11861/J XXV. GP

Eingelangt am 15.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend AMS-Solidaritätsprämienmodell

Solidaritätsprämienmodell

Einige ihrer Dienstnehmer/innen wollen die Arbeitszeit reduzieren? Wenn Sie eine neue Arbeitskraft im Ausmaß der Reduktion einstellen, können Sie das Förderprogramm des AMS in Anspruch nehmen. (Stand 01.01.2017)

Gefördert werden die Arbeitsverhältnisse von (Solidaritäts-) ArbeitnehmerInnen, die ihre Normalarbeitszeit bis zum Ausmaß von 50% reduzieren, wenn

·        die Herabsetzung der Normalarbeitszeit in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung (§ 13 Abs. 1 AVRAG) oder in einer gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Regelung festgelegt ist

·        die Herabsetzung der Normalarbeitszeit und das dadurch neue Bruttoarbeitsentgelt incl. Lohnausgleich in einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin und dem Arbeitgeber festgesetzt wird

·        der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit entrichtet

·        eine Ersatzarbeitskraft, die bis vor der Einstellung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, oder die aus einer überbetrieblichen Lehrausbildung in ein betriebliches Lehrveerhältnis übernommen wird und die im Ausmaß der durch die Reduktion gewonnenen Arbeitszeit eingestellt und nicht nur geringfügig beschäftigt wird.
Eine Ersatzarbeitskraft darf innerhalb der letzten zwei Jahre nicht beim förderwerbenden Betrieb beschäftigt gewesen sein.
(Vom Erfordernis der Nichtbeschäftigung beim förderwerbenden Betrieb innerhalb der letzten zwei Jahre kann bei Projekten, die bis 31.12.2011 genehmigt werden, abgesehen werden, wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen Personal abbauen muss, den Personalabbau in einem Sozialplan mit dem Betriebrat vereinbart hat und im Rahmen des Sozialplans auch ein Solidaritätsarbeitskonzept erarbeitet hat, das die Rückkehr bereits freigesetzter Arbeitskräfte als Ersatzarbeitskräfte für SolidaritätsarbeiterInnen in einem bestimmten Umfang vorsieht.)

·        sich der Arbeitgeber verpflichtet, dass - auch bei einer Herabsetzung der Normalarbeitszeit für zwei Jahre oder länger - bei der Berechnung einer zustehenden Abfertigung die frühere Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit zugrunde gelegt wird

·        die Begehrenseinbringung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Ersatzarbeitskraft erfolgt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage 

 

1.    Wie viele Betriebe haben das AMS-Solidaritätsprämienmodell bisher in Anspruch genommen?

2.    Wurde vom AMS ein Feedback zu diesem AMS-Solidaritätsprämienmodell von den Betrieben eingeholt?

3.    Wenn ja, wie ist dieses Feedback ausgefallen?

4.    Wenn nein, warum wurde kein Feedback von den Betrieben eingeholt?

5.    Was hat dieses Projekt bisher gekostet?

6.    Welchen Nutzen hatte dieses Projekt bisher in arbeitsmarktpolitischer Hinsicht?