11619/J XXV. GP

Eingelangt am 31.01.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Körberlgeld der Wirtschaftskammer durch Anzeigen gegen eigene Mitglieder

 

Die Gewerbeordnung beinhaltet umfangreiche Strafbestimmungen für allerlei Verstöße gegen die diversen Reglementierungen unternehmerischer Tätigkeit. Die Vollziehung der relevanten Bestimmungen der Gewerbeordnung obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde. Diese wird oft auf Grund von Anzeigen der Wirtschaftskammern oder ihrer Fachorganisationen tätig.

Gemäß § 372 GewO 1994 fließen die Strafgelder sowie die für verfallen erklärten Gegenstände der jeweiligen WK-Landeskammer zu. Die Landeskammern der Wirtschaftskammer-Organisation und ihre Gliederungen profitieren also von Anzeigen gegen Unternehmer, zu deren Interessenvertretung die Kammern eigentlich berufen wären. Eine tatsächlich ernstzunehmende Interessensvertretung, die ihren Mitgliedern zur Seite steht, würde wohl eher Hilfestellungen und Beratungen den möglicherweise betroffenen Unternehmen anbieten, anstatt diese verwaltungsstrafrechtlich anzuzeigen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war die Anzahl der Fälle, in denen rechtskräftig solche Verwaltungsstrafen verhängt wurden (Bitte um Aufgliederung für die Jahre 2010 bis 2016 je Bundesland)?

2.    Wie viele Verfügungen wurden auf Grund von Anzeigen der WK-Landeskammern oder deren Gliederungen (§ 373 GewO 1994) getroffen (Bitte um Aufgliederung nach Bundesland für die Jahre 2010 bis 2016)?

3.    Wie viele Verfügungen wurden auf Grund von Anzeigen der Kammern für Arbeiter und Angestellte (§ 373 GewO 1994) getroffen (Bitte um Aufgliederung nach Bundesland für die Jahre 2010 bis 2016)?

4.    Wie hoch waren die gemäß § 372 GewO 1994 an die Landeskammern zufließenden Gelder aus Verwaltungsstrafen in den Jahren 2010 bis 2016 auf Grund von Anzeigen der Landeskammern oder deren Gliederungen (Bitte um Aufgliederung nach Landeskammer und Jahr)?

5.    Wie hoch waren die gemäß § 372 GewO 1994 an die Landeskammern zufließenden Gelder aus Verwaltungsstrafen in den Jahren 2010 bis 2016 auf Grund von Anzeigen der Kammern für Arbeiter und Angestellte (Bitte um Aufgliederung nach Landeskammer und Jahr)?

6.    Wie stellen Sie als Aufsichtsbehörde sicher, dass sich dieser Interessenskonflikt nicht zu Lasten der Unternehmerinnen und Unternehmer auswirkt?

7.    Wie stellen Sie als Aufsichtsbehörde sicher, dass Hinweise auf Fehler und Hilfestellungen für Unternehmerinnen und Unternehmer Vorrang vor verwaltungsstrafrechtlichen Anzeigen haben?

8.    In welcher Form bildet die Auflösung dieses Interessenskonfliktes auch einen Teil der in Vorbereitung befindlichen Reform der Gewerbeordnung?

9.    Werden die bisher bekannten und geplanten Reformschritte in der Gewerbeordnung etwas ändern?