1437/J XXV. GP

Eingelangt am 30.04.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Elmar Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Verpachtungen durch die Österreichische Bundesforste AG am Attersee

 

Ein Geschäftsfeld der Österreichischen Bundesforste AG (ÖBf) ist die Verpachtung/Vermietung von in deren Eigentum stehenden Liegenschaften.

Am Attersee, der seit 2001 im Eigentum der ÖBf ist, kann seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Miet- bzw. Pachtzinsen beobachtet werden.

 

Eine gleichlautende Anfrage wurde bereits an Ihren Vorgänger gestellt, die Beantwortung allerdings unter Verweis auf Art. 52 B-VG verweigert.

 

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B-VG bestehen die Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung und ihren Mitgliedern auch in Bezug auf Unternehmungen, an denen der Bund mit mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist und die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Eingeschränkt werden diese Kontrollrechte allerdings auf die durch das Aktiengesetz umfassten Rechte des Bundes als Eigentümervertreter (z.B. Hauptversammlung und Anteilsverwaltung), nicht jedoch auf die operative Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümern bestellt wurden.

 

Gemäß § 104 Abs. 1 AktG hat der Vorstand jährlich eine Hauptversammlung einzuberufen (...) und ihr den Jahresabschluss samt Lagebericht und allfälligem Corporate Governance-Bericht, den allfälligen Konzernabschluss samt Konzernlagebericht, den Vorschlag für die Gewinnverwendung und den vom Aufsichtsrat erstatteten Bericht (§ 96) vorzulegen.

 

Nachfolgende Fragen beziehen sich allesamt auf die Zahlen des Jahresabschlusses und sind daher aus der Sicht der Anfragesteller sehr wohl vom Interpellationsrecht umfasst, weil sie auch Angelegenheit der Hauptversammlung sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die folgende


Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die jährlichen Gesamteinnahmen für die ÖBf durch Vermietung/Verpachtung des Attersees seit dem Jahr 2001, aufgeschlüsselt nach Jahren?

2.    Wie hoch ist der jährliche prozentuelle Anstieg an Gesamteinnahmen für die ÖBf durch Vermietung/Verpachtung des Attersees seit dem Jahr 2001, aufgeschlüsselt nach Jahren?

3.    In welchen Jahren seit 2001 fanden Erhöhungen des Miet- und Pachtzinses am Attersee statt?

4.    Welche Gründe gab es für die Erhöhung von Miet- und Pachtzinsen am Attersee, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Erhöhung?

5.    Wie hoch fiel die jeweilige Erhöhung aus (in Prozent)?

6.    Welche Investitionen wurden seit 2001 durch die ÖBf am Attersee vorgenommen, unter Angabe des jeweiligen Zwecks und des jeweiligen finanziellen Aufwands, aufgeschlüsselt nach Jahren?

7.    Wie hoch sind die laufenden Personalkosten der ÖBf zur Betreuung der Vermietung/Verpachung am Attersee aktuell pro Jahr?

8.    Wie hoch sind die laufenden Sachkosten der ÖBf zur Betreuung der Vermietung/Verpachtung am Attersee aktuell pro Jahr?

9.    Welche sonstigen laufenden Kosten fallen zur Betreuung der Vermietung/Verpachtung am Attersee aktuell pro Jahr an?

10. Wie ist das Verhältnis der Kostensteigerung bei den Miet- und Pachtzinsen zur Entwicklung der gesamt laufenden Kosten zur Betreuung der Vermietung/Verpachtung am Attersee seit 2001?

11. Wurden neben Investitionen und laufender Kosten noch weitere finanzielle Vorhaben am Attersee durch die ÖBf getätigt?

12. Wenn ja, wann, welche und wie hoch war der jeweilige Aufwand?

13. Wie viele Miet- und Pachtverträge haben die ÖBf aktuell am Attersee abgeschlossen?

14. Welche Einnahmequellen haben die ÖBf am Attersee neben den Einnahmen durch Vermietung/Verpachtung, unter Angabe der Höhe der Einnahmen pro Jahr?

15. Wie viel Prozent der Gesamteinnahmen machen die Einnahmen durch Vermietung/Verpachtung und der unter Frage 14 angeführten Einnahmequellen am Attersee aus?

16. Wird es in den kommenden Jahren 2015, 2016 und 2017 zu einer Erhöhung des Miet- und Pachtzinses am Attersee kommen?

17. Werden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 zusätzliche Einnahmequellen am Attersee geschaffen?

18. Wie werden sich die Einnahmen am Attersee unter Bezugnahme auf Frage 16 und 17 in den Jahren 2015, 2016 und 2017 entwickeln?