11306/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2016
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend verschwunden bzw. untergetauchte Asylwerber in Vorarlberg

 

 

Wie Medienberichten zu entnehmen ist, sind immer wieder Asylwerber nicht mehr in ihren Unterkünften auffindbar, ihr Aufenthaltsort weder den Quartiergebern noch den Behörden bekannt und damit „verschwunden“. Die Ursachen  hiefür sind vielfältig und reichen von der Erwartung eines negativen Asylbescheides und dem damit verbundenen Verlust einer aufrechten Aufenthaltsberechtigung über die Verhinderung einer bevorstehenden Abschiebung bis hin zur Behinderung einer allfälligen Strafverfolgung infolge eines begangenen Delikts oder auch die bloße, rechtswidrige Weiterreise in einen dem Belieben des betreffenden Asylwerbers entsprechenden Staat.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele in Vorarlberg untergebrachten Asylwerber haben sich im Jahr 2016 dem Verfahren entzogen, also sind „untergetaucht“, aufgegliedert auf die einzelnen Unterbringungsbezirke?

 

2.    Wie viele Asylwerber sind im Jahr 2016 in Vorarlberg, nachdem ein negativer Asylbescheid ausgestellt wurde, „untergetaucht“ bzw. „verschwunden“, aufgegliedert auf die einzelnen Unterbringungsbezirke?

 

3.      Gegen wie viele dieser Asylwerber bestand vor oder nach ihrem „Verschwinden“ der Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, bzw. wurden entsprechende Verfahren eingeleitet?