12733/J XXV. GP

Eingelangt am 06.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Krankenfürsorgeeinrichtungen nach § 2 B-KUVG

 

Nach § 2 B-KUVG sind bestimmte Personengruppen von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen. Es handelt sich dabei um die 15 Krankenfürsorgeeinrichtungen (KFA) der Länder und Gemeinden:

1.    Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien,

2.    Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden,

3.    Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz,

4.    Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeinden,

5.    Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte,

6.    O.-ö. Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge,

7.    Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr,

8.    Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels,

9.    Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz,

10. Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach,

11. Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbediensteten der Landeshauptstadt Salzburg,

12. Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer,

13. Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten,

14. Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten,

15. Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein;

 

Bereits vor einiger Zeit wurde klar, dass die KFA formal zwar dem BMGF unterstellt sind, jedoch nicht in einer Form im Hauptverband organisiert sind, sodass eine Gebarung, Erfolgsrechnung oder ein Leistungskatalog in irgendeiner Weise offiziell und transparent dargestellt werden können. Der aktuelle Bericht des Rechnungshofes zeigt deutlich auf, dass die Finanzierungsströme innerhalb der KFA vieles im Dunkeln lassen:

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In einer Anfrage an das BMGF zu den Gesundheitsausgabengrenzen (11423/J) wurde auf eine weitere Kritik des Rechnungshofes zu den KFA eingegangen, welche festhielt, dass den KFA keine Ausgabengrenzen auferlegt würden. Das BMGF beantwortete diese Tatsache damit, dass auch die Ausgaben der KFA in einem "regelmäßigen Monitoring" erfasst würden (siehe 10948/AB). Zu dieser Art von Monitoring ergeben sich einige Fragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche Behörde führt die Aufsicht über die Krankenfürsorgeeinrichtungen nach § 2 B-KUVG?

2.    Sind diese Krankenfürsorgeeinrichtungen in irgendeiner Weise im Hauptverband der Sozialversicherungsträger organisiert oder über die BVA in den Hauptverband eingeschlossen?

a.    Wenn ja, wie funktioniert diese Einbindung rechtlich?

b.    Wenn ja, wie funktioniert diese Einbindung organisatorisch?

3.    Hat das BMGF Überblick über die Anzahl der Versicherten in den KFA samt Versichertenstruktur?

a.    Wenn ja, wo sind diese Informationen zur Verfügung gestellt? (bitte um Übermittlung der Informationen oder Zugangsquelle dieser)

b.    Wenn nein, welche staatliche Behörde oder Einrichtung hat Einblick in diese Informationen?

4.    Hat das BMGF Einblick in die Gebarung der Krankenfürsorgeeinrichtungen nach§ 2 B-KUVG?

a.    Wenn ja, wo sind diese Informationen zur Verfügung gestellt? (bitte um Übermittlung der Informationen oder Zugangsquelle dieser)

b.    Wenn nein, welche staatliche Behörde oder Einrichtung hat Einblick in diese Informationen?

c.    Wenn nein, wie bewertet das BMGF die oben aufgezeigten Problematiken unterschiedlicher Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüsse einiger Krankenfürsorgeeinrichtungen, welche teilweise nicht einmal eine Gewinn- oder Verlustrechnung vorweisen konnten?

5.    Hat das BMGF Einblick in die Finanzierungsströme, Kontenführung und Jahresabschlüsse der Krankenfürsorgeeinrichtungen nach§ 2 B-KUVG?

a.    Wenn ja, wo sind diese Informationen zur Verfügung gestellt? (bitte um Übermittlung der Informationen oder Zugangsquelle dieser)

b.    Wenn nein, welche staatliche Behörde oder Einrichtung hat Einblick in diese Informationen?

c.    Wenn nein, wie bewertet das BMGF die oben aufgezeigten Problematiken unterschiedlicher Erfolgsrechnungen und Jahresabschlüsse einiger Krankenfürsorgeeinrichtungen, welche teilweise nicht einmal eine Gewinn- oder Verlustrechnung vorweisen konnten?

6.    In der Anfragebeantwortung 10948/AB teilt die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen mit:

„Die Ausgabenentwicklung der Krankenfürsorgeanstalten für Gesundheit sollen weiterhin im Rahmen des regelmäßigen Monitorings der gesamtstaatlichen Obergrenze für die öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege gesondert erfasst werden, sodass außerordentliche Entwicklungen in diesem Bereich zur Diskussion gestellt werden können. Für eine darüber hinausgehende stärkere Einbeziehung der KFA in die Zielsteuerung-Gesundheit gab es kein Einvernehmen mit den Ländern.“

a.    Wer führt dieses genannte "regelmäßige Monitoring" der Ausgabenentwicklung der Krankenfürsorgeanstalten durch?

b.    Wer hat die Aufsicht über dieses "regelmäßige Monitoring" und die durchführende Organisation?

c.    Wer führt die Aufsicht über diese genannte "gesonderte Erfassung" der Ausgabenentwicklung der Krankenfürsorgeanstalten?

d.    Wie kann ein Monitoring stattfinden, wenn einige KFA bisher nicht einmal eine Gewinn- oder Verlustrechnung vorweisen konnten?

e.    Inwiefern wird die Ausgabenentwicklung der KFA "gesondert erfasst", wenn laut RH für einige KFA bisher die Darstellung der Gesamtausgaben gänzlich fehlte?

f.      Eine stärkere Einbeziehung der KFA in die Gesundheitspolitik und damit auch ein offener Umgang mit Gebarung und Erfolgsrechnung sowie der Versichertenstruktur der KFA wäre im Rahmen eines solidarischen, staatlichen Krankenversicherungssystems wünschenswert. Eine Offenlegung dieser Informationen gilt für alle Gebietskrankenkassen, die "Sonderkassen" VAEB, SVA, SVB, sowie für alle Betriebskrankenkassen - warum gilt dies nicht für die KFA?

7.    Sollte es nicht möglich sein, mehr Transparenz in die Finanzierungsströme der KFA zu bringen und damit den Anforderungen eines "regelmäßigen Monitorings" gerecht zu werden - welche Möglichkeiten sieht das BMGF, hier Maßnahmen einzuleiten, sollten sich die Länder hier nicht einvernehmlich zeigen?