1245/J XXV. GP

Eingelangt am 27.03.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Anneliese Kitzmüller, Herbert Kickl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

 

betreffend Familienbeihilfe für ausländische Kinder im EU- und EWR-Raum

Die Lebenshaltungskosten in einem Land wie Rumänien oder Bulgarien betragen in etwa die Hälfte der österreichischen Lebenshaltungskosten. Gleichzeitig wird für im EU-/EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, die österreichische Familienbeihilfe in voller Höhe ausbezahlt.

Bereits 2010 hatte der damalige Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka (ÖVP) vorgeschlagen, die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern zwar in Österreich arbeiten, die selbst aber im Heimatland geblieben waren, auf das Niveau der jeweiligen Lebenshaltungskosten im Wohnsitzland der Kinder herunter zu schrauben. In der Tageszeitung „Die Presse“ vom 4. Mai 2010 verwies Lopatka als Beispiel auf „den ‚gravierenden Unterschied‘ zwischen den Leistungen für Kinder ab dem zehnten Lebensjahr in Österreich und der Slowakei.

Die Familienbeihilfe der Höhe nach an den Lebenserhaltungsindex im jeweiligen Land anzupassen, stellt keine Diskriminierung von beispielsweise rumänischen oder bulgarischen Eltern oder ihrer Kinder dar, im Gegenteil: Sie würde das Missverhältnis, das durch den Bezug der vollen Höhe der österreichischen Familienbeihilfe und den Lebenshaltungskosten im jeweiligen Herkunftsland entsteht, korrigieren.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend nachstehende

ANFRAGE

  1. Für wie viele im EU- bzw. EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern zu diesem Zeitpunkt ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 die österreichische Familienbeihilfe ausbezahlt – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  2. Wie viele dieser Kinder waren unter 18 Jahren, wie viele dieser Kinder über 18?

  1. Von wie vielen dieser Kinder waren die Eltern jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 während des Bezugs der Familienbeihilfe durchgängig in Österreich in einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständig erwerbstätig – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  2. Wie viele dieser Kinder waren unter 18 Jahren, wie viele über 18?
  3. Von wie vielen dieser Kinder bezogen die Eltern in Österreich jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 während des Bezugs der Familienbeihilfe zumindest teilweise Arbeitslosenunterstützung – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  4. Wie viele dieser Kinder waren unter 18 Jahren, wie viele über 18?
  5. Von wie vielen dieser Kinder bezogen die Eltern in Österreich jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 während des Bezugs der Familienbeihilfe zumindest teilweise Notstandshilfe – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  6. Wie viele dieser Kinder waren unter 18 Jahren, wie viele über 18?
  7. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für im EU-bzw. EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern während des Bezugs der Familienbeihilfe in Österreich ihren Lebensmittelpunkt hatten – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  8. Wie schlüsseln sich die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18 Jahren?
  9. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für die Kinder, deren Eltern während des Bezugs der Familienbeihilfe durchgängig in Österreich in einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständig erwerbstätig waren – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  10. Wie schlüsseln sich die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18 Jahren?
  11. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für die Kinder, deren Eltern während des Bezugs der Familienbeihilfe in Österreich zumindest teilweise arbeitslos gemeldet waren – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  12. Wie schlüsseln sich die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18 Jahren?
  13. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 die Gesamtkosten der Familienbeihilfe für die Kinder, deren Eltern während des Bezugs der Familienbeihilfe in Österreich zumindest teilweise Notstandshilfe bezogen haben – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  14. Wie schlüsseln sich die Kosten auf – nach Kindern über 18 und Kindern unter 18 Jahren?
  15. Ist Ihrerseits geplant, die Höhe der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten jenes Landes zu koppeln, in dem die oben genannten ausländischen Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben?
  16. Wenn ja, wann?
  17. Wenn nein, warum nicht?
  18. Für wie viele im EU- bzw. EWR-Raum lebende Kinder, deren Eltern zu diesem Zeitpunkt ihren Lebensmittelpunkt in Österreich hatten, wurde jeweils  in  den

  1. Jahren 2010 bis 2013 der Mehrkindzuschlag ausbezahlt – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?
  2. Wie hoch waren jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 die Kosten für diesen Mehrkindzuschlag – einzeln aufgeschlüsselt nach dem Herkunftsland der Eltern bzw. dem Wohnsitzland der Kinder?