13749/J XXV. GP

Eingelangt am 29.06.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Finanzierung bei Enzymersatztherapien

BEGRÜNDUNG

 

Bei bestimmten seltenen Krankheiten, etwa der Mukopolysaccharidose oder bei Morbus Fabry ist oft eine Enzymersatztherapie die einzige Möglichkeit, um das Leben der Erkrankten zu sichern. Werden die PatientInnen nicht rechtzeitig damit versorgt, dann sterben sie.

Das Problem bei der Enzymersatztherapie sind die extrem hohen Kosten, die von 0,2 bis 1,5 Millionen Euro jährlich pro Patienten reichen können. Durch diese hohen Kosten kommt es oft zu Reibereien zwischen den potenziellen Kostenträgern, zu beträchtlichen Verzögerungen im Therapiebeginn, die lebensgefährdend sein können und zu schwerlich zumutbaren Behandlungsorten.

Von der Entscheidung über den Behandlungsort ist nämlich die Frage der Kostentragung abhängig, und deshalb werden die Erkrankten bzw. ihre Angehörigen oft von einer möglichen Behandlungsstelle zur nächsten weitergereicht.

Nun gibt es dazu seit einem Jahr einen Vorschlag, durch den die wesentlichen Probleme bei der Enzymersatztherapie gelöst werden könnten. Mit diesem Vorschlag („Topflösung“) wurde die Bundeszielsteuerungskommission befasst und in der Folge hat es auch Gespräche zwischen Ländervertretern und Gebietskrankenkassen gegeben, die aber anscheinend zu keinem wirksamen Ergebnis geführt haben.

Der Vorschlag der ExpertInnen sieht vor

-          Die Bildung eines „Fonds“, in den Versicherungen, Länder und Bund nach einem auszuhandelnden Schlüssel einzahlen.

-          Aus diesem Fonds oder „Topf“ werden alle in Österreich durchgeführten Enzymersatztherapien bezahlt.

-          Die Therapien werden am „best point of service“ durchgeführt.

-          Die Indikation für diese wenigen und sehr teuren Therapien und der „best point of service“ werden durch die zu bildenden Kompetenzzentren für Stoffwechselerkrankungen gestellt. Bei der Definition des „best point of service“ ist das Prinzip „so wohnortnahe als medizinisch vertretbar“ zu beachten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Personen in Österreich werden derzeit mit einer Enzymersatztherapie behandelt und wie hoch sind aktuell bzw. bezogen auf das Jahr 2016 die jährlichen Medikamentenkosten (wenn möglich, bitte Aufschlüsselung nach Bundesland und Kostenträger)?

2)    Welche Ergebnisse haben die bisherigen Gespräche für eine ausreichende Finanzierung von Enzymersatztherapien (EET) gebracht bzw. ist damit eine Lösung im Sinn der Vorschläge der ExpertInnen möglich? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

3)    Welche Länder bzw. Krankenkassen haben in der Vergangenheit eine Kostenübernahme der EET abgelehnt und aus welchen Gründen?

4)    Welche Länder bzw. Krankenkassen lehnen in den laufenden Gesprächen bislang eine Kostenübernahme der EET ab und aus welchen Gründen?

5)    Könnte eine Kosteneinsparung durch einen zentralen Ankauf der Medikamente für die EET (etwa durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger) erzielt werden bzw. gibt es dafür Schätzungen (etwa durch den Vergleich mit anderen Ländern)?

6)    Wird sich der Bund bzw. Ihr Ministerium an einer Topflösung beteiligen?

7)    Halten Sie bzw. Ihr Ministerium die Lösungsvorschläge der ExpertInnen für angemessen? Wenn nein, wo bzw. warum nicht?

8)    Gibt es Überlegungen bzw. Bestrebungen, den Ankauf besonders teurer Medikamente auf europäischer (EU-) Ebene zu organisieren, um dadurch eine bessere Verhandlungsmacht gegenüber den zumeist monopolistisch organisierten HerstellerInnen zu organisieren? Wenn ja welche? Wenn nein, warum nicht?

9)    Welche teuren Therapien mit geschätzten jährlichen Behandlungskosten jenseits von 100.000 Euro jährlich pro Person gibt es derzeit in Österreich?