14116/J XXV. GP

Eingelangt am 03.10.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 07.05.2018 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung

 

 

Anfrage

 

des Abgeordneten Jarolim, sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend

Fund illegaler Waffen und Nazi-Devotionalien bei N.N. in Ardagger sowie allenfalls rechtswidrige Vorgänge im BMI

Am 05.07.2016 wurde ein polizeilicher Einsatz aufgrund wiederholter Bombendrohungen während der Österreich Radrundfahrt ausgelöst, bei welchem die Polizei auf der Suche nach Sprengstoff über Hinweis das Anwesen des aufgrund seiner diversen Aktivitäten für und im Bundesministerium für Inneres bekannten N.N. in Ardagger umfassend untersuchte. Im Zuge dieser Durchsuchung wurde zwar kein Sprengstoff gefunden, jedoch illegale Waffen, darunter eine Pistole mit herausgeschliffener Seriennummer und ebenso eine erhebliche Menge an rechtsradikalem bzw. neo-nationalsozialistischem Material. N.N., welcher von dem fatalen Fund umgehend durch einen ihm nahestehenden PI Kommandanten verständigt wurde, alarmierte hierauf unverzüglich den ihm ebenfalls nahestehenden Sektionsleiter, Kabinettchef und Chef jener Einheit im BMI, welche die jeweiligen Bewerber für Positionen im BMI und bei der Exekutive auf deren „psychologische Eignung“ überprüft (was zu jeweils einschlägigen Ergebnissen führt und noch gesonderter Anlass von gesonderten Erörterungen sein wird), Herrn Mag. Michael Kloibmüller, sowie die ebenfalls nahestehenden Herren MR Bernhard Treibenreif und Dr. Franz Prucher, damals noch renommierter Landespolizeidirektor von Niederösterreich.

Mag. Kloibmüller soll hierbei angeordnet haben, dass die Angelegenheit nicht wie sonst üblich vom LVT (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) Niederösterreich, sondern von der PI (Polizeiinspektion) mit Unterstützung des Entschärfungsteams der DSE (Direktion für Spezialeinheiten), dessen Direktor im BMI Ministerialrat Treibenreif ist, abgearbeitet wird. Eine Dokumentation sollte keinesfalls erfolgen, nicht einmal im elektronischen Tagesbericht der Polizeiinspektion.

Die Staatsanwaltschaft leitete diesbezüglich Ermittlungen ein, welcher aber über Druck von Mag. Kloibmüller auf Herrn Dr. Prucher verhindert worden sein sollen. Auch dazu soll der Auftrag laut Dokumentation über Anweisung bzw. Ersuchen von Herrn N.N. an Mag. Kloibmüller erfolgt sein.

Außerdem sollen die Herren Dr. Prucher und Herr Treibenreif zu deren nur mäßiger Freude von Mag. Kloibmüller persönlich für die strikte Vertraulichkeit des Falles verantwortlich gemacht worden sein.

Trotz der repressiven und dem äußeren Anschein nach amtsmissbräuchlichen Vorgangsweise meldete am 03.10.2016 um 11.07 Uhr ein aufmerksamer Mitarbeiter der Polizei in Ausübung der in der Republik Österreich bestehenden Rechtslage den Vorfall im Stift Ardagger an die NS-Meldestelle.

Über heftige Intervention von Herrn Kloibmüller sowie dessen persönlichen Freund, Mag. Zöhrer, welcher derzeit mit der Funktion eines stellvertretenden Direktors und operativen Leiters im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung betraut ist, soll die Referatsleiterin für Extremismus im BVT und persönliche Bekannte von Zöhrer, Ministerialrätin Geissler von den beiden Herren - dem Anschein nach klar rechtswidrig - dazu gezwungen worden sein, die gegenständliche Causa nicht weiter zu verfolgen. In weiterer Folge soll es zur Aufstockung von Ermittlungspersonal zur Vergrößerung des Referats von Frau MR Geissler gekommen sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister folgende Fragen:

1.    Gab es bei staatsanwaltschaftlichen Behörden Anzeigen oder Informationen über oder zum gegenständlichen Fall und wenn ja, wann und durch wen und an welche Behörde?

2.    Welche Erhebungen und unter welcher Aktenzahl wurden im gegebenen Fall durch staatsanwaltschaftliche Behörden durchgeführt und konkret durch welche Behörden?

3.    Zu welchem Ergebnis führten diese Erhebungen? Wenn sie zu einer Einstellung der Ermittlungen geführt haben sollten, aus welchem Grund?

