3024/J XXV. GP

Eingelangt am 11.11.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend der interministeriellen Koordination zur Abstimmung der Frauenförderpläne

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat dem Parlament kürzlich den 10. Gleichbehandlungsbericht des Bundes vorgelegt. Dieser Bericht enthält umfassende Kennzahlen zum Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Bundesdienst sowie Aufschlüsselungen zum Anteil von Frauen und Männern in den verschiedenen Qualifikationsgruppen. Außerdem beinhaltet der Bericht einen Überblick über die jeweiligen Vorschläge der Ministerien zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen.

 

Zwar ist klar, dass die verschiedenen Ministerien mit unterschiedliche Problemstellungen in Bezug auf Gleichbehandlung zwischen Männern und Frauen konfrontiert sind, jedoch wäre es dennoch möglich, sich in Bezug auf die jeweiligen Maßnahmen besser zu koordinieren. Die jetzige Situation führt dazu, dass es schwierig ist, zu beurteilen, ob die jeweiligen Vorschläge  in den Ministerien ausreichend oder angemessen sind. Zwischen den verschiedenen Ministerien sind große Unterschiede zu erkennen - so führt das BMeiA ausschließlich ein Cross-Mentoring-Programm sowie einen Aufruf zur Bewerbung von Frauen für Führungspositionen als Maßnahmen an.

 

Das BMF listet im Gegensatz dazu beispielsweise diverse Ziele des Frauenföderungsplanes sowie einige Programme zur Erreichung dieser Ziele, wie die Richtlinie "KarriereKompassKarenz", Fortbildungsmaßnahmen, die interne Arbeitsrichtlinie "GENDER-RL", spezifische Veranstaltungsreihen oder eine Sensibilisierung in Hinblick auf Führungshandeln. Das BMVIT führt auf über vier Seiten Ziele und Maßnahmen des Frauenförderungsplanes an, wobei sowohl Schulungen, Genderbewusstsein, gendergerechte Sprache und spezielle sowie anspruchsvolle Förderprogramme ausgeführt werden.

 

Die quantitativen Unterschiede zwischen den Frauenföderungspläne sind also enorm, wobei sich nicht nur die Art der Maßnahmen unterscheidet, sondern insbesondere auch der Umfang der jeweiligen Pläne. Wie es jedoch in weiterer Konsequenz um die qualitativen Unterschiede steht, ist derzeit leider nicht ablesbar.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Gibt es eine formelle und institutionalisierte interministerielle Arbeitsgruppe, die die jeweiligen Maßnahmen koordiniert?

2.    Wenn nein, ist die Einsetzung einer solchen Arbeitsgruppe geplant?

3.    Wenn nein, findet ein sonstiger informeller Austausch zwischen den Gleichbehandlungsbeauftragten der Ministerien und der Bundesministerin für Bildung und Frauen statt?

4.    Wenn ja, welche Personen werden für diese Gruppe entsandt?

5.    Wenn ja, hält die Bundesministerin die Koordination der Vorschläge zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen für ausreichend?

6.    Wie beurteilt die Ministerin die Bemühungen der einzelnen Ministerien in diesem Bereich?

7.    Wie schätzt die Ministerin die Bemühungen des BMeiA ein, in dem vergleichsweise wenig Maßnahmen gesetzt werden?

8.    Würde die Ministerin eine Form des Bench-Markings in Bezug auf die einzelnen Maßnahmen für sinnvoll erachten?

9.    Wenn nein, weswegen?

10. Wenn ja, wie könnte so ein Bench-Marking zwischen den Ministerien ablaufen?

11. Wenn ja, welche Institution könnte ein Bench-Marking in Bezug auf die Maßnahmen zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen zwischen den Ministerien durchführen?

12. Gibt es eine zentrale Evaluierung der Frauenförderungspläne?

13. Wenn nein, würde die Bundesministerin eine solche als sinnvoll erachten?

14. Wenn ja, in welcher Form wird diese Evaluierung dem Parlament vorgelegt?

15. Ist es vorgesehen, einen einheitlichen Katalog an Maßnahmen vorzulegen, um so den einzelnen Ministerien die Möglichkeit zu geben, die eigenen Programme zum Abbau der Benachteiligungen von Frauen weiterzuentwickeln?

16. Wie beurteilt die Bundesministerin die Bemühungen der einzelnen Ministerien in Bezug auf den Wiedereinstieg nach der Karenzzeit?

17. Welche Programme erachtet die Ministerin in diesem Zusammenhang als besonders sinnvoll?

18. Wie wird garantiert, dass die Frauenförderpläne von den einzelnen Ministerien eingehalten werden?