1244/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag sowie Staatsbürgerschaftsstatus

 

Neben allgemeinen Sozialleistungen gibt es auch die spezifischen Leistungen des Zuschusses zum Fernsprechentgelt, die Rundfunkgebührenbefreiung und die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag. 

 

Der Antrag für eine, zwei oder alle drei dieser Begünstigungen kann mittels eines Formulars gestellt werden, dem verschiedene Dokumente beizufügen sind. Die Unterlagen werden an das GIS geschickt. Wird der Antrag positiv erledigt, sind Sie für maximal 60 Monate von den Gebühren befreit bzw. erhalten Sie für maximal 60 Monate den Zuschuss. Beantragen Sie einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt und wird dieser Antrag positiv erledigt, erhalten Sie einen Gutschein, den Sie Ihrem Telefonanbieter weiterleiten müssen.

Bezieherinnen und Bezieher des Zuschusses zum Fernsprechentgelt können sich auch von der Bezahlung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreien lassen.

ACHTUNG

Die Einlösung des Zuschusses zum Fernsprechentgelt ist nur für Festnetztelefone sowie Handys nachfolgender Telephonanbieter möglich:

 

·         A1 Telekom Austria AG (A1 Festnetz u. Mobil / bob)

·         AICALL Telekomm.-Dienstleistungs GmbH

·         Hutchison Drei Austria GmbH

·         Kabel-TV Amstetten GmbH

·         T-Mobile Austria GmbH

·         xpirio Telekommunikation Service GmbH


Wer einen Antrag auf Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie auf Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag stellt, muss volljährig sein und den Hauptwohnsitz in Österreich haben. Das Haushalts-Nettoeinkommen der Antragstellerin/des Antragstellers, also das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

·         Pflegegeld

·         Pension

·         Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz

·         Studienbeihilfe

·         Sozialhilfe oder Mindestsicherung

Zuständige Stelle: Die Gebühreninfo GmbH (GIS)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen haben eine Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren und Bundesländern, erhalten?

2.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen hatten die österreichische Staatsbürgerschaft, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Bundesländern und Telefonanbietern?

3.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind österreichische Pflegegeldbezieher?

4.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind österreichische Pensionsbezieher?

5.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen    waren bzw. sind österreichische Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz?

6.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind österreichische Studienbeihilfenbezieher?

7.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind österreichische Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezieher?


8.    Welche Kosten sind durch die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag der österreichischen Staatsbürger, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren und  Bundesländern, entstanden?

9.    Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen hatten eine andere EU-Staatsbürgerschaft, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Bundesländern und Staatsbürgerschaften?

10. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Pflegegeldbezieher mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates?

11. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind österreichische Pensionsbezieher mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates?

12. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates?

13. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Studienbeihilfenbezieher mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates?

14. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezieher  mit der Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates?

15. Welche Kosten sind durch die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag der anderen EU-Staatsbürger, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Bundesländern und Herkunftsländern entstanden?

16. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen hatten eine Nicht-EU-Staatsbürgerschaft, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Bundesländern und Staatsbürgerschaften?

17. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Pflegegeldbezieher mit der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates?

18. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind österreichische Pensionsbezieher mit der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates?

19. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Leistungsbezieher nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, dem Arbeitsmarktförderungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz mit der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates?

20. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Studienbeihilfenbezieher mit der Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Staates?

21. Wie viele von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag befreite Personen waren bzw. sind Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezieher  mit der Staatsbürgerschaft eines  Nicht-EU-Staates?

22. Welche Kosten sind durch die Nicht-EU-Staatsbürger, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren, Bundesländern und  Herkunftsländern, entstanden?