3076/J XXV. GP

Eingelangt am 19.11.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Anrechnung von PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe

BEGRÜNDUNG

 

Die Anfragebeantwortung 2315/AB hat aufgezeigt, dass 80% der Menschen, die auf Grund der Anrechnung eines PartnerInneneinkommens keine Leistung aus der Notstandshilfe erhalten, aber einen Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben, Frauen sind. Um die soziale Wirkung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens vollständig abschätzen zu können, bedarf es – das war in der, der Anfragebeantwortung zu Grunde liegenden Anfrage nicht enthalten – auch Informationen über die Wirkung auf jene Personen, die nicht den vollständigen Anspruch auf Notstandshilfe verlieren und daher keines Anspruchs nach § 34 AlVG bedürfen.

Ziel ist die Erfassung der Lebensrealität von NotstandshilfeempfängerInnen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlechter aufgeschlüsselt der Notstandshilfeanspruch einer anspruchsberechtigten Person gemäß § 6 Notstandshilfeverordnung reduziert?


2)    Wie viele Menschen waren in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlechter aufgeschlüsselt von einer Reduktion des Notstandshilfeanspruchs gemäß § 6 Notstandshilfeverordnung betroffen?

3)    In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die Reduktion des Leistungsanspruchs trotz Vorliegen der doppelten Freigrenze nach § 6 Abs. 3 Notstandshilfeverordnung?

4)    In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die Reduktion des Leistungsanspruchs trotz Vorliegen der dreifachen Freigrenze nach § 6 Abs. 4 Notstandshilfeverordnung?

5)    In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt auf Grund von § 6 Abs. 5 Notstandshilfeverordnung keine Anwendung der erhöhten Freigrenzen nach Abs. 3 oder 4?

6)    In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt eine Erhöhung der Freigrenze nach § 6 Abs. 6 Notstandshilfeverordnung?

7)    In wie vielen Fällen der Anwendung von § 5 Abs. 6 Notstandshilfeverordnung erfolgte in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt dennoch eine Reduktion des Notstandshilfeanspruchs?

8)    In wie vielen Fällen kam in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt § 6 Abs. 8 der Notstandshilfeverordnung zur Anwendung?

9)    Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe unter Einbeziehung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben?

10) Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe ohne Berücksichtigung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben?


11) Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe jener Menschen, auf die § 6 Abs. 3 angewandt wird (ohne Berücksichtigung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben)?

12) Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe jener Menschen, auf die § 6 Abs. 4 angewandt wird (ohne Berücksichtigung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben)?

13) Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe jener Menschen, auf die § 6 Abs. 6 angewandt wird (ohne Berücksichtigung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben)?

14) Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe jener Menschen, auf die § 6 Abs. 8 angewandt wird (ohne Berücksichtigung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben)?

15) Wie hoch ist in Euro pro Tag in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt die durchschnittliche Reduktion des Anspruchs auf Notstandshilfe jener Menschen, auf die weder § 6 Abs 3, 4, 6 oder 8 angewandt wird (ohne Berücksichtigung jener Menschen, die einen Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG haben)?

16) In wie vielen Fällen erfolgt eine Reduktion des Notstandshilfeanspruchs nach § 6 Notstandshilfeverordnung, obwohl bei der Ermittlung des Ausmaßes nach § 1 der Verordnung § 1 Abs. 1 Z 1 zur Anwendung gelangt?

17) Wie hoch war in den Jahren 2012 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung nach Monaten und Geschlecht aufgeschlüsselt jeweils jener Betrag, der auf Grund der Anwendung von §6 der Notstandshilfeverordnung nicht zur Auszahlung gelangte?