der „lessons learned“  und der „best practice“-Fälle verbessert und aktualisiert werden? Wenn nein, warum nicht?

 

6)    Werden mittlerweile die Mitglieder des Beirats über die Entwicklung der eingetretenen Schadensfälle nachweislich informiert? Wenn nicht, warum nicht?

 

7)    Werden mittlerweile die Schadensfälle in den Quartals- und Tätigkeitsberichten zur Gewährleistung eines gesamthaften und aussagekräftigen Bildes der Aktivitäten gemäß Ausfuhrförderungsgesetzes genauer dargestellt? Wenn nein, warum nicht?

 

8)    Werden Sie dafür Sorgen tragen, dass, wie es der Rechnungshof fordert, die jeweiligen Ergebnisse der Evaluierung des Nutzens der Exportförderung dem Nationalrat im Rahmen  des Berichtswesens zur Kenntnis zu bringen?

 

9)    Werden seit Ihrer dementsprechenden Zusage in der Antwort auf den Rechnungshofbericht mittlerweile die Themenkomplexe Umweltagenden und Korruptionsprävention in den Länderrisikoberichten stärker beachtet? Bitte um kurze Auflistung von Beispielen?

 

10)  Wie gestalten sich die Pläne hinsichtlich der vom Rechnungshof in Anlehnung an das deutsche und Schweizerische System vorgeschlagenen Begrenzung von Länderrisikos durch neu eingezogene Länderlimits?

 

11) In der Stellungnahme des BMF gegenüber dem Rechnungshof wurde ausgeführt: „Zur Verbesserung des internen Kontroll- und Managementsystems werde an einer Verschriftlichung der Abwicklungspraxis für Schadensfälle in Form einer Richtlinie gearbeitet.“ Wie weit sind diese Arbeiten gediehen? Wie viele Treffen zwischen dem BMF, der OeKB und der Finanzprokurator fanden mittlerweile statt? Können Sie gewährleisten, dass nunmehr sämtliche wesentliche Schritte eines Schadensfalles schriftlich dokumentiert werden?

 

12)  Der Rechnungshof empfahl in seinem Bericht, die Schadensfälle in den Quartals- und Tätigkeitsberichten an den Nationalrat genauer darzustellen. Er schlug vor, die Schadensfälle nach Haftungsarten, nach Branchen und nach Regionen darzustellen, um ein gesamthaftes und aussagekräftiges Bild der Aktivitäten gemäß AusfFG zu gewährleisten. Inwiefern hat das BMF die Empfehlung des Rechnungshofes aufgenommen und praktisch umgesetzt?



[1] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2013/berichte/teilberichte/bund/Bund_2012_01/Bund_2013_01_2.pdf.