13906/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2017
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzverwaltung - Neuausstattung mit dienstlichen Smartphones

 

 

Am 6. Juni 2017 startete die Ausgabe der neuen Smartphones an rund 4.200 Bedienstete der Finanzverwaltung. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die über ein BlackBerry-Gerät verfügten, sowie alle Prüferinnen und Prüfer wurden mit dem aktuellen Modell der Samsung Galaxy A3-Reihe ausgestattet.

Anlässlich der Ablöse der BlackBerry-Smartphones im Finanzressort wurden auch die bestehenden Sicherheitsvorschriften iZm der Nutzung von dienstlichen mobilen Endgeräten, die an das Mobile Device Management (MDM) des BMF angebunden sind, aktualisiert.

 

Die Nutzungsbedingungen stellen eine Dienstanweisung dar, welche die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten sowie einen ordnungsgemäßen und rechtskonformen Ablauf der Geschäftsprozesse sicherstellen sollen. Eine Verletzung der darin enthaltenen Bestimmungen kann dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Die Nutzungsbedingungen für dienstliche Smartphones und Tablets basieren auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

• Art. 20 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 idgF

• Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF

• § 48a Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 idgF

• Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 idgF

• Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 idgF

• IKT-Nutzungsverordnung, BGBl. II Nr. 281/2009 idgF

 

Im Zuge der Neuausstattung mit dienstlichen Smartphones wurde seitens der zuständigen IT-Referenten darauf hingewiesen, dass die Einrichtung eines Google „Gmail“-Accounts notwendig wäre, um dienstliche Applikationen installieren und nutzen zu können:

 

Um die Verbindung zu geschäftlichen Daten herzustellen, muss eine sogenannte MDM-Connector App, die Blackberry Unified Enterprise Manager (kurz UEM) App, heruntergeladen werden. Der Download einer App erfordert unter Android einen aktiven Google Account im Google Play Store.

 

Dieser steht in keiner Beziehung mit dem BMF und kann von der Unternehmens-IT nicht administriert und serviciert werden. Die Verantwortung und die Verwendung des privaten Accounts liegt in den Händen der/des Finanzbediensteten, wird jedoch zum Download der Blackberry UEM App benötigt

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Inwieweit ist es gerechtfertigt, Bedienstete der Finanzverwaltung anzuweisen, einen privaten Gmail-Account einzurichten, um dienstliche Infrastruktur nutzen zu können?

2.     Inwiefern wird dem Datenschutz Rechnung getragen, wenn Google auf Daten zugreifen kann, die die/der Finanzbedienstete nicht freiwillig zur Verfügung stellt?

3.     Inwieweit entstehen der/dem Finanzbediensteten rechtliche Konsequenzen (etwa Abmahnungen/Disziplinarverfahren) im Falle der Weigerung, einen privaten Gmail-Account zu erstellen, um ein vollständig funktionsfähiges, dienstliches Smartphone zu erhalten?

4.     Im Falle des Verlusts der Zugangsdaten zum (privaten) Gmail-Account – welche Möglichkeiten hat der Dienstgeber, die Nutzung des dienstlichen Smartphones zu gewährleisten und welche Maßnahmen werden in solch einem Fall gesetzt?

5.     Im Falle des Verlusts der Zugangsdaten zum (privaten) Gmail-Account und der damit verbunden Unbrauchbarwerdung des Handys, welche Konsequenzen hat es für die/den Finanzbediensteten; kann diese/dieser dafür, dass ihr/sein privater Gmail-Account unbrauchbar ist, belangt werden?

6.     Warum wurden die Handys nicht arbeits-/einsatzbereit ausgehändigt?

7.     Wieso mussten die Finanzbediensteten die Handys selbst installieren, obwohl ein Teil der Finanzbediensteten keine Ahnung von/mit der Handhabung einer Installation hat?

8.     Wie wird die volle Funktionsfähigkeit des Handys und deren App gewährleistet?

9.     Warum lassen sich z.B. keine dienstliche Daten vom geschäftlichen Bereich des Handys auf das dienstliche Notebook mittels USB-Kabel übertragen? (Datenübertragung nur umständlich mittels Mail möglich)

10.  Wieso ist - bei zulässiger Mitnutzung des dienstlichen Smartphones als Privathandy - die Funktion der Handysignatur mittels App nicht möglich?

11.  Ist es vorgesehen, diese den Finanzbediensteten zugänglich zu machen?

12.  Wieso ist es - bei zulässiger Mitnutzung des dienstlichen Smartphones als Privathandy - nicht möglich, private E-Mail-Accounts in den vorgegebenen Clients zu installieren?

13.  Ist die Nutzung privater E-Mail-Konten über das dienstliche Smartphone in Zukunft vorgesehen?