11415/J XXV. GP
Eingelangt am 16.01.2017
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möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Werner Amon
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend die Berichterstattung über Tal Silberstein
Auf https://www.unzensuriert.at/content/0022517-Trotz-Haftbefehl-gegen-lsraeli- Bundeskanzler-laesst-ihn-als-teuren-Berater-nach-Wien (abgerufen am 16. Jänner 2017) findet sich ein mit 6. Dezember 2016 datierter Artikel darüber, dass gegen Tal Silberstein, der laut zahlreichen Medienberichten Bundeskanzler Christian Kern intensiv berät, ein Haftbefehl erlassen wurde.
Auch in internationalen Medien finden sich vergleichbare Berichte: http://www.globes.co.il/en/article-romanian-prosecutor-seeks-to-arrest-beny-steinmetz- 1001125865 (22. Mai 2016, abgerufen am 16. Jänner 2017);
http://jewishbusinessnews.com/2016/05/20/romanian-prosecutor-seeks-to-arrest-israeli- billionaire-beny-steinmetz/ (20. Mai 2016, abgerufen am 16. Jänner 2017); http://www.romania-insider.com/romanian-anticorruption-prosecutors-want-to-arrest-israeli- billionaire-in-corruption-case/ (11. März 2016, abgerufen am 16. Jänner 2017); http://www.israelhayom.com/site/newsletter_article.php?id=32363 (11. März 2016; abgerufen am 16. Jänner 2017).
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Wurde in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Haftbefehl gegen Tal Silberstein erlassen?
2. Wenn ja, in welchem?
3. Wurde in einem Drittstaat ein Haftbefehl gegen Tal Silberstein erlassen?
4. Wenn ja, in welchem?
5. Wurde in Österreich ein Haftbefehl gegen Tal Silberstein erlassen?
6. Liegt ein in Österreich zu vollstreckender Haftbefehl eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Drittlandes vor?
7. Wenn einer der Fragen 1. bis 6. zutrifft, können Sie die Hintergründe nennen, weshalb gegen Tal Silberstein ein Haftbefehl erlassen wurde. In den vorhin erwähnten Artikel wird behauptet, dass Tal Silberstein im Zusammenhang mit einem Grundstücksgeschäft in Rumänien Korruption, Bildung einer kriminellen Organisation und Geldwäsche vorgeworfen wird. Trifft dies zu?