12763/J XXV. GP

Eingelangt am 19.04.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Beschäftigungsbonus

 

Mit dem Beschäftigungsbonus will die Bundesregierung für mehr Jobs auf dem österreichischen Arbeitsmarkt sorgen. Der Vortrag an den Ministerrat zu BKA-351.000/0010-I/4/17 betreffend Umsetzung „Beschäftigungsbonus“ lässt allerdings darauf schließen, dass auch Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden, die gar keine zusätzlichen Jobs sind. Der Beschäftigungsbonus soll nämlich auch für Jobwechsler in Anspruch genommen werden können, die bereits in Beschäftigung waren. Es zeichnet sich ab, dass hier mit öffentlichem Geld Arbeitsplätze gefördert werden, die keinen Beitrag zur Reduktion der Arbeitslosigkeit leisten, sodass nur Steuergeld verbrannt wird. Dies wäre z.B. bei der Übernahme von Leihpersonal durch das Beschäftigerunternehmen der Fall.

Darüber hinaus enthält der genannte Vortrag an den Ministerrat eine offensichtlich europarechtswidrige Förderungsbedingung. Die Förderbarkeit eines Beschäftigungsverhältnisses hängt u.a. davon ab, ob es sich beim zusätzlichen Beschäftigten um einen „Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung“ handelt.

Kommunalsteuerbefreite Dienstverhältnisse sollen laut gegenständlichem Ministerratsvortrag nicht förderungswürdig sein, außer sie fallen unter § 8 KommStG. Dienstverhältnisse von Arbeitnehmern, die unter das BEinstG fallen, weil der/die Beschäftigte eine MdE > 50% aufweist, sind daher nicht förderbar.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Erfolgt die Regelung, welche Beschäftigungsverhältnisse förderbar sein werden, in gesetzlicher Form oder in Form einer Richtlinie der aws und der ÖHT?

2.    In welcher Form erfolgt die Erhebung der Beschäftigtenstände der Antragsteller in Bezug auf den Feststellungszeitraum 12 Monate vor Antragstellung?

3.    Wird die Übernahme von Leihpersonal in den festen Mitarbeiterstamm des Beschäftigerunternehmens als förderbares Beschäftigungsverhältnis gewertet?

a.    Wenn ja, worin besteht der Beitrag zu einer Besserung der Arbeitsmarktlage, wenn ein Unternehmen einen Leiharbeiter ins Stammpersonal übernimmt?

b.    Wenn ja, wie hoch schätzen Sie den Anteil der der Förderungen im Rahmen des Beschäftigungsbonus, der auf die Förderung übernommenen Leihpersonals entfallen wird?

4.    Wie verhindern Sie, dass in einem wachsenden Unternehmen ein (teurer) Mitarbeiter kurz abgemeldet und durch Wiederanmeldung förderbar gemacht wird?

5.    Wie lässt sich die im Ministerratsvortrag festgehaltene Einschränkung der Förderbarkeit im Rahmen des Beschäftigungsbonus auf „Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung“ mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang bringen?

6.    Wie beurteilen Sie das Risiko einer Rückzahlung von Förderungen, falls nachträglich die Europarechtswidrigkeit des Beschäftigungsbonus festgestellt wird?

7.    Wird den geförderten Unternehmen empfohlen, für den Fall der nachträglichen Rückzahlung erhaltener Förderungen auf Grund von Europarechtswidrigkeit vorsichtshalber eine Rückstellung zu bilden?

8.    Wie erfolgt technisch der Datenabgleich mit dem AMS, um Mehrfachförderung zu unterbinden?

9.    In welcher zeitlichen Struktur erfolgt der Datenabgleich mit dem AMS, um Mehrfachförderung zu unterbinden?

10. Mit welcher sachlichen Begründung sind Dienstverhältnisse von Menschen mit einer MdE > 50% nicht förderbar?

11. Wie bringen Sie die Nichtförderung von Dienstverhältnissen von Menschen mit einer MdE > 50% mit dem Verbot der Diskriminierung in Einklang?