2938/J XXV. GP

Eingelangt am 29.10.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend schleppender straf- und disziplinarrechtlicher Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf grobe Missstände in der Justizanstalt Josefstadt

BEGRÜNDUNG

 

Seit August 2012 sind der Justiz Vorwürfe gegen einen Justizwachebeamten mit dem Spitznamen „Elvis“ bekannt, nachdem eine couragierte Justizwachebeamtin auf mehrere grobe Missstände im Strafvollzug hingewiesen hat. Der Beamte soll seine Stellung in der Justizanstalt Josefstadt ausgenutzt haben, um die ihm ausgelieferten Frauen zu sexuellen Handlungen zu nötigen. Seit damals laufen strafrechtliche Ermittlungen.

Im März 2013 enthüllte die Wochenzeitung „Falter“ den Skandal und bemerkte, dass die Staatsanwaltschaft wichtige Ermittlungsschritte unterließ: „Es gab bis jetzt keine Telefonüberwachung, keine Observation. Nicht einmal die Einvernahme eines der Hauptbeschuldigten.“ Gleichzeitig blieben disziplinarrechtliche Konsequenzen mit dem Verweis auf das laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren aus (siehe parl Anfragebeantwortung 14132/AB aus XXIV. GP).

Nach Erscheinen des Falterberichts wurde endlich auch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) aktiv. Doch die Ermittlungen dürften nicht auf Touren gekommen sein. Das hatte Folgen. Das Verfahren wegen Drogenhandels wurde beispielsweise eingestellt, da bei der erst neun Monate nach der Anzeige durchgeführten Hausdurchsuchung kein Gift gefunden wurde.

Im März 2014 kritisierte selbst der zuständige Sektionschef im BMJ die schleppenden Ermittlungen: Wichtige Zeuginnen seien nicht einvernommen worden, obwohl von ihnen "nicht nur eine weitere Klärung des Sachverhalts", sondern "eine Intensivierung des Verdachts" zu erwarten sei, kritisierte Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek im März dieses Jahres. (Quelle: Falter 15.10.2014).


Im Juni 2014 langte schließlich der Abschlussbericht des BAK bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Wien ein. Wiederum vergingen Monate.

Als im Oktober 2014 der „Falter“ auf Basis des Abschlussberichts von den schleppenden Ermittlungen berichtete, beteuerte das Justizministerium: "Wir haben den Bericht noch nicht in Händen." Erst nachdem es erneut zu einem medialen Aufschrei gekommen ist, wurde der Justizwachebeamte „Elvis“ von der Vollzugsdirektion vorläufig suspendiert. Die Verdachtslage habe sich „verdichtet“ (Quelle: Kurier vom 16.10.2014)

Vom Bekanntwerden der Vorfälle bis zur vorläufigen Suspendierung des Beamten vergingen somit 26 Monate, obwohl die Voraussetzungen für eine vorläufige Suspendierung von Anfang an vorgelegen sein dürften. Gemäß § 112 Beamten‑Dienstrechtsgesetz ist nämlich die vorläufige Suspendierung eines Beamten zu verfügen, wenn die Art der zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen geeignet ist, das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes zu gefährden. Im konkreten Fall liegt und lag der Verdacht der Vornahme geschlechtlicher Handlungen unter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Warum dieser Verdacht erst jetzt geeignet scheint, einen solchen Ansehensverlust zu bewirken, soll aufgeklärt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum wurde trotz der schwerwiegenden Verdächtigungen 26 Monate lang von der vorläufigen Suspendierung des betreffenden Justizwachebeamten Abstand genommen?

2)    Wann hat die Staatsanwaltschaft Wien den Abschlussbericht des BAK in dieser Sache erhalten?

3)    Wann hat die Oberstaatsanwaltschaft Wien den Abschlussbericht des BAK in dieser Sache erhalten?

4)    Wann hat das BMJ den Abschlussbericht des BAK in dieser Sache erhalten?

5)    Wann hat die Vollzugsdirektion den Abschlussbericht des BAK in der Sache erhalten?

6)    Wann hat die Vollzugsdirektion als zuständige Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung des Justizwachebeamten verfügt?

7)    Haben Sie die Vollzugsdirektion angewiesen, die vorläufige Suspendierung des betreffenden Justizwachebeamten zu verfügen?


8)    Wenn ja, wann?

9)    Inwiefern hat sich die Verdachtslage zum Zeitpunkt der vorläufigen Suspendierung verdichtet?

10) Insbesondere welche neu hinzukommenden Umstände haben dazu geführt, dass nun die Voraussetzungen für eine vorläufige Suspendierung als gegeben erachtet wurden?

11) Wurden von Seiten des Bundesministeriums für Justiz ergänzende Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft eingefordert, zumal sich die zuständige Fachsektion in Ihrem Haus seit dem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe im März 2013 regelmäßig über den Fortgang der Ermittlungen berichten ließ?

12) Wenn nein, warum nicht? Immerhin kritisierte selbst der zuständige Sektionschef im BMJ die bisher schleppenden Ermittlungen?

13) Wenn ja, welche Ermittlungen wurden angeordnet?