2934/J XXV. GP

Eingelangt am 27.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend weitere Unregelmäßigkeiten im Verantwortungsbereich des Landesschulrates für Niederösterreich

BEGRÜNDUNG

 

 

In den letzten Jahren kam es im Verantwortungsbereich des Landesschulrates für Niederösterreich immer wieder zu Unregelmäßigkeiten. Die Grünen haben das in einer Reihe von Anfragen und im Unterrichtsausschuss immer wieder kritisiert und mit den zuständigen Ministerinnen diskutiert.

Im Fall der gemobbten Schuldirektorin Dr. Evelyn Mayer liegt nunmehr sogar ein „Zwischen- und Teilurteil“ des Landesgerichts St. Pölten vor. Darin wird nicht nur bestätigt, dass die Mobbingvorwürfe gegen die zuständige Landesschulinspektorin berechtigt sind, sondern auch, dass diese als Zeugin unter Wahrheitspflicht vor Gericht mehrfach versucht hat, die Wahrheit zu verdrehen und sich diese in ihrem Sinne zurecht zu legen: „Durch die rechtswidrigen Eingriffe in die Kompetenzen der Klägerin machte sie dieser eine Entfaltung in ihrem Amt als Direktorin unmöglich.“ Weiters hält das Gericht fest, dass die Landesschulinspektorin „also ohne Frage Verhaltensweisen an den Tag (legte), die die menschliche Würde verletzen oder die dienstliche Zusammenarbeit und damit den Betriebsfrieden ernstlich störten“.

Angesichts solcher Fakten wäre zu erwarten gewesen, dass seitens des BMBF besonders Augenmerk darauf gerichtet wird, dass im Verantwortungsbereich des Landesschulrates für Niederösterreich darauf geachtet wird, die gesetzlichen Bestimmungen nicht nur dem Buchstaben, sondern auch dem Sinn nach besonders penibel zu beachten.


 

Nun sind allerdings neuerlich Vorwürfe aufgetaucht, wonach namentlich an der Tourismusschule in Krems Unregelmäßigkeiten aufgefallen sind – diesmal bei der Zuteilung von Werteinheiten. Dies betrifft vor allem die Leitung des Bundesschülerheimes, Langenloiser Straße 22.

Dort soll es zumindest in den Jahren 2009 bis 2013 zu einer rechtswidrigen Verteilung von Werteinheiten gekommen sein. Zudem gibt es weitere Vorwürfe. Der zentrale Vorwurf lautet, dass sich Mag. Wolfgang Derler, der mit Anfang Dezember 2013 unter fragwürdigen Umständen die Leitung der HLW Tulln übernommen hat, bei der Zuteilung von Werteinheiten für sich selbst rechtswidrig vorgegangen sei.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist es richtig, dass bis Ende 2013 Mag. Wolfgang Derler die Dienstpläne für die Aufsichtsführung im Lehrhotel der HLF Krems zu verantworten hatte?

a.    Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn ja, hat er die Dienstpläne auch erstellt?

c.    Wenn nein, wer hat die Dienstpläne erstellt und wer an der Schule hatte die Verantwortung dafür?

 

2)    Sind die Vorwürfe gerechtfertigt, wonach Mag. Wolfgang Derler die Dienstpläne für die Aufsichtsführung im Lehrhotel der HLF Krems ab Jänner 2013 so gestaltet hat, dass er theoretisch gleichzeitig Aufsicht führen und Unterricht in einzelnen Klassen abhalten sollte, und er für beide Tätigkeiten (Unterricht und Aufsicht) Werteinheiten in Anspruch genommen hat?

 

3)    Entspricht es den Tatsachen, dass die sogenannten „Etagenbücher“ – eine Art Dienstbuch mit penibel festgehaltenen Dienstleistungen – der betreffenden 4. Etage/Herren nach Auftauchen entsprechender Vorwürfe im Jänner 2014 nicht auffindbar waren und sich bei einer Nachfrage beim zuständigen Lehrer Leopold Hofbauer (Etagenleiter bis November 2013) herausgestellt hat, dass dieser die Etagenbücher der 4. Etage/Herren kurz vor seiner Pensionierung mitsamt einigen Schachteln voller Hefte vermutlich entsorgt hatte?

a.    Wenn ja, mit welchen Konsequenzen muss Herr Hofbauer rechnen, nachdem er aufbewahrungspflichtige Dokumente (Etagenbücher) entsorgt hat?

b.    Ist es üblich, aufbewahrungspflichtige Dokumente in „Schachteln voller Hefte“ aufzubewahren?

c.    Warum wurde das Etagenbuch des laufenden Schuljahres 2013/14 entsorgt und nicht an die neue Etagenleitung weitergegeben?

