2150/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Ministerreserve

BEGRÜNDUNG


Das Universitätsgesetz 2002 sieht in § 12 Abs. (5) die Zurückhaltung von Mitteln zur Bildung einer sogenannten "Ministerreserve" vor. Mit der Novelle des Universitätsgesetzes im Jahr 2009 wurde diese Ministerreserve von einem Prozent auf zwei Prozent des jährlichen Grundbudgets der Universitäten erhöht.

 

Der Absatz im Wortlaut:

 

§ 12 Abs. (5): Die Bundesministerin oder der Bundesminister kann 2 vH des jährlichen Teilbetrags für die Grundbudgets für besondere Finanzierungserfordernisse, zur Ergänzung von Leistungsvereinbarungen gemäß § 13 sowie für Gestaltungsvereinbarungen gemäß Abs. 12 einbehalten. Die zurückbehaltenen Mittel müssen den Universitäten in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Zuge der Debatte zu den Bundesvoranschlägen für 2014 und 2015 wurde bekannt, dass offenbar seit dieser Gesetzesänderung die Gelder nicht, wie im Universitätsgesetz § 12 Abs. (5) vorgesehen, "in vollem Umfang den Universitäten zur Verfügung" gestellt, sondern zumindest zum Teil für die Finanzierung des Fonds für wissenschaftliche Forschung (FWF) herangezogen wurden. Insgesamt ist wenig darüber bekannt, für welche Projekte und Institutionen die Gelder aus der Ministerreserve verwendet wurden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Auf welche Höhe belief sich die Ministerreserve gem. § 12 Abs. (5) UG 2002  jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009?

 

2)    Welche konkreten Projekte an welchen Institutionen wurden mit der Ministerreserve in den Jahren 2007, 2008 und 2009 finanziert und in welcher Höhe?

 

3)    Wie ist der Vergabeprozess für die Mittel aus der Ministerreserve in diesen Jahren verlaufen?

 

4)    Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt, die in diesen Jahren aus der Ministerreserve finanziert wurden?

 

5)    Von wem wurden die Projekte ausgewählt, die in diesen Jahren aus der Ministerreserve finanziert wurden?

 

6)    Gab es ein Antragsrecht der Universitäten?

 

7)    Falls ja, welche Universitäten haben für welche konkreten Projekte oder besonderen Finanzierungsbedürfnisse Mittel in welcher Höhe beantragt?

 

8)    Falls nein, wie wurde das Ministerium auf die Projekte bzw. den besonderen Finanzierungsbedarf aufmerksam?

 

9)    Auf welche Höhe belief sich die Ministerreserve gem. § 12 Abs. (5) UG 2002  jeweils in den Jahren 2010, 2011 und 2012?

 

10) Welche konkreten Projekte an welchen Institutionen wurden mit der Ministerreserve in den Jahren 2010, 2011 und 2012 finanziert und in welcher Höhe?

 

11) Wie ist der Vergabeprozess für die Mittel aus der Ministerreserve in diesen Jahren verlaufen?

 

12) Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt, die in diesen Jahren aus der Ministerreserve finanziert wurden?

 

13) Von wem wurden die Projekte ausgewählt, die in diesen Jahren aus der Ministerreserve finanziert wurden?

 

14) Gab es ein Antragsrecht der Universitäten?

 

15) Falls ja, welche Universitäten haben für welche konkreten Projekte oder besonderen Finanzierungsbedürfnisse Mittel in welcher Höhe beantragt?

 

16) Falls nein, wie wurde das Ministerium auf die Projekte bzw. den besonderen Finanzierungsbedarf aufmerksam?

 

17) Auf welche Höhe belief sich die Ministerreserve gem. § 12 Abs. (5) UG 2002  jeweils in den Jahren 2013, 2014 und 2015?

 

18) Welche konkreten Projekte an welchen Institutionen wurden mit der Ministerreserve im Jahr 2013 finanziert und in welcher Höhe?

 

19) Wie ist der Vergabeprozess für die Mittel aus der Ministerreserve 2013 verlaufen?

 

20) Nach welchen Kriterien wurden die Projekte ausgewählt, die 2013 aus der Ministerreserve finanziert wurden?

 

21) Von wem wurden die Projekte ausgewählt, die 2013 aus der Ministerreserve finanziert wurden?

 

22) Gab es ein Antragsrecht der Universitäten?

 

23) Falls ja, welche Universitäten haben für welche konkreten Projekte oder besonderen Finanzierungsbedarf Mittel in welcher Höhe beantragt?

 

24) Falls nein, wie wurde das Ministerium auf die Projekte bzw. den besonderen Finanzierungsbedarf aufmerksam?

 

25) Im Jahr 2015 werden laut der Beantwortung der kurzen Budgetanfragen zur UG 31 (Nr. 450-454/JBA Fragen 2 und 3, 20. Mai 2014) 123,8 Millionen aus den Rücklagen der Universitäten für die Finanzierung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung herangezogen. Inwiefern entspricht diese Vorgangsweise den gesetzlichen Bestimmungen, wonach der Betrag "in voller Höhe" direkt den Universitäten zur Verfügung zu stellen ist?

 

26) FWF und Universitäten sind grundsätzlich getrennt finanziert. Minister Mitterlehner argumentierte gegenüber der APA (APA-Meldung vom 23. Mai 2014), dass die Gelder des FWF zu 86 % wieder an die Universitäten zurückfließen würden. Das tun sie jedoch in jedem Fall, auch wenn der FWF aus der dafür vorgesehenen Quelle finanziert wird. Wie erklären Sie diese de facto Kürzung des Grundbudgets der Universitäten für die Jahre 2013-2015 und den Eingriff in die laufenden Leistungsvereinbarungen?

 

27) Im Jahr 2013 wurden 152,7 Millionen Euro den Rücklagen für die Universitäten zugewiesen. Wie kamen diese Minderauszahlungen zustande, wie setzen sie sich zusammen?