4.    Gab es formelle oder informelle Kontakte der verfolgenden Staatsanwaltschaft mit dem als oberster Weisungsbehörde zuständigem Justizministerium und wenn ja wann und mit welchem Ergebnis?

5.    Ist daran gedacht, im Falle einer erfolgten Einstellung des Verfahrens die Angelegenheit angesichts der vorliegenden Umstände weiter zu verfolgen, welchen Standpunkt nimmt hier das BMJ als oberste Weisungsbehörde ein?

6.    Sieht das BMJ im Falle einer erfolgten Einstellung des Verfahrens eine Gleichbehandlung des gegenständlichen Falles mit den sonst als Weisungsbehörde in derartigen Angelegenheiten vertretenen Grundsätzen.

7.    Gibt es in Pkt 6. genannte Grundsätze anlässlich der Verfolgung bei Delikten der Wiederbetätigung, welche den Staatsanwaltschaften als Leitfaden für deren Verfolgungshandlugen dienen und

a.    wenn ja, welche und von wann und mit welchem für den konkreten Fall relevanten Inhalt und

b.    wenn nein, warum nicht?

 

Zur Information werden auch die an den Bundesminister für Inneres in einem gestellten Fragen dargestellt:

 

1.    Welche Informationen über den gegenständlichen Vorfall existieren oder existierten in Ihrem Haus und in den jeweils nachgelagerten Dienststellen, etwa in der NS- Meldestelle?

2.    Gibt es Wahrnehmungen, Aufzeichnungen, Meldungen oder sonstige Informationen in Ihrem Haus oder nachgelagerter Dienststellen, welche der internen Reaktion auf die gegenständlichen Vorfälle dienen können und

a.    Wenn, ja, welchen Inhalts und

b.    Wenn nein, welche Handlungsbedürfnisse bestehen aus Ihrer Sicht in diesem Zusammenhang?

3.    Konkret: Was passierte mit der am 03.10.2016 um 11.07 Uhr durch einen seinen Verpflichtungen entsprechenden Mitarbeiter der Polizei erstatteten Meldung/Anzeige an die NS-Meldestelle des BMI? Wo wurde sie überall dokumentiert und ist sie dort auch derzeit noch vorhanden?

4.    Wer hat die unter 2. genannte Meldung/Anzeige in der NS-Meldestelle entgegengenommen und bearbeitet?

5.    Wie wurde die unter 3. genannte Meldung/Anzeige in der NS-Meldestelle bearbeitet?

6.    Gab es von vorgesetzten Stellen/Behörden Anweisungen oder Anregungen über die Art und Weise, wie die unter 2. genannte Meldung/Anzeige bearbeitet werden soll und

a.    wenn ja, wann und durch wen und

b.    mit welchem Inhalt?

7.    Wie reagierte die Referatsleiterin für Extremismus im BVT auf die unter 5. Genannte Weisung oder Anregung?

8.    Wie ist es möglich und durch welche gesetzlichen Regelungen vereinbar, dass der als a) Sektionsleiter tätige Beamte Mag. Kloibmüller gleichzeitig die Funktionen eines b) Kabinettchefs sowie des c) Chefs jener Einheit im BMI ausübt, welche die jeweiligen Bewerber für Positionen im BMI und bei der Exekutive auf deren „psychologische Eignung“ überprüft?

9.    Halten Sie die im obigen Absatz angeführte Mehrfachtätigkeit für vereinbar und

a.       wenn ja, warum und

b.      wenn nein, warum besteht dieser Zustand trotz zahlreicher Beanstandungen

   noch immer?

10. Gibt es schriftliche oder mündliche Vorwürfe einer unobjektiven Entscheidungsfindung bei Personalentscheidungen durch Mag. Kloibmüller und

a.    wenn ja, welchen Inhalts und von wann und

b.    wurde darauf seitens des jeweiligen Bundesministers reagiert und

i.    wenn ja, wie und

ii.    wenn nein, warum nicht?

11. Verrichteten Mag. Kloibmüller und Mag. Zöhrer bei der Gendarmerie gemeinsame Diensteinsätze und wenn ja, wannn?

12. Sind Sie über Kontakte zwischen Herrn Mag. Zöhrer und Frau Ministerialrätin Geissler informiert und wenn ja, welchen Inhalts?

13. Kam es seit 1. Jänner 2016 zu Aufstockungen von Personal im Referat von Frau MR Geissler und wenn ja, wann und in welcher Höhe, gemessen an Personen?