13933/J XXV. GP

Eingelangt am 17.07.2017
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Versicherung von Direktoren und stellvertretenden Direktoren der AUVA
 

Die AUVA hat auf Basis eines Beschlusses vom 04.04.2017 für alle Direktoren und stellvertretenden Direktoren sowie für alle im Rahmen der Selbstverwaltung tätigen Funktionäre eine D&O-(Directors and Officers)-Versicherung bei der Allianz Global Corporate abgeschlossen. Die Prämie beträgt EUR 22.000 p.a. Eine solche Versicherung schützt die Funktionäre und Direktoren, aber nicht die Einrichtung AUVA selbst. Versichert wird damit gegen Ansprüche Dritter wegen Pflichtverletzungen der in dieser D&O versicherten Personen.

Nicht versichert sind mit dieser Versicherung allfällige Schäden auf Grund ärztlicher Behandlung durch Ärzte der AUVA.

Es ist nicht offensichtlich, welche Umstände diese Versicherung gerade jetzt erforderlich machen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche SV-Träger haben für die Direktoren, stellvertretenden Direktoren und Funktionäre der Selbstverwaltung eine solche Versicherung abgeschlossen?

2.    Hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger für seine Direktoren, stellvertretenden Direktoren und/oder Funktionäre der Selbstverwaltung eine solche Versicherung abgeschlossen?

3.    Wenn nicht alle SV-Träger eine solche D&O-Versicherung abgeschlossen haben, nach welchen sachlichen Kriterien wird die Unterscheidung getroffen?

4.    Welche Risiken haben sich in der Vergangenheit für Funktionäre der Sozialversicherung realisiert, die durch eine D&O-Versicherung abgefangen worden wären?

5.    Welche Risiken haben sich in der Vergangenheit für Direktoren und stv. Direktoren in SV-Trägern realisiert, die durch eine D&O-Versicherung abgefangen worden wären?