13865/J XXV. GP

Eingelangt am 13.07.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend politische und rechtliche Hintergründe zur sogenannten Studie über

Islamkindergärten

In der Ausgabe 27/17 vom 5. Juli 2017 des Wochenmagazins Falter ist auf den Seiten 10 bis 13

ein Artikel veröffentlicht, der im Kurztitel „Frisiersalon Kurz“ heißt und im Langtitel folgendes

ausführt: „Geleakte Dokumente beweisen: Sebastian Kurzʻ Beamte haben die berühmte Studie

über Islamkindergärten umgeschrieben und Aussagen dramatisiert. Der Falter besitzt die Word-

Files im Korrekturmodus“.

In diesem Artikel werden Sachverhalte dargestellt, die sowohl von der politischen wie auch der

rechtlichen Würdigung her eine Reihe von Fragen aufwerfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.         Wann wurde die Studie von Seiten des BMEIA beauftragt?

 

2.          Wie lautete die genaue Beauftragung - insbesondere die inhaltlichen Vorgaben betreffend?

 

3.          Wer hat den diesbezüglichen Akt letztverantwortlich gezeichnet?

 

4.       Wurden Sie von dieser Beauftragung in Kenntnis gesetzt oder wurde der Auftrag konkret

von Ihnen angeordnet?

 

5.          Welche Vergabenormen lagen dieser Vergabe zu Grunde?

 

6.          Wie erfolgte die Auswahl jener Stelle, die die Studie in Folge verfasste?

 

7.       Wurden andere Personen oder Institute eingeladen, ein diesbezügliches Anbot für die

Erstellung der Studie zu legen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Personen oder Institute haben ein Anbot gelegt und wie erfolgte die

Auswahl?

 

8.       Wann erfolgte die konkrete Beauftragung Ednan Aslans und innerhalb welcher Frist musste

die Studie geliefert werden?

 

9.       War für die Entlohnung zur Erstellung der Studie ein Pauschalbetrag vorgesehen oder

erfolgte die Bezahlung nach Leistungslegung?

 

10.   Ist die Berichterstattung im Falter korrekt, wonach diese Studie von Seiten des BMEIA mit

36.000,- Euro entlohnt wurde?

11.   Wann erfolgte die Werkerfüllung durch die erste (Teil-)Lieferung der Studie und wann

wurde diese erste (Teil-)Lieferung in Ihrem Ressort veraktet? Bei wem ist diese offiziell in

Ihr Ressort eingelaufen? Wann haben sie diese das erste Mal gelesen? Wann wurde das Werk endgültig abgenommen?

 

12.   Wobei handelte es sich bei dem 32seitigen Thesenpapier von Ednan Aslan, welches

angeblich von Ihrem Pressesprecher der Kronen Zeitung übermittelt wurde? Wer war dieser Pressesprecher?

 

13.   Wie viele Beamte und Vertragsbedienstete sind in Ihrem Haus für die Sektion Integration

tätig? Wer übt dort Führungsfunktionen sowohl zum Zeitpunkt der Studienübergabe wie

auch heute aus?

 

14.   Wer war von der Beamtenschaft inhaltlich für die Betreuung und Begleitung dieser Studie

zuständig?

 

15.   Welche Aufträge haben diese Beamten von Ihnen oder Ihrem Kabinett oder vom zuständigen Sektionschef erhalten?

 

16.   Nach dem gegenständlichen Bericht von Florian Klenk sollen an der Erstversion der Studie

von Ednan Aslan umfangreiche Korrekturen vorgenommen worden seien. Diese erfolgten im

Zeitraum 20. Jänner bis 5. Februar 2016 und beinhalteten 903 Änderungen, darunter 429

Einfügungen, 402 Löschvorgänge und 8 Verschiebungen. 59mal wurde Aslans 161 Seiten

starke Arbeit von den Beamten in einer Randspalte kommentiert, so der Falter.

Welche Beamten (die Rede ist von zwei Beamten) haben diese Korrekturen an einer wissenschaftlichen Studie vorgenommen?

 

17.   In wessen Auftrag handelten sie und wie lautete dieser?

 

18.   Welche Passagen wurden geändert (bitte um Gegenüberstellung der Originalfassung Aslan

und der veröffentlichten Fassung nach Bearbeitung durch Ihre Beamten)?

 

19.   Ist es in Ihrem Ressort üblich, beauftragte wissenschaftliche Studien im Nachhinein in einem

solchen Umfang zu korrigieren?

Wenn nein, warum erfolgte dies bei der Studie von Aslan?

Wenn ja, bei welchen anderen Studien wurden ebenfalls Korrekturen in diesem Ausmaß vorgenommen?

 

20.   Als ein Motiv für die Änderungen wurde von Ihrem Pressesprecher Gerald Fleischmann

angegeben, dass das BMEIA Aslan juristisch schützen wollte, da eine Reihe von

Klagsdrohungen von islamischen Vereinen Vorlagen. Wogegen richteten sich diese

Klagsdrohungen und welche islamischen Vereine haben solche Klagsdrohungen geäußert?

 

21.   Woher kannten diese islamischen Vereine den Inhalt der Studie, die ja noch nicht

veröffentlicht wurde?

 

22.   Könnten sich diese Klagsdrohungen auch auf die sogenannte Kurzfassung (Ministerbriefing)

beziehen, die Ihr Pressesprecher an die Medien verteilt hat?

 

23.   Welche Studien hat das BMEIA in dieser Gesetzgebungsperiode beauftragt und welche

Kosten waren damit verbunden? Wer waren die Auftragnehmer?

 

24.   Welche Studien sind durch das BMEIA in dieser Gesetzgebungsperiode geplant und noch

nicht beauftragt?

 

25.   Welche internationalen wissenschaftlichen Standards werden bei entsprechenden

Beauftragungen durch Ihr Ressort zum Vertragsinhalt erklärt und in welcher Form wird die

Einhaltung dieser Standards durch Ihr Ressort gewährleistet?