13610/J XXV. GP

Eingelangt am 19.06.2017
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Maßnahmen gegen Steuerflucht“

 

 

In der Kronen Zeitung vom 8.6.2017 war folgender Artikel zu lesen:

 

„Hans Jörg Schelling schickt Maßnahmen-Katalog nach Brüssel

 

5 Punkte gegen Steuerflucht

 

Wien. – Eine Billion Euro – eine Zahl mit zwölf Nullen – entgeht den EU-Staaten jährlich durch Steuerbetrug. Vorschläge aus Österreich sollen das ändern, dafür braucht es in Brüssel aber einstimmige Beschlüsse.

 

   Schelling: ‚Steuerwettbewerb, aber fair.‘

 

   Gewinne, die in Österreich gemacht werden, müsse man hier erfassen können, so Schelling. Auch, wenn sie von einem Onlineauftritt stammen. Für die Körperschaftssteuer will er künftig eine einheitliche Bemessungsgrundlage innerhalb der EU. Abkommen mit Niedrigsteuerländern sollen vereinfacht werden. Möglich wird das durch ein transparenteres Steuersystem – den grenzüberschreitenden Austausch von Umsatzsteuerdaten etwa machen die Benelux-Länder in einem Pilotprojekt vor. Die Umsatzsteuer bei Internetbestellungen aus der EU müsse – wie im stationären Handel – ab dem ersten Euro anfallen. Derzeit sind Onlinekäufe unter 22 Euro steuerfrei. Die Vorschläge sollen in den EU-Wirtschaftsausschuss eingebracht werden.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Welche Maßnahmen sind seitens des BMF geplant, um Österreich als Wirtschaftsstandort für Unternehmen attraktiver zu machen?

a. Welche dieser Maßnahmen sind speziell für KMUs gedacht?

 

2.   Durch welche konkreten Maßnahmen soll die Steuerflucht großer Konzerne aus Österreich verhindert werden?

 

3.   Wie hoch sind die entgangenen Einnahmen des BMF durch Steuerflucht in den Jahren 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage (Bitte untergliedert nach Jahren und Steuerarten)?

 

4.   Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Gewinne, die in Österreich gemacht werden, auch im Land zu erfassen?

 

5.   Wie genau soll die einheitliche Bemessungsgrundlage innerhalb der EU für die Körperschaftssteuer ausgestaltet sein?

a. Wird überlegt, in Österreich einen eigenen Weg zu gehen?

 

6.   Welche konkreten Vereinfachungen der Abkommen mit Niedrigsteuerländern sind geplant?

a. Wie soll in diesem Zusammenhang ein transparenteres Steuersystem erreicht werden?

b. Mit welchen Ländern gibt es bereits grenzüberschreitenden Austausch von Umsatzsteuerdaten?

c. Mit welchen weiteren Ländern sind Abkommen zu grenzüberschreitendem Austausch von Umsatzsteuerdaten geplant?

d. Wie genau werden diese Abkommen zum grenzüberschreitenden Austausch von Umsatzsteuerdaten ausgestaltet sein?

 

7.   Durch welche Maßnahmen soll seitens des BMF erreicht werden, dass Umsatzsteuer bei Internetbestellungen ab dem ersten Euro anfällt?

a. Wie hoch sind in diesem Bereich die Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die dem BMF durch die bisherige Regelung in den Jahren 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage entgangen sind?

 

8.   Wie viele Unternehmen in Österreich beriefen sich bei der Versteuerung in den Jahren 2015, 2016 und bis zum Einlangen der Anfrage auf Doppelbesteuerungsabkommen (Bitte untergliedert nach Jahren und Ländern, mit denen das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen vorlag)?

a. Wie viele dieser Unternehmen beriefen sich im speziellen auf Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland?

b. Wie viele dieser Unternehmen beriefen sich im speziellen auf Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta?

c. Wie viele dieser Unternehmen beriefen sich im speziellen auf Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden?