3011/J XXV. GP

Eingelangt am 06.11.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Dienstposten bei der Wiener Finanzpolizei

 

Die Finanzpolizei als effiziente Betrugsbekämpfungstruppe leistet seit Jahren großartige exzellente Arbeit, um Sozialbetrug, Steuerhinterziehung aber auch die organisierten Schwarzarbeiterfirmen aufzudecken. Vor allem in Wien ist die Finanzpolizei mit ihrem zur Verfügung stehenden Personal mit einer enormen Übermacht an Steuerkriminellen konfrontiert. Dennoch verzeichnen sie gerade ihn Wien unglaubliche Erfolge. So deckten sie beispielsweise im Juli 2014 ein Baumafianetz auf, dabei waren 7.500 Personen Scheinangemeldet. Der Steuerschaden belief sich laut auf 140 Millionen Euro. Aber nicht nur Scheinfirmen, auch Steuerhinterziehungen im Bereich des illegalen Glücksspiels, NoVA-Hinterziehungen, Arbeiterstrich, Schwarzarbeit sind in Wien überproportional hoch.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie war der Personalstand der Finanzpolizei Wien im Zeitraum 01.01.2008 bis 01.01.2014? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

2.    Wie viele Leute wurden im Jahr 2014 mit Stichtag 30. September neu aufgenommen?

3.    Aus welchen anderen Ressorts bzw. Dienststellen(Post, Bundesheer usw) wurden diese Beamten zugewiesen?

4.    Wie viele Leute befinden sich derzeit noch in der Einschulungsphase?

5.    Wie viele Aufgriffe hatte die Finanzpolizei in den Jahren 2008 bis 2014 österreichweit gemacht?

6.    Wie verteilen sich diese Aufgriffe auf die Bundesländer?

7.    Wie viele Aufgriffe hatte die Finanzpolizei im Jahr 2014 mit Stichtag 30. September 2014?

8.    Wie viele Finanzstrafen wurden in den Jahren 2008 bis 2013 österreichweit verhängt?

9.    Wie verteilen sich diese Aufgriffe auf die Bundesländer?

10. Wie viele Finanzstrafen wurden im Jahr 2014 verhängt?

11. Wie verteilen sich diese Aufgriffe auf die Bundesländer?

12. Nach welchen Paragraphen des Finanzstrafgesetzes wurden die Delikte österreichweit seit 2008 geahndet?

13.  Wie verteilen sich diese Aufgriffe auf die Bundesländer?