3140/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

 

betreffend Finanzabkommen zwischen Italien und Südtirol

Nach dem Mailänder Abkommen aus dem Jahr 2009 stehen dem Staat Italien zehn Prozent der Steuereinnahmen in Südtirol zu. Damit werden die staatlichen Dienste im Land finanziert. Tatsächlich hat die römische Regierung dieses Abkommen einseitig und wiederholt gebrochen und die Finanzen Südtirols wesentlich stärker belastet, sodass inzwischen eine Summe von mehr als 3,2 Milliarden Euro aufgelaufen ist, die der Staat dem Land schuldet.

 

Die Südtiroler Landesregierung hat mit dem italienischen Staat über ein neues Finanzabkommen verhandelt und hat auch in Erwägung gezogen, dieses mittels eines bilateralen Vertrages auch von Österreich als Absicherung unterzeichnen zu lassen.

 

Letztendlich wurde nun von der SVP ohne Zustimmung des Südtiroler Landtages ein Finanzabkommen mit Rom abgeschlossen, welches Südtirol zu jährlichen Zahlungen von 476 Millionen Euro verdonnert und den Verzicht auf die bereits aufgelaufenen 3,2 Milliarden Euro beinhaltet. Die SVP hat es nicht nur verabsäumt, die Einhaltung der gültigen Finanzverträge einzufordern, sondern auch noch zugesichert, dass das Land Südtirol alle Rekurse vor dem Verfassungsgerichtshof zurückzieht und somit freiwillig auf seine Rechte verzichtet. Dieser „Sicherungspakt“ soll durch einen Briefwechsel zwischen Italien und Österreich abgesichert werden. Damit soll der Pakt von einer innerstaatlichen auf eine völkerrechtliche Ebene gehoben werden, was für ein zusätzliches Plus an Rechtssicherheit sorgen soll. In ähnlicher Weise wurde bereits anlässlich des Mailänder Abkommens Wien eingeschaltet. Mittels einer streng gehüteten Verbalnote (vom 23. Februar 2010) sollte die damalige Änderung des Autonomiestatuts bilateral abgesichert werden, was aber den mehrfachen Bruch des Mailänder Abkommens in keiner Weise verhindert hat.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

 


Anfrage

1.    Sind Sie im Vorfeld über das Vorhaben eines neuen Finanzabkommens unter Einbeziehung Österreichs informiert worden?

2.    Sind Sie nach Beschluss des sogenannten „Sicherungspakts“ darüber informiert worden?

3.    Ist Ihnen der Inhalt des Sicherungspakts bekannt?

4.    Ist man seitens der österreichischen Bundesregierung bereit, ein solches bilaterales Abkommen mit zu unterzeichnen, bzw. wurde es bereits unterzeichnet?

5.    Welche Rechte kann Österreich im Falle eines neuerlichen Vertragsbruches von Seiten Italiens geltend machen?

6.    Hat Österreich  im Falle eines Vertragsbruches ein Einspruchsrecht oder wird Österreich nur informiert?

7.    Hätte Österreich im Rahmen seiner Schutzfunktion die Einhaltung des Mailänder Abkommens einfordern sollen?

8.    Sollte Österreich im Rahmen seiner Schutzfunktion das Finanzabkommen mitunterzeichnen, sodass es auch völkerrechtlich wirksam abgesichert ist?

9.    Wie beurteilen Sie in Ihrer Funktion als Außenminister und Regierungsmitglied der Schutzmacht für Südtirol die Tatsache, dass der Landeshauptmann im Alleingang (wenn auch mit Unterstützung der SVP, aber ohne Landtagsbeschluss) 3,2 Milliarden Euro, Geld das im Land dringend benötigt würde, eigenmächtig verschenkt?

a.    Ist diese Vorgehensweise gerechtfertigt?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, was kann dagegen unternommen werden?

10. Hat Südtirol durch den Briefwechsel, bzw. Notenwechsel, mit Österreich mehr Rechtssicherheit als durch die Verbalnote vom 23. Februar 2010?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, wie gedenken Sie, die Rechtssicherheit Südtirols gegenüber Rom auf Einhaltung des getroffenen Abkommens, abzusichern?

11. In welcher Form kann generell eine streng geheim gehaltene Verbalnote überhaupt irgendwelche Rechte absichern, wenn niemand deren Inhalt kennt und damit auch nicht die Einhaltung der darin getroffenen Vereinbarung überprüfen kann?

12. Warum ist der Inhalt der Verbalnote vom 23. Februar 2010 ein dermaßen streng gehütetes Geheimnis?

13. Ist es Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt möglich, den Inhalt der Verbalnote vom 23. Februar 2010 zu veröffentlichen?

a.    Wenn ja, wie lautet dieser?

b.    Wenn nein, ist es Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt möglich, deren Inhalt den Mitgliedern des außenpolitischen bzw. des Südtirol-Unterausschusses bekannt zu geben?

c.    Wenn nein, warum nicht?