2186/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entscheidungsgrundlage zur Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank International AG im Dezember 2009

 

Die Qualität sowie Durchsetzbarkeit der Kärntner Landeshaftungen, die im Zusammenhang mit Anleihen der Hypo Alpe Adria Bank International AG begeben wurden, sind maßgeblich für die schwerwiegende Entscheidung zur Verstaatlichung der Bank im Dezember 2009 sowie für die Entscheidung gegen eine Insolvenz im März 2014. Am Montag den 7. Juli 2014 veröffentlichte Herr Univ. Prof. Stefan Griller in einer Pressekonferenz gemeinsam mit NEOS eine Studie zur Qualität jener Landeshaftungen. Das Gutachten besagt, dass jene Kärntner Landeshaftungen, die nach dem 2. April 2003 bis zum 1. April 2007 eingegangen wurden EU-rechtswidrig sind. In diesem Zeitraum wurden laut Rechnungshofbericht (Bund 2014/2 Seite 175) von der Hypo Alpe Adria International AG (bzw. deren Vorgängerorganisation) jedoch mit Landeshaftungen besicherte Verbindlichkeiten in der Höhe von 13,9 Mrd. € aufgenommen.

Am 8. Juli 2014 behauptete ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka in der ORF Nachrichtensendung ZIB2, dass "die rechtliche Situation der Kärntner Landeshaftungen zum Zeitpunkt der Verstaatlichung 2009 sehr genau und mehrfach geprüft worden ist".

Um eine sachliche Diskussion über die Qualität der Landeshaftungen führen zu können, ist es notwendig, dass die genauen Ergebnisse dieser Prüfung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stehen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wer bzw. welche Auftraggeber hat bzw. haben vor, während oder nach der Verstaatlichung der Hypo Alpe Adria Bank International AG (bzw. deren Vorgängerorganisation Hypo Group Alpe Adria) die rechtliche Überprüfung der Kärntner Landeshaftungen lt. Kärntner Landesholding-Gesetz beauftragt?

2.    Wie lautete der Prüfauftrag?

3.    Wann wurden diese Überprüfungen der Landeshaftungen beauftragt?

4.    Wer bzw. welche Auftragnehmer wurden mit der Prüfung des oben angeführten Sachverhaltes beauftragt?

5.    Wann wurden Gutachten oder ähnliche Stellungnahmen des oder der Auftragnehmer dem oder den Auftraggebern vorgelegt?

6.    Welche Erkenntnisse zur rechtlichen Qualität der Kärntner Landeshaftungen laut Kärntner Landesholding-Gesetz enthielten die Gutachten oder ähnliche Stellungnahmen?

7.    Wem wurden diese Erkenntnisse bzw. Gutachten oder ähnliche Stellungnahmen zur Verfügung gestellt?

8.    Welche Konsequenzen hat das BMF aus diesen Erkenntnissen gezogen und welche Handlungen wurden gesetzt?