 

4)    Ist es richtig, dass Mag. Wolfgang Derler in Schuljahr 2012/13 ab Jänner 2013 zwar 9,696 Werteinheiten für Erzieherdienste eingegeben worden waren, er in der Zeit von 1.4.2013 bis 7.6.2014 laut Dienstplan aber keine Tätigkeiten im Rahmen des Erzieherdienstes übernommen hatte?

 

5)    Ist es korrekt, dass Mag. Wolfgang Derler in den Schuljahren 2009/2010 bis 2012/13 für seine Funktion an Erzieherleiter am Internat des Lehrhotels Krems an Stelle der laut Rechtsvorschrift für Nebenleistungsverordnung (BGBI. II Nr. 481/2004 in der geltenden Fassung) gesetzlich vorgesehenen 5,250 Werteinheiten 7,350 Werteinheiten auf seinen Namen verrechnete?

a.    Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage hat er die überhöhte Werteinheitenzuteilung gerechtfertigt?

b.    Wenn ja, warum ist der Fehler über zumindest vier Jahre nicht aufgefallen?

 

6)    In den Kalenderjahren 2010 bis 2013 wurden Mag. Wolfgang Derler jeweils Erzieherzulagen nach §60a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes in Höhe von rund 8.400 € ausbezahlt. Zumindest in der Zeit von 10.09.2012 bis 07.06.2013 hat er nach uns vorliegenden Informationen keine Nachtdienste gehalten und damit keinen Anspruch auf diese Erzieherzulage. Ebenso hat er ab September 2013 gemäß einer Vereinbarung mit der Schulleitung keine Nachtdienste gehalten und hatte damit keinen Anspruch auf die Erzieherzulage. Ist es korrekt, dass Mag. Wolfgang Derler unrechtmäßig Erzieherzulagen nach §60a Abs. 2 des Gehaltsgesetzes bezogen hat?

a.    Wenn ja, seit wann war das der Fall?

b.    Wenn ja, wurde eine Rückzahlung der unrechtmäßigen Bezüge eingefordert?

 

7)    Sind Ihnen die Vorwürfe gegen Mag. Wolfgang Derler in seiner Tätigkeit an der HLF Krems (Tourismusschule) bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um die Vorwürfe zu klären?

 

8)    Zu welchem Zeitpunkt wurde der Amtsführende Präsident HR Hermann Helm erstmals über die Unregelmäßigkeiten in der Werteinheitenzuteilung an Mag. Derler informiert? Welche Maßnahmen wurden daraufhin gesetzt?

 

9)    Waren die Vorwürfe gegen Mag. Wolfgang Derler bekannt, als er im Dezember 2013 die Leitung der HLW Tulln übernahm?

a.    Wenn ja, warum wurde er für die Leitung der HLW Tulln in Betracht gezogen, wenn solche schwerwiegenden Vorwürfe gegen ihn vorlagen?

 

10) Wurde seitens des Landesschulrates oder anderer wegen der angeführten Verdächtigungen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Mag. Derler eingebracht?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn ja, von wem wurde die Anzeige erstattet?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

11) Gemäß § 109 BDG hat der oder die unmittelbar oder mittelbar zur Dienstaufsicht verpflichtete Vorgesetzte bei begründetem Verdacht einer Dienstpflichtverletzung die erforderlichen Erhebungen durchzuführen und gegebenenfalls bei der Dienstbehörde eine Disziplinaranzeige unverzüglich zu erstatten. Wurden seitens des Landesschulrates oder anderer wegen der angeführten Verdächtigungen Erhebungen eingeleitet und ein Disziplinarverfahren gegen Mag. Derler eingeleitet?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn ja, von wem wurde das Verfahren eingeleitet?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

12) Ist es richtig, dass Mag. Derler angeboten hat, ungerechtfertigt erhaltenes Geld zurückzuzahlen?

a.    Wenn ja, wann erfolgte dieses Angebot?

b.    Wenn ja, wie hoch ist der angebotene Betrag?

c.    Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage hat er die überhöhte Werteinheitenzuteilung gerechtfertigt?

d.    Wenn ja, warum ist der Fehler über vier Jahre nicht aufgefallen?