3152/J XXV. GP

Eingelangt am 21.11.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schenk

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Notwohnung für von Zwangsheirat bedrohte und betroffene Mädchen und junge Frauen“

 

 

Seit 1. August 2013 ist die österreichweit erste und einzige Notwohnung für von Zwangsheirat bedrohte und betroffene Mädchen und junge Frauen in Betrieb. Zwangsheirat stellt eine Gewaltform dar, die vor allem gegen Frauen gerichtet ist. Obwohl Zwangsheirat eine Straftat ist, für die bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft drohen, schätzen Experten, dass in Österreich jährlich um die 200 Mädchen und junge Frauen von Zwangsheirat betroffen sind. Konkrete Zahlen gibt es nicht. Expertinnen und Experten sprechen aber von einer sehr hohen Dunkelziffer.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Bildung und Frauen nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1. Wie viele Fördermittel haben Sie für die eingangs erwähnte Notwohnung für die Jahre 2014 und 2015 jeweils vorgesehen?

 

2. Wie viele der von Zwangsheirat bedrohten und betroffenen Mädchen und junge Frauen hatten/haben die österreichische Staatsbürgerschaft?

 

3. Wie viele der von Zwangsheirat bedrohten Mädchen und junge Frauen nahmen die Einrichtung bis dato in Anspruch?

 

a)    Wie ist die aktuelle Auslastung?

b)    Wie alt sind die Betroffenen im Durchschnitt?

 

4. Mussten von der Zwangsheirat bedrohte und betroffene Mädchen und junge Frauen wegen Überfüllung der Notwohnung abgewiesen werden?

 

a)    Wenn ja, wie hoch war die Anzahl?

 

5. Wie lange war die durchschnittliche Verweildauer der betroffenen Mädchen und Frauen in der Notwohnung?

 

6. Wie oft wurde bis zum jetzigen Zeitpunkt die Notrufglocke mit Verbindung zur naheliegenden Polizeistation in Anspruch genommen?

 

7. Wurde der genaue (und geheime) Standort der Notwohnung von Verwandten der betroffenen Mädchen und Frauen jemals herausgefunden?

 

8. Soll das Projekt „Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat“ evaluiert werden?

 

a)    Wenn ja, wann und unter welchen Leitfragen?

b)    Wann kann gegebenenfalls mit Ergebnissen gerechnet werden?