2455/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Angelobung des Stadtschulratsvizepräsidenten

 

 

Das Wiener Schulgesetz, welches auf der Bundesverfassung fußt, regelt das Nominierungsrecht der Funktionen des Wiener Stadtschulrates. Dieses sieht vor, dass der Präsident des Stadtschulrates für Wien auf Vorschlag der zweitstärksten Fraktion des

Kollegiums des Stadtschulrates für Wien einen Vizepräsidenten zu bestellen hat.

Gemäß diesem Gesetz hat das Kollegium der freiheitlichen Fraktion den jungen Studenten Maximilian Krauss für das Amt des Vizepräsidenten vorgeschlagen.

Bereits am 29. Juli 2014 hat der bisherige Vizepräsident Helmuth Günther seinen Rücktritt dem Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann schriftlich mitgeteilt. Dennoch weigert sich der Wiener Bürgermeister den neuen Kandidaten anzugeloben, das bedeutet, dass die Stelle des Stadtschulratsvizepräsidenten nunmehr unbesetzt ist!

Damit ist jegliche Kontrollfunktion im Wiener Stadtschulrat ausgeschlossen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

Anfrage

 

 

  1. Haben Sie in Ihrer Funktion als oberstes Aufsichtsorgan den Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann bereits aufgefordert, das Amt des Vizepräsidenten des Wiener Stadtschulrates rasch zu besetzen, den nominierten Kandidaten anzugeloben und damit einen reinen Formalakt zu vollziehen?
  2. Wenn ja, wann genau?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Wenn nein, wann werden Sie den Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann endlich auffordern, diesen Formalakt zu vollziehen?