12598/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und Genossinnen
an den
Bundesminister für Inneres

betreffend Entwicklung bei internationalen Rückführungsabkommen

Trotz regelmäßiger medialer Debatten zum Thema Zuwanderung, Flucht und Asyl werden noch immer unterschiedliche Begriffe - nicht zuletzt auch von politischen Verantwortungsträgern absichtlich - noch immer in „einen Topf ‘ geworfen.

Erfreulich ist nur, dass inzwischen auch dem Thema „Rückführungen“ endlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Da Rückführungsabkommen essentiell für eine funktionierende Steuerung der Zuwanderungspolitik in Österreich und Europa sind, muss das Thema in Zukunft noch deutlich mehr Beachtung finden.

Alle bedarfsorientierten Adaptionen in nationalen Zuwanderungsgesetzen sind letztendlich zum Scheitern verurteilt, wenn nicht auf die Möglichkeit zur Rückführung von abschlägig beschiedenen Zuwanderungswerberlnnen in ihre jeweiligen Heimatländer - durch entsprechende bilaterale oder europäische Abkommen - geachtet wird.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.       Mit welchen Staaten hat die Republik Österreich bzw. die Europäische Union seit der letzten Anfrage vom 17. Februar 2016 neue Rückführungsabkommen geschlossen bzw. Übernahmeerklärungen für die Rückführung unterzeichnet? (Bitte nach Datum des In-Kraft-Tretens sowie nach bilateralen Abkommen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft auflisten.)

2.       Mit welchen Staaten wurden und werden derzeit vom BMI Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder demnächst aufgenommen?

3.      Mit welchen (neuen) Staaten wurden und werden derzeit von der EU-Kommission auf Basis europäischer Abkommen Verhandlungen zum Abschluss bilateraler Abkommen zur Rückführung (inkl. Umsetzung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen) geführt oder demnächst aufgenommen?

4.       Wie ist der aktuelle Stand der europäischen Initiativen im Bereich Rückführungen und welche Initiativen und Impulse bringt Ihre Ressort im Rahmen der Gespräche und Verhandlungen auf europäischer Ebene ein zu schnelleren Ergebnissen zu kommen?

5.      Wie ist der aktuelle Stand im Bereich der „ Mobilitätspartnerschaften “ - Wurde bereits ressortübergreifende Einigungen erzielt oder laufen noch immer noch (nur) Gespräche zwischen BMEIA, BMASK und BMI?

a)      Wenn ja, welche Einigung wurde erzielt und welche Maßnahmen sind geplant?

b)      Wenn nein, wo liegen die Hauptprobleme?

6.      Welche Maßnahmen wurden seit meiner letzten Anfrage vom 17. Februar 2016 ergriffen, um bekannte Probleme im Bereich der Rückführung (inkl. Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen) wie z.B.: die Erlangung/ Ausstellung von Heimreisezertifikaten, Kontaktpflege (unbeantwortete Anfragen) zu bewältigen und welche neuen Probleme haben sich ergeben?