11897/J XXV. GP

Eingelangt am 22.02.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Altlast W20 „Gaswerk Leopoldau

Altlast W20 „Gaswerk Leopoldau“

Auf dem Areal des ehemaligen Gaswerkes Leopoldau (Plan Dokument 8117) soll ein großes Wohnbauprojekt realisiert werden mit dem schönen Namen NEU LEOPOLDAU.

Einmal mehr ein passendes Beispiel, dass gut gemeint das Gegenteil von gut gemacht ist! Auf diesem Gelände war jahrzehntelangen – (von 1911 – 1969) ein Gaswerk zur Erzeugung von Stadtgas in Betrieb
nicht zuletzt durch Bombentreffer während der unzähligen Flächenbombardements von Wien wurde der Untergrund schwersten mit Chemikalien kontaminiert.

Die Belastung des Areals durch hochgiftige und krebserregende Substanzen, reicht von Benzol, Toluol Xylol, PAK (polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen), bis hin zu Cyaniden. Und dennoch wurde dieses Areal, welches als Altlast geführt wird, einfach umgewidmet für Wohnbauzwecke

Über die Altlast gibt es im Übrigen einen Bericht des Bundesumweltamtes über die Sicherung der Altlast W 20, Gaswerk Leopoldau, gem. § 14 Altlastensanierungsgesetz. Wie dabei hervorgeht ist diese Altlast lediglich gesichert, damit das Grundwasser nicht durch die dort befindlichen toxischen bzw. krebserregenden Chemikalien verseucht wird.

 

http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/umweltthemen/altlasten/wien/W20_San.pdf

 

Die Sicherungsmaßnahmen sind, wie man aus dem Bericht entnehmen kann, sehr umfangreich und müssen auch laufend überwacht werden. Dies bedeutet, dass auf dem ehemaligen Gelände des Gaswerkes Leopoldau nach wie vor eine sehr hohe Belastung durch die genannten Chemikalien besteht und diese Altlast nicht saniert, sondern lediglich gesichert ist. Der Bau einer Wohnsiedlung auf diesem Gelände würde einem Bau auf einer Sondermülldeponie gleichkommen. Die Bauarbeiten bergen überdies die Gefahr der Mobilisierung der Gifte ins Grundwasser -  und somit in die Trinkwasserversorgung. Aber auch das Freiwerden von Emissionen könnten die Anrainer gefährden. Die langfristigen Folgen für die dort angesiedelten Menschen können, ob der Schadstoffbelastung des gesamten Areals, wohl kaum abgeschätzt werden, dabei stellt sich auch die Frage, wer dann für etwaige Gesundheitsschädigungen die Verantwortung übernehmen wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Ist Ihnen der Fall Altlast W20 „Gaswerk Leopoldau“ als Gesundheitsministerin bekannt?

2)    Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie als Gesundheitsministerin unternehmen, um hier Schaden durch die Schadstoffbelastung von der Bevölkerung abzuwenden?

3)    Gibt es vergleichbare Fälle, wo es zu solchen Schadstoffbelastungen für die Bevölkerung gekommen ist bzw. kommen kann?

4)    Ist aus Sicht des BMGF aus Sicht des Gesundheitsschutzes notwendig, einen Baustopp für dieses Gelände zu erwirken?

5)    Wenn ja, werden Sie einen solchen erwirken?